Original von NicaaDicaa
Schon dreist Zinsen zu nehmen in der Familie
joa, sehr dreist. Gott bist du dumm.
Spoiler
Wie dargelegt, sind Verträge unter Angehörigen grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien erfüllen:
Beachtung zivilrechtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Verträge unterliegen nicht schon deshalb einem Formzwang, weil sie unter Angehörigen abgeschlossen werden. So reicht auch bei Angehörigen grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung. Die Schriftform ist allerdings aus Beweisgründen sehr zu empfehlen, denn der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt die Beweislast (Feststellungslast).
Werden Verträge zwischen einem Elternteil und dem minderjährigen Kind geschlossen, so ist grundsätzlicher ein Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) zu bestellen. Dies gilt nur nicht für Arbeits- und Ausbildungsverträge. Der Ergänzungspfleger gibt die erforderlichen Vertragserklärungen im Namen des Kindes ab
Für manche Verträge ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das gilt vor allem für Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben (§ 311b BGB) sowie für Schenkungsversprechen (§ 518 BGB).
Tatsächlicher Vollzug der Verträge: Der Vertrag darf nicht nur zum Schein geschlossen sein, sondern er muss klar und ernstlich gewollt und vollzogen werden. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrags unter nahen Angehörigen ist auch Voraussetzung, dass die tatsächliche Handhabung des Vertrags mit dem Vertragsinhalt übereinstimmt.
Fremdvergleich: Eine wichtige Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrages unter nahen Angehörigen ist der Fremdvergleich. Der Vertrag wäre mit dem vereinbarten Inhalt auch unter fremden Dritten abgeschlossen worden. Der Vertrag muss also einem "Fremdvergleich" standhalten.
Sofern die vorgenannten Grundsätze beachtet werden, ist die vertragliche Beziehung auch für Zwecke der Einkommensteuer zu beachten. Verträge unter Angehörigen sollten daher vom Steuerzahler sehr genau unter diesem Aspekt geprüft worden, damit der Vertrag bei der Steuererklärung auch gegenüber dem Finanzamt Bestand hat.
Meine Frage ist übrigens dahin gehend, für den allerletzten Vollpfosten, ob ich Zinsen nehemen MUSS.
Wer es immer noch nicht begriffen hat, dem ist nicht zu helfen oder ist ein dämlicher Student.
Darlehensverträge: Übliche Kriterien sind: Getroffene Vereinbarung über Laufzeit sowie Art und Zeitpunkt der Rückzahlung, ausreichende Sicherung des Anspruchs auf Rückzahlung und tatsächliche Zahlung der Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten sowie Verfügungsgewalt über die gezahlten Zinsen.
Ich finde nichts darüber, ob ich Zinsen verlangen MUSS was ich NICHT WILL. Aber wenn ich es tun MUSS, MUSS ICH ES TUN. ABER ICH FINDE NICHTS!!!! Was ist daran nicht zu verstehen?!!?!