nix mehr von den gehört ?
denke da kommt bald das gsg9 ... morgens um 6
aber die eigentlich frage is ... woher haben die deine adresse ?
nix mehr von den gehört ?
denke da kommt bald das gsg9 ... morgens um 6
aber die eigentlich frage is ... woher haben die deine adresse ?
ich war new to the internet damals, das war 1999 oder noch eher und dies meine erste emailadresse, sollte etwas seriöses sein usw, war gutgläubig und habe damals noch nix vom Schabbernack im Internet gehört, wir waren ja alle ganz neu dort damals
Ich häng mich hier mal an den Thread an.
So siehts aus: Vater hat gefühlt 100 Jahre lang für den web.de Club gelöhnt und auch seine Kreditkartendaten dort hinterlegt und immer fleißig aktualisiert ![]()
Im März hab ich für ihn diesen Mist gekündigt und er hat eine Bestätigung bekommen, daß der Vertrag zum 31.7.2013 gekündigt ist. Seitdem gab es auch keine Abbuchungen mehr.
Jetzt kam eben eine Mail, daß für den Zeitraum 07.12.13-07.12.14 ein Vertrag abgeschlossen worden sei und seine KK die nächsten Tage wunschgemäß
belastet würde.
Die KK-Daten kann man im Kundencenter auch nicht löschen!
Mein Vater hat definitiv keine neue Mitgliedschaft gebucht, sein letzter Login war am 18.3.2013, weil er alle Mails weiterleiten läßt. Er kann also auch nicht versehentlich die Werbung geklickt haben.
Haben wir ein Widerrufsrecht, es gibt ja keinen Vertrag? Sollen wir das ignorieren? Und vor allem: Weiß jemand, wie wir die KK-Daten da aus dem Kundencenter bekommen?
einfach per bank von der kreditkarte zurückbuchen lassen?
das ist doch echt der grösste hurensohnabzockladen den es gibt, vor gericht werden die ganz bestimmt nicht gehen.
Original von farbenstaedter
einfach per bank von der kreditkarte zurückbuchen lassen?das ist doch echt der grösste hurensohnabzockladen den es gibt, vor gericht werden die ganz bestimmt nicht gehen.
So einfach scheint das mit der Rückbuchung wohl nicht zu sein, zumindest habe ich da unterschiedliche Informationen zu gefunden.
Wir überlegen deshalb gerade, ob wir die KK sperren lassen (er nutzt sie eh nur alle Schaltjahr mal, wenn überhaupt), dann kann eine Belastung durch diesen Drecksladen nicht erfolgen.
Und die Mahnungen und Inkasso können sie sich sparen, die Widerspruchsvorlage vom Verbraucherschutz ist nämlich schon ausgedruckt und unterschrieben und die geht morgen auf die Post. Damit sind wir locker in der 14tägigen Widerrufsfrist und die sehen keinen Cent von uns.
Ist vielleicht der einfacherer Weg, als dann zu versuchen, das geld zurückzuholen...
Original von niigata87
[ die Widerspruchsvorlage vom Verbraucherschutz ist nämlich schon ausgedruckt und unterschrieben und die geht morgen auf die Post. Damit sind wir locker in der 14tägigen Widerrufsfrist und die sehen keinen Cent von uns.
Ist vielleicht der einfacherer Weg, als dann zu versuchen, das geld zurückzuholen...
wogegen willst du Widerspruch eingelegen und was willst du widerrufen?
Darin wird bestritten, daß ein Vertrag geschlossen wurde und ein entsprechender Nachweis gefordert. Evenso wird hilfsweise der Widerspruch des angeblich geschlossenen Vertrages gemäß Fernabsatzgesetz erklärt.
Eine andere Idee haben wir nicht, sind aber für weitere Vorschläge offen!
Original von niigata87
Darin wird bestritten, daß ein Vertrag geschlossen wurde und ein entsprechender Nachweis gefordert. Evenso wird hilfsweise der Widerspruch des angeblich geschlossenen Vertrages gemäß Fernabsatzgesetz erklärt.
Eine andere Idee haben wir nicht, sind aber für weitere Vorschläge offen!
auf ein nicht mehr existierendes Gesetz zu verweisen, macht bestimmt Eindruck.
Original von niigata87
Ich häng mich hier mal an den Thread an.
So siehts aus: Vater hat gefühlt 100 Jahre lang für den web.de Club gelöhnt und auch seine Kreditkartendaten dort hinterlegt und immer fleißig aktualisiert
Im März hab ich für ihn diesen Mist gekündigt und er hat eine Bestätigung bekommen, daß der Vertrag zum 31.7.2013 gekündigt ist. Seitdem gab es auch keine Abbuchungen mehr.
