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[Geschlossen] Exma wg Beleidigung? [UPDATE Rechtslage S.3]

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8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

hast du zum hochschulrahmengesetz was gefunden online?

u ja: ob ich nun recht habe oder nicht, in irgendeiner form sollte ich mich wohl entschuldigen u eher kleinlaut daher kommen als da vom leder zu lassen...


fistandantilus
Beigetreten: 19.08.2006
Elite Grinder

ja. einfach "hochschulrahmengesetz berlin" googlen, erster Treffer


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

ich sollte evtl dazu sagen das ich die alte fassung brauche in der der §28 noch nicht weggefallen ist

er ist wohl weggefallen besitzt aber immernoch gültigkeit ?(


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

UPDATE RECHTSLAGE:

"§ 15 [1] Exmatrikulation BerlHG (link)

1Die Mitgliedschaft der Studenten und Studentinnen zur Hochschule endet mit der Exmatrikulation. 2Studenten und Studentinnen können exmatrikuliert werden, wenn sie

"...."

3Studenten und Studentinnen sind zu exmatrikulieren, wenn sie

"..."

5.mit der Ordnungsmaßnahme der Exmatrikulation gemäß § 16 Absatz 2 Nummer 4 belegt worden sind.

"§ 16 Ordnungsverstöße BerlHG (link)

(1) 1Gegen Ordnungsverstöße im Sinne von § 28 des Hochschulrahmengesetzes können auf Antrag des Leiters oder der Leiterin der Hochschule von einem vom Akademischen Senat einzusetzenden viertelparitätisch besetzten Ordnungsausschuss Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. 2Der Antrag kann bis zur Entscheidung des Ordnungsausschusses zurückgenommen werden.

(2) Ordnungsmaßnahmen sind:

"...."

4.Exmatrikulation.

"...."

Meinungen? Wie liest sich das für euch raus? So wie ich das verstehe ist exen wegen Beleidigung gar nicht drin wie von der Prof. behauptet.


ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

1. Hab den thread nur überflogen und bitte deshalb das was ich sage mit Vorsicht zu geniessen.

2. Hab ich nicht in Berlin studiert und kenne mich mit Berliner Landesrecht dementsprechend nicht aus.

Aber rein vom Gefühl ist das BerlHG nicht die relevante Rechtsgrundlage für die Exmatrikulation, sondern die Satzung deiner Hochschule. Deshalb solltest Du da mal nachschauen

Und "Verpiss dich alte" ist eine Beleidigung iSd 185, der ist zwar weit formuliert, aber vom BVerfG als verfassungskonform bestätigt und durch richterliche Rechtsfortbildung ausreichend präzisiert


GoBackToGo
Beigetreten: 29.09.2007
PokerStrategist

weiß jetzt nicht welche uni du bist, habs nur überflogen..
aber geh mal zum asta, die helfen dir da sicher.


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

asta rechtsberatung ist angeschrieben, warte nur auf antwort ;)

und
BerlHG sollte eigtl > der satzung der uni sein

glaube kaum das die uni per satzung sich über das gesetz stellen darf....

heute gibt es ne kostenlose rechtsberatung im bürgeramt, da leg ich die texte oben mal vor und frag nach ner meinung....

des weiteren hab ich nun nen zeugen der aussagen würde.


extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

Mach dich doch nicht so heiß deswegen. Der §28 enthält nichts, was deiner Beleidigung entsprechen würde. Mit einer sofortigen Exma deswegen würde die Hochschule rechtlich wohl kaum durchkommen. Nimm die Rechtsberatung in Anspruch, warte die Anhörung ab und dann wird die Sache gegessen sein.

Was soll dein Zeuge eigentlich aussagen oder behaupten? Wenn ihr anfangt rumzueiern, wirds eher schlimmer. Geb zu, irgendetwas im Eifer gesagt zu haben, woran du dich nicht genau erinnerst und es dir leid tut - Ende. Wenn der Zeuge von Frau Ungefickt aussagt, dass er die Beleidigung deutlich gehört hat, du weißt, was du gesagt hast, behauptest aber das Gegenteil und dein Zeuge lügt in deinem Sinne, so ist das letztlich eine Falschaussage, die deine Situation sicher nicht verbessert - überlegt euch das lieber genau.


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

ich sowohl als auch der zeuge sind uns 100pro sicher das ich nicht

VERPISS DICH ALTE gesagt habe....

und nach intensivem überlegen sind wir auch der meinung das ich auch keine andere beledidigung vom stapel gelassen habe.

es ist nun nicht so das ich mir IRGWEN geschnappt habe den ich nun dazu bewege in meinen sinne auszusagen.

da ich mir selber nicht 100pro sicher war hab ich halt rumgefragt wer dabei war und ob ich sie beleidigt habe ;)

und ne drohende exma macht mich nun mal heiss, lieber übervorbereitet hingehen als alles andere.


kslate
Beigetreten: 25.12.2006
Oldschool Grinder

Was hast du denn gesagt?
Wenn dein Zeuge das nicht beantworten kann, wirkt die Aussage ein wenig schwammig.


extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

Wo kommt das mit der Exma überhaupt her? Hat sie damit gedroht?


