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[Geschlossen] Geld leihen innerhalb der Familie: Zinsen oder nicht?

44 Beiträge
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cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Wenn Geld an Freunde etc verliehen wird, müssen bekanntlich marktübliche Zinsen vertraglich vereinbart werden.
Wie sieht es innerhalb der engsten Familie aus (z.B. Vater/Sohn, Mutter/Tochter, Bruder/Bruder).

Gilt dieser Grundsatz hier auch oder kann ich hier machen was ich will?
Es geht nur um einen mittleren 4.stelligen Betrag.


43 Antworten
gammastrahler
Beigetreten: 05.01.2010
Elite Grinder

du jude


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

deine mudda ist ein jude.

Wo ist dein Problem? im Gegensatz zu dir bin ich finanziell angreifbar. Das liegt daran, dass ich Geld habe und kein Risiko eingehen will. Was am Ende gezahlt wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber was zählt ist der Vertrag (vor dem FA).


Chewie
Beigetreten: 02.09.2007
PokerStrategist

Würd mir nichtmal in den Sinn kommen darüber nachzudenken, ob ich in diesen Fällen Zinsen nehme und schon gar keinen Vertrag aufsetzen. Bei Freunden frag ich wann sie es zurück geben können und bei Familie eher so geb mirs wenn du kannst...


Kirpitsch
Beigetreten: 25.03.2008
Oldschool Grinder

Original von Chewie
Würd mir nichtmal in den Sinn kommen darüber nachzudenken, ob ich in diesen Fällen Zinsen nehme und schon gar keinen Vertrag aufsetzen. Bei Freunden frag ich wann sie es zurück geben können und bei Familie eher so geb mirs wenn du kannst...

#

Wenn ich so einen Freund oder in der Familie hätte, dann würd ich lieber direkt zur bank gehen.

Spoiler

ach ja...
:facepalm:


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

ihr rafft es nicht. Vertrag ungleich (realer) Rückzahlungsvereinbarung.
Siedepunkts Meinung würde mich interessieren. Alle andren, abgesehen von den Finanzexperten wie Xantos oder Jotha (oder den anderen, die ich nicht auf dem Radar habe), sind eh irrelevant, weil nur dummes gelaber.
Und ja, ich kann meinen Stb fragen, aber erst Montag. Ich wills bis morgen regeln


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Original von Kirpitsch

Original von Chewie
Würd mir nichtmal in den Sinn kommen darüber nachzudenken, ob ich in diesen Fällen Zinsen nehme und schon gar keinen Vertrag aufsetzen. Bei Freunden frag ich wann sie es zurück geben können und bei Familie eher so geb mirs wenn du kannst...

#

Wenn ich so einen Freund oder in der Familie hätte, dann würd ich lieber direkt zur bank gehen.

Spoiler

ach ja...
:facepalm:

ja, weil auch jeder, der zur bank geht, einen Kredit bekommt, nech :facepalm:


alwayswinning1111
Beigetreten: 22.07.2008
Oldschool Grinder

typen gibts!


Schon dreist Zinsen zu nehmen in der Familie


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Original von NicaaDicaa
Schon dreist Zinsen zu nehmen in der Familie

joa, sehr dreist. Gott bist du dumm.

Spoiler

Wie dargelegt, sind Verträge unter Angehörigen grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien erfüllen:

Beachtung zivilrechtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Verträge unterliegen nicht schon deshalb einem Formzwang, weil sie unter Angehörigen abgeschlossen werden. So reicht auch bei Angehörigen grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung. Die Schriftform ist allerdings aus Beweisgründen sehr zu empfehlen, denn der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt die Beweislast (Feststellungslast).
Werden Verträge zwischen einem Elternteil und dem minderjährigen Kind geschlossen, so ist grundsätzlicher ein Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) zu bestellen. Dies gilt nur nicht für Arbeits- und Ausbildungsverträge. Der Ergänzungspfleger gibt die erforderlichen Vertragserklärungen im Namen des Kindes ab
Für manche Verträge ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das gilt vor allem für Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben (§ 311b BGB) sowie für Schenkungsversprechen (§ 518 BGB).
Tatsächlicher Vollzug der Verträge: Der Vertrag darf nicht nur zum Schein geschlossen sein, sondern er muss klar und ernstlich gewollt und vollzogen werden. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrags unter nahen Angehörigen ist auch Voraussetzung, dass die tatsächliche Handhabung des Vertrags mit dem Vertragsinhalt übereinstimmt.
Fremdvergleich: Eine wichtige Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrages unter nahen Angehörigen ist der Fremdvergleich. Der Vertrag wäre mit dem vereinbarten Inhalt auch unter fremden Dritten abgeschlossen worden. Der Vertrag muss also einem "Fremdvergleich" standhalten.

Sofern die vorgenannten Grundsätze beachtet werden, ist die vertragliche Beziehung auch für Zwecke der Einkommensteuer zu beachten. Verträge unter Angehörigen sollten daher vom Steuerzahler sehr genau unter diesem Aspekt geprüft worden, damit der Vertrag bei der Steuererklärung auch gegenüber dem Finanzamt Bestand hat.

Meine Frage ist übrigens dahin gehend, für den allerletzten Vollpfosten, ob ich Zinsen nehemen MUSS.
Wer es immer noch nicht begriffen hat, dem ist nicht zu helfen oder ist ein dämlicher Student.

Darlehensverträge: Übliche Kriterien sind: Getroffene Vereinbarung über Laufzeit sowie Art und Zeitpunkt der Rückzahlung, ausreichende Sicherung des Anspruchs auf Rückzahlung und tatsächliche Zahlung der Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten sowie Verfügungsgewalt über die gezahlten Zinsen.

