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Urlaubsabgeltung - wann Anspruch?

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VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe ca 2-3 Monate (auf 450€ Basis) bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, d.h. es waren pro Woche nur ca 2-3 Einsätze a 8 Std.
=> Geringfügiges Arbeitsverhältnis gemäß §8 SGB IV

Insgesamt (alle Arbeitstage) entsprachen ca 21 Arbeitstagen (also ca. 1Monat Vollzeit), nun meine Frage(n):
- Mir steht doch 1. Urlaub zu? Ja/Nein? Vielleicht? ;)
- Richtigen Urlaub hatte/brauchte/konnte ich ja nicht nehmen, weil ich ja zwischendurch relativ viel frei hatte - daher würde mir doch Urlaubsabgeltung zustehen? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Beim Arbeitgeber (ZA-Firma) angerufen und die meinten das stimmt nicht, weil bla bla bla.....hat angefangen zu schreien und meinte steht so im Tarifvertrag.

Kann mir da einer genauere Infos geben? Im Internet finde ich immmer nur das gleiche....24Tage pro Jahr Urlaub etc.

Vielen dank!


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1 Antwort
xEr
xEr
Beigetreten: 26.05.2005
PokerStrategist

Original von VikiSimi
Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe ca 2-3 Monate (auf 450€ Basis) bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, d.h. es waren pro Woche nur ca 2-3 Einsätze a 8 Std.
=> Geringfügiges Arbeitsverhältnis gemäß §8 SGB IV

Insgesamt (alle Arbeitstage) entsprachen ca 21 Arbeitstagen (also ca. 1Monat Vollzeit), nun meine Frage(n):
- Mir steht doch 1. Urlaub zu? Ja/Nein? Vielleicht? ;)
- Richtigen Urlaub hatte/brauchte/konnte ich ja nicht nehmen, weil ich ja zwischendurch relativ viel frei hatte - daher würde mir doch Urlaubsabgeltung zustehen? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Beim Arbeitgeber (ZA-Firma) angerufen und die meinten das stimmt nicht, weil bla bla bla.....hat angefangen zu schreien und meinte steht so im Tarifvertrag.

Kann mir da einer genauere Infos geben? Im Internet finde ich immmer nur das gleiche....24Tage pro Jahr Urlaub etc.

Vielen dank!

Im Prinzip müsstest du Urlaubsanspruch haben. Man hat ja sogar bei nem 400 Euro Job Urlaubsanspruch und zwar mindestens im Verhältnis zu den gesetzlichen 24 Tagen im Jahr bei einer 5 Tage Woche. Bei dir wären das ca 12 Urlaubstage im Jahr, also für den Zeitraum ca 2 Tage.
Besteht der Vertrag mit der Leiharbeitsfirma denn noch? KA inwieweit man nachträglich noch Urlaub einfordern kann.


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