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Kleingewerbe gründen?

41 Beiträge
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moin,
ich habe vor geraumer Zeit in meiner Freizeit angefangen ein paar kleine Blogs zu erstellen zu diversen Themen, und ein bisschen adsense Werbung sowie Partnerprogramme eingebunden (PPL), Amazon affiliate Links usw. Nun liefen die meisten immer relativ schlecht, sodass ich mir da kaum Gedanken um Umsatzsteuer und das Finanzamt gemacht habe. Nun generiert aber mittlerweile ein Blog relativ viele Leads und Klicks auf die Werbung und es entstehen zusammen mittelhohe 3-stellige Einnahmen im Monat. Nun habe ich etwas Angst dass das Finanzamt mir Probleme macht, weil ich in meiner Freizeit ein paar Kröten dazu verdiene. D.h. ich muss ein Gewerbe anmelden, kennt sich da jemand aus? Habe gelesen dass man als sogenanntes Kleingewerbe keine Umsatzsteuer zahlen muss (bis 17500 EUR im Jahr oder so ähnlich), dafür aber auch nichts von der Steuer absetzen kann, was damit zu tun hat (Habe eh so gut wie keine Ausgaben). Macht das Sinn für mich? Und geht das ohne weiteres neben dem normalen Job? Freiberufler kommt ja nicht in Frage, das geht ja nur in bestimmten Branchen, z.B. für Dienstleistungen oder Musiker richtig? Ich wollte mir ein Buch besorgen, um mich genau zu informieren, bevor ich zum Amt renne und irgendeinen Quatsch mache. :) Kann mir da jemand was empfehlen?


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40 Antworten

Einen Besuch bei deinem Steuerberater! ;)


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also ich glaub ein kleingewerbe wie du es eh beschreibst wird das richtige sein für dich, freiberufler geht nicht, da hast du recht

ich würd mal auf der wrtschaftskammer homepage nachschaun, am österreichische äquivalent dazu findet man viele nützliche infos, das muss es bei euch ja auch geben.. bzw auf der hp vom finanzministerium/finanzamt findest du sicher auch einiges

steuerberater würd ich mir erst mal sparen, ist jetzt sicher nicht so komplex.. nur wenn du wirklich keine infos findest bzw du dich nicht auskennst


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Burnie211
Beigetreten: 15.04.2008
Elite Grinder

kleingewerbe macht keinen sinn!
Umsatzsteuer sowieso nicht.

Bloggen gehört laut diesem Artikel zu den Frei Berufen
klick

Die Festlegung als freier Beruf des Bloggers resultiert aus der rechtlichen Definition: Alle künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder ähnliche Beschäftigungen werden zu den freien Beschäftigungen gezählt. Damit muss nicht zwingend ein Gewerbeschein beantragt werden und auch die Gewerbesteuer entfällt.


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sManTosHa
Beigetreten: 18.03.2005
PokerStrategist

Coole Sache mit den Blogs!
Du solltest in jedem Fall mit deinem Chef sprechen, der sollte eigentlich kein Problem damit haben aber am besten schon Bescheid wissen. Ich denke durch sowas entsteht sogar ein sehr positiver Eindruck.

Freiberufler müsste schon korrekt sein, einfach zum zuständigen Finanzamt gehen und eine Steuernummer erhalten.

Vorsicht beii den Termini, Kleingewerbe ist nicht gleich Kleinunternehmenerregelung aus dem Steuerrecht. Als Freiberufler bist kein Gewerbetreibender.

Das was du meinst mit den 17.500€ ist die Kleinunternehmerregelung unter die müsstest du dann auch automatisch fallen, es sei denn du beantragst den Verzicht (in deinem Fall sollte man das natürlich nicht machen).


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RiotAZ
Beigetreten: 26.09.2006
Poker Player

Hm, stimmt, hatte gar nicht daran gedacht, dass man Blogger auch zu den freien Berufen rechnen kann (Journalismus etc).. wieder was gelernt :)

Ich hab oben eh die Kleinunternehmerregelung gemeint..

Aber ist jetzt natürlich die Frage, Freiberufler oder doch Gewerbe?


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von montschiboo
Hm, stimmt, hatte gar nicht daran gedacht, dass man Blogger auch zu den freien Berufen rechnen kann (Journalismus etc).. wieder was gelernt :)

Ich hab oben eh die Kleinunternehmerregelung gemeint..

Aber ist jetzt natürlich die Frage, Freiberufler oder doch Gewerbe?

Spielt bei der Summe, um die es geht glaub gar keine Rolle(finanziell) - ruf doch mal beim FA an und frag nach, die werden dir ja normalerweise sagen können, was du anmelden musst.


Antwort
Zitat
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Burnie211
kleingewerbe macht keinen sinn!
Umsatzsteuer sowieso nicht.

Bloggen gehört laut diesem Artikel zu den Frei Berufen
klick

Die Festlegung als freier Beruf des Bloggers resultiert aus der rechtlichen Definition: Alle künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder ähnliche Beschäftigungen werden zu den freien Beschäftigungen gezählt. Damit muss nicht zwingend ein Gewerbeschein beantragt werden und auch die Gewerbesteuer entfällt.

Hm, klingt plausibel. Also doch Freiberufler. :)
Danke für die Links, lese mir das mal alles durch grade.


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chill.


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Original von donjevo
Einen Besuch bei deinem Steuerberater! ;)

Hey,

dazu würde ich, nachdem du dich eigenständig informiert hast, auch raten. Ich persönlich informiere mich lieber gerne selbst, danach kann / sollte man immer einen Fachmann aufsuchen wenn es ernster wird.

