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TwoEightOne
Beigetreten: 22.09.2006

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6 Antworten
BoneCS
Beigetreten: 14.10.2006

leg widerspruch ein kostet dich nix. musst aber erst mal die kohle zahlen, weil es bei "geldsachen" keine "aufschiebende Wirkung" gibt.


Es gab so weit ich weiß in diesem Jahr ein Gerichtsurteil, dass das AA nach 1 Jahr keine Forderungen mehr stellen kann. Mußt mal googeln, da ich die Quellen nicht mehr weiß.


fuzz1983
Beigetreten: 29.06.2007

Hm, und dann nochmal erkundigen wann genau das Schuljahr begonnen hat!
Bin mir nicht mehr so sicher wie die Regelung ist. Ob Stichtag immer 1.8. ist oder so....

Also so schnell würd ich da nicht die Flinte ins Korn werfen :)


Kraven
Beigetreten: 05.03.2006

move up


chipper135
Beigetreten: 25.08.2006

Das ist einfach mein Rakeback für 10 Jahre Arbeitslosenversicherung zahlen. Das es dich trifft, konnte ich ja nicht wissen... :P


Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006

Würde ich auch pro forma Widerspruch gegen einlegen. Das ist nun überhaupt nicht mein Fachgebiet, aber: Nach 4 Jahre könnte die Sache in der Tat verjährt sein und "teilweise grob fahrlässig" klingt, als wenn das ein absoluter Rechtsamateur geschrieben hätte. Mach mal ne konsequente Recherche im Netz, da findest du sicher noch bessere Anhaltspunkte...


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