Ich finde nichts darüber, ob ich Zinsen verlangen MUSS was ich NICHT WILL. Aber wenn ich es tun MUSS, MUSS ICH ES TUN. ABER ICH FINDE NICHTS!!!! Was ist daran nicht zu verstehen?!!?!


Heosl
Beigetreten: 15.08.2009
PokerStrategist

wirst mit deiner defensiven Art sicher viele Freunde hier finden und Leute die dir gerne kostenlos helfen wollen


MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Kohlbergsches Moralmodell Stufe 4 und so.

Wie wärs, wenn du out-of-the-box denkst und einfach mal auf das geltende Recht pfeifst? (und das sag ich als dummer Jurastudent)

Wir haben nun verstanden, dass du dich innerhalb der Rechts bewegen willst, aber in diesem "speziellen Fall" ist es dir sozialüblich zu raten
NICHT Zinsen zu verlangen, UNABGÄNGIG vom geltenden Recht.

mfg


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

die meinung von leuten wie dir interessiert ja auch nicht, dass ist ja das schöne.
Wie die Erfahrung zeigt, interessiert es auch nicht diejenigen, die von der Materie Ahnung haben, ob irgendein 0815 Bruchpilot um die Ecke kommt und irgendeinen Dünnpfiff und Meinung ablässt. Mir geht es um harte §. Alles andre kratzt mich nicht.
Wer 124,53€ auf dem Konto hat, brauch das alles natürlich nicht zu interessieren. Da ist eh nichts zu holen.

Abgesehen davon: Ich habe es nicht erwähnt, weil es imo keine Rolle spielt.
ICH bin der Kreditnehmer.
ICH habe eine Kredit genommen, in Zeiten, in denen es mir Finanziell nicht gut ging.
Nun bin ich jedoch in der Lage, einen Kredit zu tilgen(der mir jedoch geschenkt wurde). Dies will ich, weil ich sehe, dass der Kreditgeber selbst nicht wirklich gut da steht.
Um Probleme auf meiner wie auf Kreditgeber seite zu vermeiden, will ich wissen, ob ICH Zinsen zahlen muss.
Das habe ich eingans nicht erwähnt, weil es vollkommen irrelevant ist. Aber offensichtlich will Hansi nicht auf die Frage eingehen.


ownage4u
Beigetreten: 07.01.2007
BlackMember

ganz im ernst: es ist einfach rechtlich irrelevant bei nem 4stelligen betrag. habe ich oft genug gemacht und wüsste nicht wie es da probleme geben sollte. glaubst du es bekommt jemand mit und zeigt dich an oder was?^^
und jo, die sozialverträglichkeit wäre mir da wohl wichtiger als die 0,0001% chance dass das mal probleme gibt (würde vermuten ernste probleme können dadurch unmöglich entstehen). würde wohl auch spontan 1:1 darauf wetten, dass es rechtlich völlig unbedenklich ist


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Das weiß ich eben eben nicht, ob das rechtlich völlig unbedenklich ist.
Der Kredit ist ca 7-8 Jahre her. Heute bin ich selbstständiger Unternehmer und habe mehr als genug Kohle.
Der Kreditgeber, mein Vater, hat aber Probleme. Diese kann er selbst bewältigen, aber mit der Tilgung meines vor jahren "geschenkten" Kredites wäre es einfacher. Ich will nur wissen, ob ich Zinsen in angemessener Höhe zurück zahlen muss. Mich kratzt es nicht mehr. Geld hab ich genug. Aber ich muss es evtl. auch steuerlich geltend machen.


daberndl
Beigetreten: 24.03.2008
BlackMember

was genau hindert einen denn innerhalb dieses rechtsparagraphen den zinssatz auf 0% festzulegen?


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Kreditvergabe zu 0% sind normalerweise nicht erlaubt. Meine Frage von anfang an: Sind Kredite an Familienangehörige zu 0% rechtsmäßig?


Chewie
Beigetreten: 02.09.2007
PokerStrategist

Wäre es nicht naheliegend dich mit deinem Vater zusammenzusetzen und eine für beide verträgliche Lösung zu finden, wenn damals kein Zinssatz festgelegt wurde?
So wie du dich hier gibst sind Steuerberater und Anwalt aber eventuell nicht verkehrt, wenn man von dir auf deine Familie schliessen sollte, könnte Kommunikation ohne dritte dazwischen zu schalten schwierig werden^^


cherubium Themenstarter
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

ich will einfach nur Geld überweisen. Mir ist die höhe vollkommen egal, weil ich massig Geld auf dem Konto habe. Die Frage ist, muss ich Rechstsnormen einhalten oder nicht. DAS interessiert. Die Höhe, was ich überweise(n) (muss) laut (imagiärem) Vertrag, interessiert mich nicht. Das FA soll mir einfach bei der Steuererklärung nicht ans Beins pissen können. Das ist alles.
Verträge sind auch im Nachhinein zu unterzeichnen.


bidi
Beigetreten: 05.02.2007
PokerStrategist

Ja, wenn du den Kredit geschäftlich nutzt und steuerlich geltend machen willst ist es zwingend notwendig Zinsen zu nehmen!
Ein Vertrag unter Familienangehörigen wird nur dann steuerlich standhalten, wenn er wie unter fremden dritten geschlossen wurde. Der Zinssatz muss mindestens dem 3 Monats euribor plus Aufschlag entsprechen.
Ich würde aktuell mindestens 3,5% ansetzen. Für die genaue Höhe würde ich aber an deiner Stelle noch mal beim Steuerberater nachfragen.


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