Elterngeld berechnet sich vom Nettolohn. Das ist total hirnrissig, aber es ist so. Dementsprechend ist es klug, den Partner, der am meisten Elterngeld in Anspruch nehmen wird, steuerlich möglichst schlecht zu stellen.
Ich bin kein Experte, aber ich versuche es mal.
Von hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-viel-elterngeld-kann-ich-bekommen--124616
In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Das heißt, die Teilzeitarbeit sollte möglichst hoch besteuert werden, damit das Netto möglichst niedrig ist und das Elterngeld dementsprechend maximiert wird. Den Steuernachteil holt man dann über die Einkommensteuererklärung in Zusammenveranlagung wieder rein. Aktuell sollte doch noch ein Wechsel in 3/5 möglich sein, oder?
Edit: Umgekehrt gilt natürlich vor der Geburt, dass der Partner, der am meisten Elterngeld in Anspruch nehmen wird, steuerlich möglichst gut gestellt wird, das heißt der Nettolohn sollte maximiert werden, damit die Berechnungsgrundlage möglichst hoch ist.