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Weihnachtsgeld etc

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BumblebeeAK
Beigetreten: 14.03.2011

moinsen

Dieses Jahr sind bei uns wiedermal Betriebsratswahlen und ich habe mich
entschlossen zu kandidieren !
Leider wird bei uns um Betrieb ein recht aggressiver Wahlkampf geführt ,
was da heisst das es eigentlich jedes Jahr mehr Kandidaten werden
und so gut wie jeder sich tatsächlich ein Wahlprogramm zusammen stellt
und dieses dann zu Betriebsversammlung vorstellt .
Lange rede kurzer Sinn ich will in denn Betriebsrat mein Wahlprogramm
ist so gut wie fertig nur im einem Punkt komm ich nicht wirklich weiter
und benötige etwas Hilfe .

Und zwar ist einer meiner Punkte die Zahlung von Sonderzahlungen
( Weihnachtsgeld , Urlaubsgeld , Gewinnbeteiligung etc . ) für alle Mitarbeiter zu optimieren , wenn das überhaupt möglich ist !

Aktuell zahlt unser Betrieb alles oben genannte in mit dem Lohn des jeweiligen Monats ,
also das Weihnachtsgeld kommt dann im Dezember mit dem Lohn vom November
das Urlaubsgeld kommt dann im Mai mit dem Lohn vom April
und die Gewinnbeteiligung im Monat ..... mit dem Lohn vom .....
( je nach dem wann das gezahlt wird , ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich )

Dadurch das die Sonderzahlungen immer mit dem Lohn zusammen gezahlt werden erhöhen sich natürlich leider auch die Abgaben
( Lohnsteuer , Sozialabgaben usw ) .
Ich habe mich jetzt schon mit mehreren Kollegen unterhalten die
gesagt haben das wenn man die Sonderzahlungen separat vom Lohn
abrechnet und zahlt hat man nicht so viele Abzüge und demnach mehr vom Geld !

Ist da was dran ?
Gibt es eventuell andere Möglichkeiten Sonderzahlungen zu erhalten und nicht so viele Abzüge zu haben ?

E/ sollte ich nicht das richtige das richtige Unterforum gewählt , falls nicht bitte verschieben


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5 Antworten
Effi101
Beigetreten: 20.11.2007

Moin,

unterm Strich kannst du da nichts optimieren, denn letztlich zählt nur das Jahresbrutto zur Ermittlung der Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.

Das heißt, wenn ihr durch die Sonderzahlungen für den Monat zu hoch eingestuft werdet und somit aufs Jahr gesehen zu hohe Abgaben hattet, erhaltet ihr zuviel bezahlte Beträge nach der nächsten Steuererklärung zurück.

Die Arbeitgeber ermitteln die anfallende Lohnsteuer in der Regel über die Monats-Lohnsteuertabelle. Alternativ könnte die Ermittlung aber auch über die Jahres-Lohnsteuertabelle durchgeführt werden, nur würdet ihr dann dementsprechend in den Monaten ohne Sonderzahlungen relativ gesehen höhere Abgaben haben.

Aber wie gesagt unterm Strich kommt das selbe bei raus (etwaige Verluste aus wie z.B. theoretischen Zinszahlungen auf nicht ausbezahlte Löhne, Inflation etc. mal außen vor gelassen).


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Absolut richtig, man kann maximal das Buchungssystem verbessern...

Bei den Kollegen handelt es sich vermutlich um leute mit halbwissen, die auch glauben dass man bei der pendlerpauschale 30 cent pro km bekommt...


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006

Wie bereits geschrieben, ist für die Steuer das Jahresbrutto maßgebend. Bei der Verbesserung des Buchungssystems kann man z. B. prüfen, ob der Arbeitgeber von sich aus sozusagen schon vorab bei der letzten Gehaltsbuchung mit dem bekannten Jahresbrutto die bis dahin einbehaltene Steuer damit abgleicht und eine durch eine Sonderzahlung zu hoch einbehaltenenen Betrag wieder auszahlt.

Sonderzahlungen kann man nur optimieren, in dem man den Arbeitgeber dazu bringt, wirklich alle steuerlichen Möglichkeiten auszunutzen und einen eigenen Vorteil daraus zumindest anteilig zukommen zu lassen.

Beispiel:
- betriebliche Altersvorsorge
Wenn AN 150 EUR in die bAV investiert, zahlt der AG die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge von diesen 150 EUR auch nicht mehr. Das soll er dann dafür mit verwenden.
- Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen und Sachprämien konsequent steuerfrei nutzen (Feste, Computer, Handy, Miles&More, ...)
- Jobticket
- Kindergartenkosten
- Unfallversicherung
- Gesundheitsförderung
http://www.steuerzahler-nrw.de/Welche-Zuwendungen-an-Arbeitnehmer-sind-steuerfrei/46657c55202i1p1829/index.html


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BumblebeeAK Themenstarter
BumblebeeAK
Beigetreten: 14.03.2011

Das ist natürlich ganz sehr ärgerlich das sie da nichts machen
lässt dann werde ich diesen Punkt wohl streichen
dennoch danke für eure hilfe !


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bl4ze88
Beigetreten: 03.03.2009

könnt froh sein, dass ihr weihnachtsgeld, urlaubsgeld und gewinnbeteiligung erhaltet ;)

viel glück


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