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Kleingewerbe gründen?

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sManTosHa
Beigetreten: 18.03.2005
PokerStrategist

oops bisschen spät, jotha hat schon alles gesagt.


Antwort
Zitat
noelte
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

Wenn man auch nur die Absicht hat, Gewinn zu erzielen, muß man sich anmelden. Wenn du dir damit zuviel Zeit läßt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Ob du wegen der Art der Tätigkeit Freiberufler sein kannst, weis ich nicht. Ansonsten ist es ein Kleinstgewerbe.

bei den 17500 Euro bezüglich der Umsatzsteuerpflicht ist nicht klar, wann diese Grenze erreicht wird. D.h. sind das die Einkünfte (Einnahmen) <17500 oder die Einkünfte + Umsatzsteuer <17500. Man findet beide Versionen und auch Berichte, dass selbst die Finanzbeamte das mal so mal so halten.... Beachte auch, dass wenn du einmal Umsatzsteuerplichtig bist, du es mind. 5 Jahre bleibst, auch wenn die wieder unter 17500 fällst....

<== als Gedankenanstoß gedacht.....


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von FiftyBlume

Original von pKay
Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?

Um das nochmal zu betonen:

Gewerbe anmelden ist UNBEDINGT erforderlich, ebenso die Angabe in der Steuererklärung und zwar ab dem ersten Cent der verdient wird!
...
Freier Beruf bedeutet lediglich, dass von der Gewerbesteuer befreit ist, aber niemals von der Meldepflicht.

Als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden. Man muss dem Finanzamt lediglich formlos die freiberufliche Tätigkeit anzeigen.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von noelte
bei den 17500 Euro bezüglich der Umsatzsteuerpflicht ist nicht klar, wann diese Grenze erreicht wird. D.h. sind das die Einkünfte (Einnahmen) <17500 oder die Einkünfte + Umsatzsteuer <17500. Man findet beide Versionen und auch Berichte, dass selbst die Finanzbeamte das mal so mal so halten.... Beachte auch, dass wenn du einmal Umsatzsteuerplichtig bist, du es mind. 5 Jahre bleibst, auch wenn die wieder unter 17500 fällst....

<== als Gedankenanstoß gedacht.....

bullshit

die 17500 € Grenze ist brutto. Du kannst da keine Umsatzsteuer rausrechnen.

Und 5 Jahre gebunden bist du nur, wenn du trotz Einnahmen unter 17500 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Was man aber beachten sollte: Wer z.B. ab dem 1. September sein Unternehmen betreibt, für den gilt die Grenze von 17500 zeitanteilig, er darf also nur 4/12 von 17500 Einnahmen haben.


Antwort
Zitat
noelte
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

omg, wieder einer den ich liebe....

brutto wäre inclusive umsatzsteuer. d.h. die Grenze der Einnahmen wäre ~17500 - 19% (bezahlst du mir die Umsatzsteuer, falls ich bei Einahmen < 17500 doch umsatzsteuerpflichtig werde? wohl kaum. also spare dir die >>Bullshit<< Bemerkung)

und wenn du EINMAL Umsatzsteuerplichtig geworden bist, bleibt dass so die nächsten 5 Jahre.


Antwort
Zitat
pKay
Beigetreten: 21.01.2005
BlackMember

Aber wenn ich jetzt vorhabe online, (irgendwie geartet) Geld zu verdienen; Beispiel: eBook verkaufen, affilliate marketing, einnahmen durch blog...

'ausprobieren' ob ich überhaupt was verkaufe und dann erst anmelden, oder?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von pKay
Aber wenn ich jetzt vorhabe online, (irgendwie geartet) Geld zu verdienen; Beispiel: eBook verkaufen, affilliate marketing, einnahmen durch blog...

'ausprobieren' ob ich überhaupt was verkaufe und dann erst anmelden, oder?

Ruf lieber vorher beim Finanzamt an, du hast ja eine Gewinnerzielungsabsicht(oder wie sich das nennt) und die ist meines Wissens nach entscheidend.

Natürlich kann es vorkommen, dass man etwas erst "zum Spaß" macht und sich erst hinterher die Renditemöglichkeit gibt, aber ich würde davon dringend abraten.

Worst Case:
Du rufst an und füllst evt. ein Formular aus//meldest formlos deine Tätigkeit an, stellst nach nem Jahr fest, dass es nichts bringt.

Aufwand war dann ein bisschen Zeit, aber dafür bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Alternativ kannst du natürlich auch erst schauen ob sich das lohnt und nimmst dafür in Kauf, dass du dich u.U. in einer rechtlichen Grauzone bewegst.

