auf Wunsch aus dem Small Talk eröffne ich hier mal einen Thread zum diskutieren über Ansichten, Fälle o.ä. von den ganzen angehenden oder auch, bereits, fertigen Juristen
Stehe selbst noch davor. Aber ein wenig konkreter könnte deine Frage natürlich schon sein.
Auf juraexamen.com wird sich viel darüber ausgetauscht und auch teilweise über die Arbeitsbelastung beschwert. Da findest du sicher ein paar hilfreiche Threads!
schwerpunktexamen in knapp ner woche
dann wirds langsam ernst bzgl. staatlichem teil.
Original von Adstriker87
schwerpunktexamen in knapp ner woche![]()
dann wirds langsam ernst bzgl. staatlichem teil.
Mit etwas Fleiß ist der Schwerpunkt geschenkt :>
Staatliche Prüfung diesen Sommer? Muss halt irgendwann sein. Mut zur Lücke haha.
Original von michaelg5pro
Original von Adstriker87
schwerpunktexamen in knapp ner woche![]()
dann wirds langsam ernst bzgl. staatlichem teil.
Mit etwas Fleiß ist der Schwerpunkt geschenkt :>
Staatliche Prüfung diesen Sommer? Muss halt irgendwann sein. Mut zur Lücke haha.
nunja, schwerpunkt variiert ja von uni zu uni doch recht stark, sodass da ja eh (erst recht) keine vergleichbarkeit gegeben ist. staatlicher teil erst nächstes jahr zur gleichen zeit, war bis sommer im ausland und hab jetzt erst mit rep begonnen
Schwerpunkt variiert von Schwerpunkt zu Schwerpunkt schon. (Stilblüte eines Satzes)
schwerpunkt is echt sehr unterschiedlich, die einen kriegen die 13+ nachgeworfen, die anderen müssen um 9 kämpfen
@ ref
die arbeitsbelastung von vor/nachbereitung der AG, der Einführungslehrgänge und der Stationsarbeit (= Urteile schreiben), daneben dem eigentlich erforderlichen eigenständigen lernen von prozess und wiederholung von materiellem Recht, dazu Klausurenschreiben ist zur zeit halt recht hoch, vllt pendelt sich das aber noch ein
Grade seminararbeit im schwerpunkt. Hart keine Lust mehr.
Finde das Schwerpunktssystem echt nur lächerlich und demotivierend, wenn man dann von Regelungen hört, wo sich die Leute fröhlich ihr Seminarthema aussuchen können oder der Schwerpunkt auf ne häusliche Arbeit beschränkt ist, die man auch in Rechtsgeschichte raushauen kann...
Original von ariagon
Noch drei Monate bis zum Zweiten![]()
sei doch froh dasses bald vorbei ist
ja ok is obv stress
was ging sonst so im ref? tipps? ♦
Was dieser Schwerpunkt sollte, verstehe ich bis heute nicht.
Bei uns wars ne Häusliche Arbeit, Klausur und ne mündliche Prüfung.
Es wurde dabei nicht nur innerhalb des Schwerpunkts (von Prof zu Prof) völlig unterschiedlich bewertet, sondern natürlich auch von Schwerpunkt zu Schwerpunkt und Uni zu Uni.
Das Ergebnis davon sieht man ja am Verhalten vieler Arbeitgeber, die den Schwerpunkt von vornherein rausrechnen.
Also entweder man passt das Studium nun endlich komplett der Neuzeit an, oder man schmeisst diesen Pseudo-Schwerpunkt wieder raus.
Wäre einfach schön gewesen, sich in diesem Studium mal wirklich spezialisieren zu können.
Ich kanns einfach nicht nachvollziehen, wie man noch immer zwanghaft versucht an dieser Richter-Ausbildung festzuhalten.
Da schafft man deutsche Aushängeschilder wie den Dipl.Ing ab und bei Jura meint man immernoch dieses unsägliche 1. StEx beibehalten zu müssen.