Gerade im Internet wird viel Halbwissen verbreitet, da wäre ich auch bei manchmal seriösen Quellen etwas vorsichtig. Später kannst du dich auch nicht auf einen Artikel berufen und sagen "...aber das stand da doch das ich das darf.." ;)

viel Erfolg!


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BoneCS
Beigetreten: 14.10.2006
Elite Grinder

Tel: 115


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pKay
Beigetreten: 21.01.2005
BlackMember

Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?


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BlackSeven777
Beigetreten: 03.01.2007
Oldschool Grinder

Ich hätte spontan gesagt, du musst ein Kleingewerbe anmelden. Du generierst deine Einkünfte ja nicht durch die schriftstellerische Tätigkeit, sondern verbuchst Einnahmen durch Werbung bzw. Bereitstellung von Werbeflächen.


Antwort
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BlackSeven777
Beigetreten: 03.01.2007
Oldschool Grinder

Original von pKay
Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?

Doch, das sind ganz normal Einkünfte, die du mit angeben musst. Die Kleingewerberegelung sagt nur aus, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, dafür darfst du auch keine abziehen.


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von pKay
Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?

Um das nochmal zu betonen:

Gewerbe anmelden ist UNBEDINGT erforderlich, ebenso die Angabe in der Steuererklärung und zwar ab dem ersten Cent der verdient wird!

Was du vorhast ist Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung und damit strafbar.

Die Grenze von 17.500 Euro betrifft lediglich Umsatzsteuer und Buchhaltung, bis 17,5k reicht es vereinfacht, wenn du in die Steuererkärung reinschreibst: 300 Euro bekommen, 10 Euro für Stifte und Papier ausgegeben => 290 Euro Gewinn.

Freier Beruf bedeutet lediglich, dass von der Gewerbesteuer befreit ist, aber niemals von der Meldepflicht.


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pKay
Beigetreten: 21.01.2005
BlackMember

Mhh weil hatte mich jetzt hierauf "berufen"

"Wenn man allerdings mit seinem Blog Geld verdienen möchte, sollten auch die rechtlichen Bedingungen hierfür berücksichtigt werden. Da Bloggen zu den sogenannten freien Berufen zählt, muss hierfür kein Gewerbeschein beantragt werden. Dies erspart jedem Blogger bereits einiges an Bürokratie, da die verschiedenen Affiliate Programme insbesondere bei neuen oder kleineren Blogs oft nur wenige Euro an Gewinn abwerfen. Grundsätzlich kann ein Blogger jedoch ein Unternehmer sein. Er schreibt seine Beiträge selbst und verdient mit ihnen über die Affiliate Programme Geld. Die Festlegung als freier Beruf des Bloggers resultiert aus der rechtlichen Definition: Alle künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder ähnliche Beschäftigungen werden zu den freien Beschäftigungen gezählt. Damit muss nicht zwingend ein Gewerbeschein beantragt werden und auch die Gewerbesteuer entfällt."

Quelle:
http://weblog-abc.de/geld-verdienen-2/geld-verdienen-als-blogger-rechtliches-steuern-und-co-9392.html

---

also?!


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/04/index.php

Offizielle Regierungsseite, du musst(!) die Tätigkeit auf jeden Fall anmelden!

Ich bin nicht ganz sicher wo, aber anmelden musst du(zumindest beim FA) und versteuert werden muss der Gewinn natürlich auch.

Richtig ist aber, dass du dich auf die Kleinunternehmerreglung berufen kannst und keine Gewerbesteuer entrichten musst.


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

@pKay
... und jetzt willst Du hier in einem Thread einer unbeteiligten Website eine verinbliche Antwort oder was?

Das ist alles Radio Eriwan mit der Anwort: Im Prinzip stimmt alles.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Steuerpflicht gegeben.
Diese werden in dem besagten kleinen Umfang unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Ob das als Freier Beruf oder anmeldepflichtiges Gewerbe anzusehen ist, kann durch verschiedene Argumente in die eine oder andere Richtung entschieden werden.
Eine Gewerbeanmeldung (bei Stadt oder Gemeinde) kann vielleicht nicht schaden.

Der freie Beruf eines Journalisten bedarf ja Einnahmen aus einer publizistischen Tätigkeit. Also Beiträge gegen Geld. Wird in einem Blog jetzt durch diese Tätigkeit eine Einnahme erzielt? Einnahmen auf Klicks auf Werbebanner kann als eine andere Einnahmequelle interpretiert werden, die mit dem Freien Beruf nichts zu tun hat.

Das kann eine Einzelfallentscheidung werden, oder wird erst nach Recherche durch einen Sachbearbeiter im Finanzamt entschieden. Im dargestellten Bereich stellt die Gewerbesteuer sowieso keine Rolle.

Die Anordnung von irgendwelchen Links wird bestimmt nicht als künstlerische Tätigkeit behandelt.


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sManTosHa
Beigetreten: 18.03.2005
PokerStrategist

Ja, das ist nur Verwirrung die durch die Begriffe entsteht.

Als Freiberufler meldet man kein Gewerbe an. Man holt sich eine Steuernummer vom Finanzamt. Dieses entscheidet im Zweifel auch ob deine Tätigkeit freiberuflich ausführbar ist. Es gibt also auch im Einzelfall Entscheidungsspielraum, je nachdem was du genau machst/angibst. Deshalb ist auch die Diskussion über die Abgrenzung von freier Beruf / Gewerbe irrelevant. Einfach zum Finanzamt gehen und fragen, Rest über die IHK- und Existenzgründerwebseiten informieren.

Man muss es echt nicht komplizierter machen als es ist.


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