Dann wohl doch lieber die Stunde - wenn es überhaupt solange dauert - vorab investieren...


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von noelte
omg, wieder einer den ich liebe....

brutto wäre inclusive umsatzsteuer. d.h. die Grenze der Einnahmen wäre ~17500 - 19% (bezahlst du mir die Umsatzsteuer, falls ich bei Einahmen < 17500 doch umsatzsteuerpflichtig werde? wohl kaum. also spare dir die >>Bullshit<< Bemerkung)

und wenn du EINMAL Umsatzsteuerplichtig geworden bist, bleibt dass so die nächsten 5 Jahre.

wie war noch einmal der Spruch von der keinen Ahnung und dem Halten der Schnauze?

Ziffer 19.1 Absatz 2 Satz 3 AE zum UStG (hieß früher mal Umsatzsteuerrichtlinien) sagt:

Außerdem ist bei der Umsatzermittlung nicht auf die Bemessungsgrundlagen im Sinne des § 10 UStG abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge.

Und dies ist die Verwaltungsauffassung. Also von wegen "nicht klar geregelt" und nicht "brutto"

Und zum Fünfjahreszeitraum heißt es im Gesetz:

§ 19 (2) UStG:
Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre

Eine Fünfjahresbindung hast du also nur, wenn du auf die Anwendung der Kleinunternehmerwirkung verzichtest.

Ich verstehe ja, dass du nur gefährliches Halbwissen hast. Aber warum musst du das Maul so weit aufreissen und Kollegen, die tatsächlich Hilfe suchen, verwirren?


Antwort
Zitat
noelte
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

Original von Egozocker

i won't feed the fucking troll :)

ich hab nen Kleinstgewerbe......^^


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Kann sein, dass du dich vor x-Jahren mal informiert hast und nun nicht mehr auf dem neusten Stand bist?

KleinSTgewerbe .. was soll das denn sein?!


Antwort
Zitat
CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Ich stelle fest das Herr noelte keine Ahnung hat. Trotzdem ist er bestimmt ein prima Kerl und wir sollten ihn alle lieb haben. :f_love:

Gruss,
CMB


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Zitat
wonm123
Beigetreten: 12.07.2005
PokerStrategist

Viel gefährliches Halbwissen unterwegs, da will ich mich mal anschließen :-)

Wenn es "blöde" kommt, kann es sein, dass du deinen Umsatz mit den Blogs zusätzlich zu deinen Einnahmen aus deiner festen Arbeit angeben musst. Also sich dein Bruttolohn erhöht.

Aber wie gesagt, gefährliches Halbwissen. Ich kann wirklich nur raten, einen Steuerberater anzurufen. Die 0900er Nummern kosten 2,-€/Minute. Wenn du 10Min telefonierst, sind das gerade mal 20,-€. Und die lohnen sich.
Ein Anruf beim FA ist zwar kostenlos, und meistens geben sie auch Auskunft, aber ob die das gleiche Wissen haben, bzw. wissen, was du vorhast, ist immer so eine Sache.

Also, wie von vielen geraten, informiere dich an einer Stelle, die das gelernt/studiert hat.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von wonm123

Wenn es "blöde" kommt, kann es sein, dass du deinen Umsatz mit den Blogs zusätzlich zu deinen Einnahmen aus deiner festen Arbeit angeben musst. Also sich dein Bruttolohn erhöht.

Das ist IMMER so!

In welcher Form das jetzt genau abläuft ist ja sekundär, aber den Gewinn muss man auf jedenfall versteuern, da führt kein Weg dran vorbei...


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

@FiftyBlume
Ich glaube, hier mußt Du/man genauer schreiben.

Der Bruttolohn erhöht sich nicht.
Also auf die Blog-Einnahme wird nicht automatisch KV/RV/AL-Beitrag abgezogen.
Das ist kein Einkommen aus unselbständiger Arbeit, wie beim Erhalt von Bruttolohn.
Es ist aber als eigene Einkunftsart in der Steuererklärung anzugeben.

@wonm123
Dein Aussage ist somit ungenau bzw. falsch.
Es kommt auch nicht "blöde". Das ist schon geregelt.

Wenn man nicht mit dem Pförtner, sondern mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt telefoniert, erhält man auf diese Fragen schon eine kompetente Antwort.
Wenn sich der Fragesteller nicht so wie erforderlich ausdrücken, erhält er überall die entsprechende Antwort.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von jotha
@FiftyBlume
Ich glaube, hier mußt Du/man genauer schreiben.

