Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Exma wg Beleidigung? [UPDATE Rechtslage S.3]

61 Beiträge
27 Benutzer
0 Reactions
12.8 K Ansichten

Sag einfach, dass du es nicht gesagt hast, sie dich missverstanden hat, du aber respektlos warst und es dir leid tut.
Punkt, aus, fertig. Gegen die Note kannst du nix machen.
Klagen und Beschwerden jegl. Form werden ohne handfeste Beweise immer erfolglos sein. Man glaubt immer den Mächtigeren. So funktioniert diese Welt. Da sollte man nicht zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat haben.


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

findest du @ 5,0?

es waren in der gesamtheit ja sechs zeichnungen, welche weitestgehend iO sein sollten (keine ahnung die hat sie sich ja nicht wirklich angeschaut...)

das ist der wahrheit @ daemmerung!!!! ;)
so wie du es sagst!


sonicbird
Beigetreten: 06.03.2010
Poker Player

dennoch wäre es interessant zu wissen, was du nun denn geflucht hast. wirst du doch sicherlich noch wissen? würde das ganze hier leichter machen wenn du wirklich tipps haben möchtest. aber die diplomatische line mit dem entschuldigen für deine art würde ich wohl auch fahren. weiss ich daher, da ich selbst jemand bin, der im grunde immer freundlich ist, aber weiss, wie man jemandem beibringen kann, was man von ihm hält, ohne dabei deutlich zu werden. bist vermutlich der sarkastisch, ironische typ, oder?

edit:

Original von 2Tilt2Win
mach den beiden das Leben zur Höhle.

QFT!!!


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

du hast mich durchschaut

ich kann dir beim besten willen nicht sagen WAS genau ich gesagt habe
100pro nicht das vorgeworfene. und ich bin mir auch recht sicher das ich nichts gesagt habe was unter § 185 StGb fällt

eigtl ist es doch glaube ich auch für die anhörung (!) egal
wenn sie sagt es war ein "Verpiss dich Alte" muss ich mich dagegen zur wehr setzen ;)


Zishor22
Beigetreten: 17.03.2009
PokerStrategist

Seid ihr denn nur zu 4 im Raum gewesen, oder könnte es evtl noch andere Zeugen geben ?
Das könnte vermutlich helfen.


docjulian
Beigetreten: 15.12.2006
Oldschool Grinder

Original von 2Tilt2Win
Zur Anhörung würde nur mit meinem Anwalt gehen und nimm dir noch 3 Kumpels mit, die sollen sich anzüge Anziehen und so tun als wären sie Anwalt (die Arbeit mach der reale Anwalt, die sollen nur nach mehreren Anwälten aussehen damit die gleich wissen wo der Hammer hängt)

"Und wer sind die drei Herren da hinten?"
"Ja äh Freunde.
"Was machen die hier?"
"Die sollen wie Anwälte aussehen."


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

in dem raum waren 2 professorinnen, 2 tutoren, sowie kommilitonen

erstgenanntere werden wohl den teufel tun sich auf "meine seite zu schlagen" letztere wären schön dumm wenn sie es täten

es ist allgemein bekannt wie die frau drauf ist. niemand möchte bei der schlecht dastehen....

lol @ doc^^


2Tilt2Win
Beigetreten: 24.08.2010
PokerStrategist

Original von docjulian

Original von 2Tilt2Win
Zur Anhörung würde nur mit meinem Anwalt gehen und nimm dir noch 3 Kumpels mit, die sollen sich anzüge Anziehen und so tun als wären sie Anwalt (die Arbeit mach der reale Anwalt, die sollen nur nach mehreren Anwälten aussehen damit die gleich wissen wo der Hammer hängt)

"Und wer sind die drei Herren da hinten?"
"Ja äh Freunde.
"Was machen die hier?"
"Die sollen wie Anwälte aussehen."

i lol´ed HARD :coolface:

;) die sollen natürlich lügen und sagen sie sind anwälte ;)


Ich würd sagen "mein Anwalt kommt gleich die Treppe runter" und dann unkontrolliert anfangen zu kichern.


Darf ich mal fragen, um welche Berliner Hochschule es sich handelt? ;)


kingpowl
Beigetreten: 15.10.2006
BlackMember

??

wieso erklärst du jedem der dir sagst, "gib nicht zu was du nicht gemacht hast", dass das nicht geht? liest sich fast so als ob du es gesagt hättest und es dir peinlich wäre.

wenn du es tatsächlich nicht gesagt hast, spiel mit offenen karten und sag denen genau was du hier geschrieben hast. dass du respektlos warst wegen der als ungerecht empfundenen benotung (incl. der unklaren prüfungsanforderungen) und dass du vor dich hingeflucht hast, jedoch nie nie nie sie beleidigt hättest. dass dir die ganze sache sehr leid tut und dass du in diesem zuge auch die benotung akzeptieren würdest und das modul wiederholen.

gibst du die beleidigung zu, haben sie etwas ganz klares in der hand um dich zu kicken und dann bist du wirklich 100% von ihrem gusto abhängig. wäre imo die worst line


Original von kslate

Original von twister87
Darf ich mal fragen, um welche Berliner Hochschule es sich handelt? ;)

Danach stalken alle Berliner PS.de'ler die einzige Architekturprofessorin. :heart:

Architekturprofessorinnen sind nicht so selten. Ich hab zum Beispiel eine Professorin, zu der das alles passen würde. ;)


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

Prof. J....r???