Schwerpunkt war halt damals ein schlechter Kompromiss. Man kann über ihn dennoch froh sein soweit man sich auch dafür interessiert abseits vom Pflichtstoff etwas machen zu dürfen/sollen - allerdings tun das halt die wenigstens Studenten, vermutlich weil den Studenten ein solches Interesse im Studium noch unnütz vorkommt.
Die Möglichkeit finde ich auch gut. Aber es sollte imho kein Bestandteil des Examens sein, sondern mehr eine Option zur "Weiterbildung" während des Studiums.
Original von eplc
Die Möglichkeit finde ich auch gut. Aber es sollte imho kein Bestandteil des Examens sein, sondern mehr eine Option zur "Weiterbildung" während des Studiums.
Die Möglichkeit gabs doch früher quasi in Form von Seminaren an der Uni?!
Kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich hab damals nur ein Seminar belegt, welches mir einfach einen Schein gebracht hat und irgendwie zur Schnittmenge des Examensstoffes gehörte. Arbeits/Wettbewerbsrechtliche Seminare hätten mich zwar auch interessiert, aber aufgrund der mangelnden Relevanz fürs Examen hab ich es halt nicht gemacht (was ich mittlerweile btw bereue).
Die Möglichkeit hätte aber doch bestanden?
Original von nornof
Original von eplc
Die Möglichkeit finde ich auch gut. Aber es sollte imho kein Bestandteil des Examens sein, sondern mehr eine Option zur "Weiterbildung" während des Studiums.Die Möglichkeit gabs doch früher quasi in Form von Seminaren an der Uni?!
Kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich hab damals nur ein Seminar belegt, welches mir einfach einen Schein gebracht hat und irgendwie zur Schnittmenge des Examensstoffes gehörte. Arbeits/Wettbewerbsrechtliche Seminare hätten mich zwar auch interessiert, aber aufgrund der mangelnden Relevanz fürs Examen hab ich es halt nicht gemacht (was ich mittlerweile btw bereue).
Die Möglichkeit hätte aber doch bestanden?
Ich weiß nicht genau, wie es früher war.
Neben dem Schwerpunkt kann man natürlich noch massig Seminare belegen. Aber die sind ja, gemessen an der Examensnote, recht irrelevant.
Mein Vorschlag wäre also es wie früher zu handhaben, nur mit größerem Gewicht auf Seminaren, ohne so sehr auf die Noten zu achten.
ihr solltet euch wegen des Schwerpunkts nicht allzu sehr stressen, weil jede halbwegs vernünftige Kanzlei den Schwerpunkt aus der Examensnote rausrechnet (zumindest in Bayern).
Wenn jemand Fragen zum Ref hat, kann er sie mir gerne stellen.
Original von ariagon
ihr solltet euch wegen des Schwerpunkts nicht allzu sehr stressen, weil jede halbwegs vernünftige Kanzlei den Schwerpunkt aus der Examensnote rausrechnet (zumindest in Bayern).Wenn jemand Fragen zum Ref hat, kann er sie mir gerne stellen.
wie leicht/schwierig fandest du es, dein erstes urteil zu schreiben?
schreibe grad an meinem ersten und find es garnicht so easy
Das wird auch in jedem Bundesland getan.
Der öffentliche Dienst hingegen tut das ja nicht. Und ausschließen will ich den Berufsweg nicht unbedingt.
@eplc: meinst Du mit Öffentlicher Dienst die Justiz? In Bayern zählt da nur die Note des Zweiten, deshalb spielt es dort keine Rolle. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, aber ich glaube dort zähle teiweise beide.
@ lolyourmama: Beim ersten Urteil tut sich jeder schwer, weil es einfach eine ungewohnte Art zu arbeiten und zu schreiben ist. Du gewöhnst dich aber ziemlich schnell dran und irgendwann fällt es dir viel schwerer ein gescheites utachten zu schreiben, weil du nur noch im Gutachtenstil denkst.
Mach Dir auf jeden Fall nicht zu viele Gedanken. Wenn ich meine ersten Urteile les, die nicht mal 1 1/2 Jahre alt sind, lese, dann weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Mein Tipp: Üben, man lernt am besten aus Fehlern