Jetzt kam eben eine Mail, daß für den Zeitraum 07.12.13-07.12.14 ein Vertrag abgeschlossen worden sei und seine KK die nächsten Tage wunschgemäßbelastet würde.
Die KK-Daten kann man im Kundencenter auch nicht löschen!
Mein Vater hat definitiv keine neue Mitgliedschaft gebucht, sein letzter Login war am 18.3.2013, weil er alle Mails weiterleiten läßt. Er kann also auch nicht versehentlich die Werbung geklickt haben.Haben wir ein Widerrufsrecht, es gibt ja keinen Vertrag? Sollen wir das ignorieren? Und vor allem: Weiß jemand, wie wir die KK-Daten da aus dem Kundencenter bekommen?
selbes problem hier.. das is so ein hurensohn laden
:rage:
die Sachlage ist doch einfach;
1. Schreiben an web.de: Verweis auf Kündigung des alten Vertrages zum Stichtag xx (Anlage Kopie der Kündigungsbestätigung). Hinweis, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Aufforderungen, den Betrag X bis zum xx.yy auf das Konto zz zu überweisen. Sollte bis zum o.g. Zeitpunkt kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich Klage beim zuständigen AG einreichen. Sollte nach Ansicht von web.de ein neuer Vertrag vorliegen, bitte ich um Übersendung einer Kopie des Vertrages innerhalb des o.g. Zeitrahmens.
2. Schreiben an Kreditkartenunternehmens: "es liegt beine Unregelmäßigkeit bei der Transaktion xx vor. Diese sollen dies unternehmen und den Beleg für die Transaktion anfordern.
3. Sollte web.de innerhalb der Frist nicht antworten bzw. zahlen, wird dem KK Unternehmen mitgeteilt, dass keine Autorisierung der Transaktion vorliegt. Daraufhin wird der Betrag zurückgebucht und die KK gesperrt.
Original von Siedepunkt
Original von niigata87
Darin wird bestritten, daß ein Vertrag geschlossen wurde und ein entsprechender Nachweis gefordert. Evenso wird hilfsweise der Widerspruch des angeblich geschlossenen Vertrages gemäß Fernabsatzgesetz erklärt.
Eine andere Idee haben wir nicht, sind aber für weitere Vorschläge offen!auf ein nicht mehr existierendes Gesetz zu verweisen, macht bestimmt Eindruck.
Ja sorry, hab das aus dem Gedächtnis so aufgeschrieben, da steht irgendwas von Fernabsatzgeschäften, was ich fälschlicherweise als Fernabsatzgesetz wiedergegeben habe, und BGB schlagmichtot. Ist wie gesagt ein aktueller Vordruck der Verbraucherzentrale, ich gehe als juristischer Laie davon aus, daß das richtig ist, wa die schreiben.
Es macht btw auch richtig Eindruck, wenn man eine falsche Formulierung nur kritisiert aber nicht korrigiert. Nicht.
Original von Powerqueen
die Sachlage ist doch einfach;1. Schreiben an web.de: Verweis auf Kündigung des alten Vertrages zum Stichtag xx (Anlage Kopie der Kündigungsbestätigung). Hinweis, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Aufforderungen, den Betrag X bis zum xx.yy auf das Konto zz zu überweisen. Sollte bis zum o.g. Zeitpunkt kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich Klage beim zuständigen AG einreichen. Sollte nach Ansicht von web.de ein neuer Vertrag vorliegen, bitte ich um Übersendung einer Kopie des Vertrages innerhalb des o.g. Zeitrahmens.
2. Schreiben an Kreditkartenunternehmens: "es liegt beine Unregelmäßigkeit bei der Transaktion xx vor. Diese sollen dies unternehmen und den Beleg für die Transaktion anfordern.
3. Sollte web.de innerhalb der Frist nicht antworten bzw. zahlen, wird dem KK Unternehmen mitgeteilt, dass keine Autorisierung der Transaktion vorliegt. Daraufhin wird der Betrag zurückgebucht und die KK gesperrt.
Danke für den konstruktiven Beitrag!
So in etwa wird es jetzt auch laufen, alles aus 1. ist schon unterwegs an die HuSos und was 2. und 3. angeht werden wir das in Angriff nehmen, sobald die Abrechnung der Kreditkarte da ist.
Man ist gespannt...