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Original von josch2001
Das stimmt aber nicht oder?

doch der fotograf hat immer die bildrechte.

fragt sich nur wer der fotograf ist wenn du die bilder im automaten beim bürgeramt machst


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Naja, aber ich hab die Bilder in Auftrag gegeben und bezahlt. Muss doch wohl möglich sein damit machen zu können was man will. Kann ich mir so iwie nicht vorstellen.


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Original von josch2001
Naja, aber ich hab die Bilder in Auftrag gegeben und bezahlt. Muss doch wohl möglich sein damit machen zu können was man will. Kann ich mir so iwie nicht vorstellen.

Willkommen in der bunten, verrückten Welt des deutschen Urheberrechts.


Antwort
Zitat

Original von ElHive

Original von josch2001
Naja, aber ich hab die Bilder in Auftrag gegeben und bezahlt. Muss doch wohl möglich sein damit machen zu können was man will. Kann ich mir so iwie nicht vorstellen.

Willkommen in der bunten, verrückten Welt des deutschen Urheberrechts.

das ist wohl nicht nur in deutschland so

hier mal 2 sehr interessante links dazu
der 1. ist besonders interessant, das urheberrecht ist nicht übertragbar, der fotograf bleibt also 70 jahre rechteinhaber deines bildes.
wenn du in ein fotostudio gehst und sagst du willst passbilder, bewerbungsbilder haben dann darfst du sie auch nur dafür benutzen.
siehe dazu den 2. link mit einem gerichtsurteil.
also gleich klären das du das du das bild allgemein benutzen willst, auch auf webseiten usw.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbungsfoto-vom-fotografen-wer-hat-das-recht-am-bild-1.565503

http://www.heise.de/foto/artikel/Mein-Bild-gehoert-mir-Rechtsfragen-rund-ums-Bild-226814.html


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Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Ist natürlich ein richtiger Einwand, ich meinte auch eher die private Nutzung im "analogen" Rahmen.


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