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Elterngeld

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Praepman
Beigetreten: 03.11.2006

Hey zusammen,

Kennt sich jemand mit Elterngeld aus ? Wir sind gerade etwas verwirrt dass das gesamtnetto weniger wird wenn man nebenher in Teilzeit arbeitet. Anbei ein Screenshot zur Illustration. Monat 3 ist laut Rechner mit 0 zuverdienst und Monat 4 mit 900€ brutto im Monat.

Es kann doch nicht sein dass man angehalten ist nicht zu arbeiten in der Zeit ?


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8 Antworten
Snookz
Beigetreten: 13.06.2008

Elterngeld berechnet sich vom Nettolohn. Das ist total hirnrissig, aber es ist so. Dementsprechend ist es klug, den Partner, der am meisten Elterngeld in Anspruch nehmen wird, steuerlich möglichst schlecht zu stellen.

Ich bin kein Experte, aber ich versuche es mal.

Von hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-viel-elterngeld-kann-ich-bekommen--124616

In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.

Das heißt, die Teilzeitarbeit sollte möglichst hoch besteuert werden, damit das Netto möglichst niedrig ist und das Elterngeld dementsprechend maximiert wird. Den Steuernachteil holt man dann über die Einkommensteuererklärung in Zusammenveranlagung wieder rein. Aktuell sollte doch noch ein Wechsel in 3/5 möglich sein, oder?

Edit: Umgekehrt gilt natürlich vor der Geburt, dass der Partner, der am meisten Elterngeld in Anspruch nehmen wird, steuerlich möglichst gut gestellt wird, das heißt der Nettolohn sollte maximiert werden, damit die Berechnungsgrundlage möglichst hoch ist.


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StoniMahoni77
Beigetreten: 17.03.2008

Wenn es generell so ist umso trauriger

Wir haben den Fall, dass meine Frau jetzt ins zweite Jahr Elternzeit geht und es sich trotz der Tatsache, dass sie Elterngeld nicht gestreckt, sondern innerhalb des ersten Jahres voll hat auszahlen lassen und demzufolge derzeit mit 0€ dasteht, wohl nicht lohnt, dass sie Teilzeit losrennt

Ist allerdings auch bedingt durch ein zeitnah geplantes zweites Kind und den Fakt, dass sie bei Schwangerschaft sofortiges Berufsverbot erhält

Lange Rede, kurzer Sinn
Es gibt szenarien in denen man angehalten ist mit dem Arsch zu Hause zu bleiben


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Praepman Themenstarter
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006

Also wir haben jetzt nochmal ein bisschen hin und her gerechnet. Der Grund warum die Förderung (das Elterngeld) so runter geht ist dass meine Partnerin in den Monaten 10-12 bereits wieder relativ viel arbeiten wollte (über 3000 brutto). Dadurch hätte sich das Elterngeld in den ersten Monaten drastisch reduziert.

Sehe ich es also richtig dass sich der gesamtanspruch nach dem "Zusatzverdienst über die Gesamtlaufzeit" berechnet anstatt auf Basis eines monatlichen Einkommens ?
Oder ist der offizielle Rechner der Bundesregierung Schrott ?

@Snookz: danke für die Info. Wir sind allerdings nicht verheiratet. Insofern ist Steueroptimierung keine Option oder besser gesagt wir wollen keine eingetragene Partnerschaft oder sowas


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Snookz
Beigetreten: 13.06.2008

Ich meine, das ist aber jetzt nur Halbwissen, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt wird. Wenn dem so ist, hauen die letzten zwei Monate dann natürlich auch voll durch. Rechnet mal beide Szenarien, voll arbeiten in den letzten zwei Monaten vs. Teilzeit in den letzten zwei Monaten durch.

Und, rechnet mal die ggf. anfallenden Steuervorteile durch. Vielleicht lohnt sich eine Hochzeit. Das Brimborium drumherum könnt ihr ja weglassen, aber Geld verschenken, weil man Paare zum Gang zum Standesamt zwingen will, müsst ihr ja auch nicht.


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Praepman Themenstarter
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006

Danke dir !

Ich meinte jetzt aber nicht die Berechnungsgrundlage für das grundsätzliche Elterngeld (das ist definitiv durchschnitt der letzten 12 Monate) sondern ich meine während der Bezugszeit ob da für die Abzüge durch Zuverdienst der Durchschnitt auf jeden Monat runtergerechnet wird.

Hoffe das ist verständlich. Vielleicht wusstest du auch schon was ich meinte.


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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Ich nutze den Thread auch für eine kurze Rückfrage. Ich möchte 2x Elternzeit nehmen mit jeweils ca. 5-6 Wochen Dauer. Während der Elternzeit möchte ich auch jeweils 1 Monat Elterngeld beziehen.
Bislang war mir nur bewusst, dass sich Elterngeld an den Kindsmonaten orientiert (also z.B. Kind am 15. geboren, dann Elterngeld vom 15.1.-14.2) während Elternzeit komplett frei genommen werden kann (also z.B. auch vom 10.2.-20.3). Ich war daher davon ausgegangen, dass nur wichtig ist, dass die Elternzeit mindestens den Zeitraum des Elterngeldbezugs abdeckt, ich aber natürlich Tage davor/danach (ohne Elterngeldbezug) anhängen kann.
Unsere Personalabteilung hat mich jetzt aber darauf hingewiesen, dass ich meinen Elternzeitantrag nochmal prüfen soll, weil sie davon ausgehen, dass ich in einer Konstellation wie im Beispiel (10.2-20.3 & 10.5-20.6, Geburt am 15.8) kein Elterngeld bekomme.
Hat hier jemand Erfahrungswerte oder zufällig eine Quelle parat zu der Konstellation? So konkret mit Beispielen hat meine eigene Recherche leider noch nichts ergeben.


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StoniMahoni77
Beigetreten: 17.03.2008

Für mein Empfinden, sollte deine Sichtweise passen

Falls dem nicht so sein sollte, frag ob du 3 Anträge vorlegen kannst
Zeitraum x
Elterngeldzeit
Zeitraum y

Und du leitest dann einfach nur den zweiten weiter


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PaRaZzEe
Beigetreten: 20.07.2009

Ist bei meinem AG das gleiche:
"Sofern Sie für die Zeiten Elterngeld beantragen möchten, müssen sich die Elternzeiten an den Lebensmonaten Ihres Kindes orientieren"


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