Der Bruttolohn erhöht sich nicht.
Also auf die Blog-Einnahme wird nicht automatisch KV/RV/AL-Beitrag abgezogen.
Das ist kein Einkommen aus unselbständiger Arbeit, wie beim Erhalt von Bruttolohn.
Es ist aber als eigene Einkunftsart in der Steuererklärung anzugeben.

@wonm123
Dein Aussage ist somit ungenau bzw. falsch.
Es kommt auch nicht "blöde". Das ist schon geregelt.

Wenn man nicht mit dem Pförtner, sondern mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt telefoniert, erhält man auf diese Fragen schon eine kompetente Antwort.
Wenn sich der Fragesteller nicht so wie erforderlich ausdrücken, erhält er überall die entsprechende Antwort.

Jo, thx das hätt ich fast vergessen, du hast natürlich Recht.

Um das nochmal auszuführen:

Einnahmen aus dem eigenen Gewerbe sind in der Regel über ein Extraformblatt bei dem Finanzamt einzureichen und der Gewinn wird zum versteuernden Einkommen gezählt und damit auch rückwirkend mit dem persönlichen Steuersatz(der sich natürlich nach dem zu veränderten zu versteuerndem Einkommen richtet) zu versteuern.

Kurzes Beispiel(ich lass den veränderten Steuersatz mal weg):
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nach Abzug von Freibeträgen ergibt den persönlichen Steuersatz von 30%, dann wird der Gewinn aus dem Gewerbe eben mit 30%(etwas mehr wegen höherem Gesamteinkommen) versteuert und es bleiben "nur" 70% übrig.


Antwort
Zitat
lolyourmama
Beigetreten: 11.07.2009
PokerStrategist

ich sag mal so...bei unterlassener gewerbeanmeldung gibts idr weniger ärger als wenn man keine steuern zahlt

ich hab zb das gewerbe ca 7 monate nach aufnahme der tätigkeit angemeldet und das war überhaupt kein problem

ander sähe es aus, wenn du keine steuererklärung machst, da sollte man die fristen einhalten (und sich einen stb nehmen, damit sie sich verlängert)


Antwort
Zitat
pKay
Beigetreten: 21.01.2005
BlackMember

Muss man nen Kleingewerbe da anmelden, "wo der Hauptwohnsitz" ist oder ist das wayne?


Antwort
Zitat
Ypsi
Beigetreten: 05.04.2007
Oldschool Grinder

Original von pKay
Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?

Du brauchst als Journalist/Lehrer(freiberufler) keine Gewerbe anmelden.
Ob man die Tätigkeit bei Finanzamz melden muss, weiss ich nicht genau, habe ich vor paar Jahren nicht gemacht und es gab kein Ärger.
Man muss aber eine Steuererklärung abgeben und da die freiberufliche Einnahmen melden, egal ob Einnahmen über oder unter 17,5 k € liegen!


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Ypsi

Original von pKay
Wenn man also als freier Journalist / Lehrer usw. usf. bla - (also alles, was unter "freie Berufe" fällt arbeitet (z.B. nebenbei) muss man einfach GARNICHTS anmelden / machen / bescheid sagen, so lange man unter 17.500 Euro pro Jahr verdient?!?!

Habe ich das richtig verstanden?

Und sobald ich dadrüber bin 'einfach' versteuern aber theoretisch trotzdem noch kein Gewerbe anmelden?

Du brauchst als Journalist/Lehrer(freiberufler) keine Gewerbe anmelden.
Ob man die Tätigkeit bei Finanzamz melden muss, weiss ich nicht genau, habe ich vor paar Jahren nicht gemacht und es gab kein Ärger.
Man muss aber eine Steuererklärung abgeben und da die freiberufliche Einnahmen melden, egal ob Einnahmen über oder unter 17,5 k € liegen!

Du musst die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, auch wenns ein freier Beruf ist.

Vermutlich wird sich das Finanzamt aber nicht soooo sehr aufregen, wenn du die Einnahmen versteuerst.


Antwort
Zitat
Shandout
Beigetreten: 19.05.2010
PokerStrategist

Zum Finanzamt gehen, sagen was Du machst und gerne mal mit einem Mitarbeiter sprechen willst. Mich haben die damals (freier Journalist) direkt zu einem Sachbearbeiter geschickt, der mit mir die Sache Punkt für Punkt durchgegangen ist. Leute, die sich selber kümmern, sind da anscheinend gerne gesehen ;) Ich kann Dir jetzt aus der Hüfte geschossen auch nicht sagen, was am Ende richtig ist. Normaler Journalist braucht natürlich kein Gewerbe und kriegt einfach seine Steuernummer. Hab allerdings keine Ahnung wie das mit Einnahmen aus Werbung usw. aussieht.


Antwort
Zitat
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