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Kündigung - ab wann gibt es Arbeitslosengeld?

9 Beiträge
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1,274 Ansichten
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

Moin zusammen,

überlege meinen Job zu kündigen - bin mir aber noch nicht ganz sicher, aber schon relativ, bzw. dass es nur noch ein Frage der Zeit ist.

Dazu eine Frage:

ich habe am 8. August 2018 angefangen - wenn ich diesen Monat noch kündige, bekomme ich dann schon Alg 1? Scheinbar muss man mind. 12 Monate in die Sozialversicherungskassen eingezahlt haben bzw. fest angestellt gewesen sein. War davor aber Freelancer.

Wenn ich also nun im April bei 3 Monatsfrist kündige, wäre ich noch Mai, Juni, Juli angestellt - bekomme ich dennoch was ? Die Formulierung auf der Seite des Amtes ist recht wischiwaschi: "Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).

Habt ihr eine Idee, was das heisst, bzw. wie es in der Praxis läuft?

Danke und BG


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Zitat
8 Antworten
StoniMahoni77
Beigetreten: 17.03.2008
Oldschool Grinder

Bei eigener Kündigung solltest du selbst bei Anspruch vorerst 3 Monate gesperrt sein


Antwort
Zitat
genericSquirrel
Beigetreten: 14.05.2012
Poker Player

.edit


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Zitat
Zivilist Themenstarter
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

Original von StoniMahoni77
Bei eigener Kündigung solltest du selbst bei Anspruch vorerst 3 Monate gesperrt sein

weiss ich, möchte aber wenn dann selbst kündigen und sozusagen im guten auseinander gehen...


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

12 Monate einzahlen dann gibt's 6 Monate ALG1.

Verstehe gerade nicht was daran so schwer sein soll.


Antwort
Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Heißt "im guten auseinandergehen" nicht, dass man den Arbeitgeber fragt, ob er nicht das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt "aus betrieblichen Gründen" kündigen kann?
Der Arbeitgeber hat dann Planungssicherheit, muss nicht damit rechnen, dass man plötzlich bis zum Ende krank wird, und der Arbeitnehmer hat keine Sperrzeit.


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Je nach Größe des Unternehmens wird das nicht so einfach gehen. Spätestens wenn es einen Betriebsrat gibt.


Antwort
Zitat
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Wenn du dich selbständig machst und deine Brötchen als Poker-Pro verdienst, dann hast du keinen Anspruch auf ALG1. Wenn du es trotzdem machst, dann mußte die volle kriminelle Schiene fahren und zusätzlich zum Sozialbetrug auch Steuern hinterziehen (weil fällt auf, wenn du in Steuererklärung deine (easy^^) verdiente 100k im Jahr angibst und gleichzeitig ALG1-Empfänger bist). Ich würde es nicht machen und dann lieber auf das bißchen ALG1-Geld verzichten, als sich dann jahrelang Sorgen machen zu müssen (weil dauert lange bis das verjährt ist und zusätzlich wirds schwerer später evtl. deine Lebenslauflücken zu erklären, wenn du nicht dazu stehen kannst...).


Antwort
Zitat
Zivilist Themenstarter
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

Original von Santalino2
Wenn du dich selbständig machst und deine Brötchen als Poker-Pro verdienst, dann hast du keinen Anspruch auf ALG1. Wenn du es trotzdem machst, dann mußte die volle kriminelle Schiene fahren und zusätzlich zum Sozialbetrug auch Steuern hinterziehen (weil fällt auf, wenn du in Steuererklärung deine (easy^^) verdiente 100k im Jahr angibst und gleichzeitig ALG1-Empfänger bist). Ich würde es nicht machen und dann lieber auf das bißchen ALG1-Geld verzichten, als sich dann jahrelang Sorgen machen zu müssen (weil dauert lange bis das verjährt ist und zusätzlich wirds schwerer später evtl. deine Lebenslauflücken zu erklären, wenn du nicht dazu stehen kannst...).

keine Sorge, geht nicht um eine Pokerkarriere ;) auch wenn du ja mittlerweile zum Glück weisst, dass die 100k easy drin sind!


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