So Jungs und Mädels,

man kann ja von OPs Problem an sich und seiner Ausdrucksweise halten, was man mag...aber: Spam und Flames müssen hier trotzdem nicht sein, von daher habe ich das Gröbste mal entfernt.

Reißt Euch doch bitte zusammen.

Danke

Gela.


e306
Beigetreten: 01.02.2007
BlackMember

Original von 2Tilt2Win
Zur Anhörung würde nur mit meinem Anwalt gehen und nimm dir noch 3 Kumpels mit, die sollen sich anzüge Anziehen und so tun als wären sie Anwalt (die Arbeit mach der reale Anwalt, die sollen nur nach mehreren Anwälten aussehen damit die gleich wissen wo der Hammer hängt)

für wie dämlich hältst du die leute bitte?
erstens kommt NIEMAND mit 3 anwälten zu einer uni-anhörung und zweitens fliegt es sofort auf, wenn die auch nur einmal ihren mund aufmachen. juristensprache ist noch verrückter als poker-lingo - das kann man nicht mal so eben emulieren.

Original von 2Tilt2Win
p.s das meine ich ernst !!!

alter...


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

ich halte das auch nicht für ne gute idee.....aber in anbetracht der tatsache das er nur helfen wollte u es nett meint

sind so sachen wie "dämlich"

scheisse! ;)
und auch wenn offtopic: welt is shice genug muss man sich net gegenseitig noch vollpflaumen

update: hadere immernoch am §28 Hochschulrahmengesetz der wegefallen ist aber wohl dennoch für den §16 Ordnunsgsverstoss in seiner alten fassung gültigkeit hat

soweit das berliner bürgertelefon (oder wo auch immer ich da angerufen habe)
§28 Hochschulrahmengesetz in der alten fassung ist auch im netz nirgendwo zu finden. wenn ich einen gewissen "dr. schäfer" mal erreichen würde wäre ich da wohl ein stück weiter, der soll da ahnung haben (fragt mich net wo ich angerufen habe, irgend nen bürgertelefon...)

dann noch ne rechtsberatung in anspruch nehmen, wohl am do.

mo dann ne erklärung verlesen: a la nein - beleidigung
aber ja - repsektlos
inkl tut mir leid und ich bin schlecht pipapo

natürlich werde ich das auch überzeugend rüberbringen und nicht so lapidar dahinseiern wie hier ;)
+ erklärung wie es dazu kam, aber ohne der prof was vorzuwerfen, eher auf die verständnissvolle
viel arbeit reingesteckt, abgecancelt worden nach 1er min

an sich denke ich das sie mich dann nicht kicken werden, es sei denn sie sind wirklich so drauf das sie sagen

der hat sich mal beim ausschuss über ein prüfungsergebnis beschwert, der macht probleme, den hauen wir runter
dann wirds wohl bis vor gericht gehen. ich hoffe mal das es so weit nicht kommt oO


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

Original von FjodorM
Ich würd sagen "mein Anwalt kommt gleich die Treppe runter" und dann unkontrolliert anfangen zu kichern.

:heart: :heart: :heart:

....wenigstens vergeht mir das lachen nie! :)


e306
Beigetreten: 01.02.2007
BlackMember

Original von 8nowmen
dann wirds wohl bis vor gericht gehen. ich hoffe mal das es so weit nicht kommt oO

das problem ist einfach, dass klageverfahren vor dem verwaltungsgericht endlos lang dauern. 2+ jahre sind standard

so lang müsstest du dann warten, bis du "eventuell" wieder immatrikuliert wirst. (keine ahnung, wie gut deine chancen bei einer verhandlung mit zeugen auf der gegenseite so sind. wahrscheinlcih eher mittelmäßig)

also entschuldige dich in der anhörung und setze auf mitleid. cooles auftreten ist da fehl am platz.


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

hat sich dann eben doch noch ein kommilitone gemeldet der ebenfalls der meinung ist ich hätte sie nicht beleidigt.

inwiefern der jetzt bereit ist da auszusagen - mal schauen
(evtl kann man die aussage ja bei einer neutralen person machen, so dass er keine konsequenzen befürchten muss)


fistandantilus
Beigetreten: 19.08.2006
Elite Grinder

Original von e306

das problem ist einfach, dass klageverfahren vor dem verwaltungsgericht endlos lang dauern. 2+ jahre sind standard

so lang müsstest du dann warten, bis du "eventuell" wieder immatrikuliert wirst. (keine ahnung, wie gut deine chancen bei einer verhandlung mit zeugen auf der gegenseite so sind. wahrscheinlcih eher mittelmäßig)

also entschuldige dich in der anhörung und setze auf mitleid. cooles auftreten ist da fehl am platz.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe jetzt zwar nicht das ganze Hochschulrahmengesetz durchgesehen und auch sonst kenne ich mich in den Berliner Gesetzen nicht aus, ABER:
Generell hat eine Klage/ Widerspruch aufschiebende Wirkung, es sei denn der Sofortvollzug würde angeordnet, gegen den dann aber einstweiliger Rechtsschutz möglich wäre, der nicht so lange dauert.
D.h. im Normalfall wäre eine Exmatrikulation "ausgesetzt" bis die Klage/ Widerspruch entschieden ist

Stimme aber zu hinsichtlich Entschuldigung und auf Mitleid machen


Teilen: