♠_biggrin:
Hey Leute,
ich erzähle euch das hier, um euch Mut zur Lücke zu machen, sofern euch die Universität/Fachhochschule ablehnt bezüglich eures Wunschstudienganges.
Wenn ihr abgelehnt werdet, bei eurer Wunschuni, bedenkt, dass in Deutschland jeder Deutsche (gilt vllt sogar für Ausländer), ein Recht auf Bildung hat, und dies als Grundlage nehmen kann sich in Studium einzuklagen.
(Zitat von Wikipedia.de: (...)Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert.
Das Recht auf Bildung ist zugleich in Art. 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention schreibt den Zugang zu öffentlicher Erziehung, insbesondere zum Unterricht in Volksschulen, auch für Flüchtlinge vor.
Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht.(...)").
Hört sich einfach an.. oder? Ich mein ihr seid Pokerspieler in der Regel... denkt nach... androhen eines Gerichtsverfahrens verdeutlicht der Uni in der Regel schon deutlich genug, dass ihr wisst, dass ihr euch informiert habt. Solche Studenten will die Uni bzw FH übrigens sehr sehr gerne.
Gruss cuPsn
(4. Semester Wirtschaftsingenieurwesen nachdem ich nach 2 Semestern erkannte, das ich für Maschinenbau zu faul bin.. PS: Ich wurde für Wiing erst abgelehnt...)
Quelle: Wikipedia.de