Original von heiko78
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass du den jetzigen Brief nie erhalten hast, wegen der erlangten Kenntnis und so ...
Eine Verjährung hat nichts mit erlangter Kenntnis des Schuldners von einem eventuellen nicht bezahlten Kauf zu tun.
In erster Linie, weiß man ja ob man etwas nicht bezahlt hat. Sollte man eine Rechnung " übersehen " haben, ist es Aufgabe des Gläubigers um sein Geld zu kämpfen, wenn er meint er hätte einen Anspruch darauf. Er muß nicht einmal mahnen sondern kann gleich einen Mahnbescheid erlassen. Der Schuldner hätte dies verhindern können, wenn er die Rechnung ordnungsgemäß bezahlt hätte. Die anfallenden Kosten muß natürlich der Schuldner bezahlen.
Die Inkassobüros mahnen aber dennoch im Vorfeld um entsprechende außergerichtliche Kosten einzustreichen.
Man muß deshalb nicht außergerichtlich mahnen, weil eine Mahung keine rechtliche Relevanz besitzt. Es ist lediglich geschäftlicher Allltag um nicht Kunden zu verbrellen.