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

ja hat sie....noch im zuge des emailverkehrs mit dem prüfungsausschuss viel ihr das auf einmal auf oO

wortlaut " bla bla bla beleidigung, bei anderen hochschulen führt das zur exma"
die mail war an die dekanin gerichtet ;)


ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

Original von 8nowmen

BerlHG sollte eigtl > der satzung der uni sein

glaube kaum das die uni per satzung sich über das gesetz stellen darf....

1. Nein

2. Nicht drüber, sondern ausfüllend.


MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006
Oldschool Grinder

Original von 8nowmen
ja hat sie....noch im zuge des emailverkehrs mit dem prüfungsausschuss viel ihr das auf einmal auf oO

wortlaut " bla bla bla beleidigung, bei anderen hochschulen führt das zur exma"
die mail war an die dekanin gerichtet ;)

das is doch ein hoffnungsschimmer; anscheinend will sie als nachgiebig unc fair gelten und erlässt dir großzügig di exma oder?


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

joar!

is alles gut gelaufen soweit!

"bla bla hab sie net beleidigt aber unangemessenes verhalten..."

son wisch unterschrieben das ich das nich nochmal mache und gut war soweit.

ich häts auch drauf ankommen lassen, aber kein bock gehabt mich von der wegen beleidigung anzeigen zu lassen
keine ahnung wie da meine chancen stehen vor gericht bei profs vs studis + ne beleidigung in der akte (war aber auchn homosexueller polizist damals -.-)

unterschrieben -> keinen stress mehr wegen exma oder anzeige

damit kann ich leben...auch wenn ich die gute net beleidigt habe.
und exma wäre nach meiner info eh nicht drin gewesen....

heute sogar noch mal persönlich entschuldigt bei der....obwohl ich nicht gemusst hätte.
...man war die auf einmal freundlich zu mir -.-


trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von 8nowmen
joar!

is alles gut gelaufen soweit!

"bla bla hab sie net beleidigt aber unangemessenes verhalten..."

son wisch unterschrieben das ich das nich nochmal mache und gut war soweit.

ich häts auch drauf ankommen lassen, aber kein bock gehabt mich von der wegen beleidigung anzeigen zu lassen
keine ahnung wie da meine chancen stehen vor gericht bei profs vs studis + ne beleidigung in der akte (war aber auchn homosexueller polizist damals -.-)

unterschrieben -> keinen stress mehr wegen exma oder anzeige

damit kann ich leben...auch wenn ich die gute net beleidigt habe.
und exma wäre nach meiner info eh nicht drin gewesen....

heute sogar noch mal persönlich entschuldigt bei der....obwohl ich nicht gemusst hätte.
...man war die auf einmal freundlich zu mir -.-

:facepalm: gerade noch mimimi und jetzt feierst du dich schon wieder selber... bei manchen ist halt hopfen und malz verloren


8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

ich feier mich immer selber oO

und wenn ich ne drohende exma habe ist mimimi vllt gar nicht so eine schlechte option so lang das ergebnis stimmt ;)


an welcher uni studierst du eigentlich? bin ja auchn bauing aus berlin :f_p:


forndran
Beigetreten: 18.07.2010
PokerStrategist

Original von trekula

Original von 8nowmen
joar!

is alles gut gelaufen soweit!

"bla bla hab sie net beleidigt aber unangemessenes verhalten..."

son wisch unterschrieben das ich das nich nochmal mache und gut war soweit.

ich häts auch drauf ankommen lassen, aber kein bock gehabt mich von der wegen beleidigung anzeigen zu lassen
keine ahnung wie da meine chancen stehen vor gericht bei profs vs studis + ne beleidigung in der akte (war aber auchn homosexueller polizist damals -.-)

unterschrieben -> keinen stress mehr wegen exma oder anzeige

damit kann ich leben...auch wenn ich die gute net beleidigt habe.
und exma wäre nach meiner info eh nicht drin gewesen....

heute sogar noch mal persönlich entschuldigt bei der....obwohl ich nicht gemusst hätte.
...man war die auf einmal freundlich zu mir -.-

:facepalm: gerade noch mimimi und jetzt feierst du dich schon wieder selber... bei manchen ist halt hopfen und malz verloren

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8nowmen Themenstarter
8nowmen
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

schick ich dir per pm @ hochschule ;)


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