Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Ein Professor meiner Universität verlangt von uns nach jedem Vorlesungstermin einen tweet mit seinem Hashtag zu eben jeder Vorlesung zu verfassen.
Meiner Meinung nach ist es nicht korrekt Studenten praktisch dazu zu zwingen einen Dienst wie twitter benutzen zu müssen. Sollten am Ende des Semesters die jeweiligen tweets nicht vorliegen, ist es nicht möglich den Beteiligungsnachweis zu erhalten und somit ist auch eine Teilnahme an der Abschlussklausur nicht möglich.
Wir schätzt ihr die Situation rechtlich ein? Falls es rechtlich eine klare Antwort darauf gibt, werde ich versuchen dagegen vorzugehen. Entspricht twitter überhaupt den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrechtlinien? Allein ein Vorstoß dagegen sollte wohl ausreichen um die Twitterpflicht zu beenden.