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Frage zur Kündigungsfrist

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kaisler911
Beigetreten: 09.08.2007
PokerStrategist

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Das stimmt so nicht: Wurde eine entsprechende Vereinbarung von beiden Parteien wirksam getroffen, kann das Konkurrenzverbot rechtswirksam bis zu 2 Jahre gelten, allerdings muss der AG dies auch entsprechend entschädigen.

Hast Du da Präzedenzfälle parat?

Ich kann dir nur die passende Stelle im HGB zeigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html

Besonders Absatz 2 vergessen viele kleinere Firmen, somit die Klausel oftmals nichtig ist.

Welche Leistungen sind da gemeint? Reden wir von Jahres- oder Montatsgehältern? Jahresgehalt käme mir zu viel vor, bei Montasgehältern eher zu wenig.

Kommt doch das gleiche bei raus ?(

Ob bei einer Sperrung von einem Jahr jetzt mindestens 12 x 0,5 Monatsgehälter oder mindestens 0,5 Jahresgehalt ausgezahlt wird, ist doch Jacke wie Hose.

War vielleicht missverständlich von mir gefragt.

Es hätte ja sein können, dass pro Jahr nur ein Monatsgehalt o. ä. gemeint war. Das gibts ja auch bei Abfindungen. Da wird ja auch pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt gerechnet.

Achsooo, ne - der Betrieb muss dich für die volle Zeit, in der das Wettbewerbsverbot gilt, entschädigen.
Minimum 50% ist auch nur ein Richtwert - aber wie gesagt, es muss vertraglich eh festgeschrieben sein, wie viel man erhält.


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