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leg widerspruch ein kostet dich nix. musst aber erst mal die kohle zahlen, weil es bei "geldsachen" keine "aufschiebende Wirkung" gibt.
Es gab so weit ich weiß in diesem Jahr ein Gerichtsurteil, dass das AA nach 1 Jahr keine Forderungen mehr stellen kann. Mußt mal googeln, da ich die Quellen nicht mehr weiß.
Hm, und dann nochmal erkundigen wann genau das Schuljahr begonnen hat!
Bin mir nicht mehr so sicher wie die Regelung ist. Ob Stichtag immer 1.8. ist oder so....
Also so schnell würd ich da nicht die Flinte ins Korn werfen
Das ist einfach mein Rakeback für 10 Jahre Arbeitslosenversicherung zahlen. Das es dich trifft, konnte ich ja nicht wissen...
Würde ich auch pro forma Widerspruch gegen einlegen. Das ist nun überhaupt nicht mein Fachgebiet, aber: Nach 4 Jahre könnte die Sache in der Tat verjährt sein und "teilweise grob fahrlässig" klingt, als wenn das ein absoluter Rechtsamateur geschrieben hätte. Mach mal ne konsequente Recherche im Netz, da findest du sicher noch bessere Anhaltspunkte...