Original von PokerBen
ich sähe das problem der Straftat der verleitung zu falschaussage als eher gering im Verhältnis zu der Trunkenheitsfahrt an.
Wie schauts denn aus diesbezüglich aus? Wie viel Promille hattest du und welche massnahmen kamen dann.
Ich bin der Meinung hier keinen Anwalt zu nehmen. Natürlich würde er dich entsprechend beraten können. Aber was soll er denn noch sagen?
Ich würde der Vorladung folgen. Bei nicht folgen kann der Staatsanwalt einen Strafbefehl ausführen ohne dass du darauf einwirkung hast. Wenn du deine Aussage machst, kann der Staatsanwalt das Verfahren auch mangels öffentlichen Interesses einstellen (Das könnte er natürlich auch ohne deine Aussage machen, aber ich meine dass er dies eher mit einer entsprechenden Aussage machen würde).
Die "Schwere" einer Straftat kann man denke ich ganz gut am angedrohten Strafmaß abschätzen. Unwahrheiten vor Gericht kommen zwar ständig vor, sehen die aber trotzdem nicht so gern.
Und Korn hat auf jeden Fall insofern recht, dass du, wenn das finanziell geht (und wieviel das kostet kann dir wie schon erwähnt der Anwalt sagen), alles über den laufen lassen solltest. Ich hab da mal in Akten schauen können, da reden sich manche ohne Anwalt um Kopf und Kragen. Die bringen Ausreden, das geht auf keien Kuhhaut. Und Polizisten, Staatsanwälte und Richter werden den ganzen Tag angelogen, die sind da halt doch Profis.