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Steuer - Beiträge zur GKV/PV

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Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Habe letztens das Gerücht gehört das man diese Steuerlich absetzen kann:

https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/buergerentlastungsgesetz#

Nutze zur Zeit den Taxman als Steuerprogramm und kann mich nicht errinern diese Beiträge nochmals zusätzlich bei "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben zu haben, ist das überhaupt notwendig da ja die Beiträge auch auf dem Lohnsteuerbescheid schon angegeben wurden oder muss ich die tatsächlich dann nochmal dort angeben und was bringt das zusätzlich ein ... Laufe im moment unter Werbungskostenpauschale und bekomme im Jahr derzeit rund 300€ zurück... wieviel kommt da zusätzlich rein bei 268€/Monat KV und 43,98 PV ?


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7 Antworten
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Machen die Steuerprogramme IMO automatisch.


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Zitat
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006
Oldschool Grinder

Die sind doch automatisch schon berechnet wenn du angestellt bist. Anders gesagt, deine gezahlte einkommensteuer ist schon um den absetzbaren Betrag reduziert.


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Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Das mag sein. Das Steuerprogramm muss das ja aber trotzdem wissen, weil das ja eine eigene Berechnung durchführt und mit der bereits abgeführten Einkommensteuer vergleicht, um am Ende feststellen zu können, ob du was zurückerstattet bekommen müsstest oder nicht.


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Zitat
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006
Oldschool Grinder

Das stimmt natürlich. Nur die Frage von OP wieviel da zusätzlich rein kommt lässt sich glaube klar mit 0 beantworten. Ähnlich wie andere pauschalen die immer abgerechnet werden. Werbekosten < 1000€ zb.


Antwort
Zitat

Original von Praepman
Das stimmt natürlich. Nur die Frage von OP wieviel da zusätzlich rein kommt lässt sich glaube klar mit 0 beantworten. Ähnlich wie andere pauschalen die immer abgerechnet werden. Werbekosten < 1000€ zb.

Also grs. gibt es keine Werbekosten in diesem Zusammenhang, sondern Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschbetrag.
Dann sind die KV/PV-Beiträge keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben = ganz andere Berechnung.
Diese werden zudem automatisch an das FA übermittelt.
Eintragen in die Steuererklärung macht trotzdem Sinn, um Erstattungs- und Nachzahlungsbetrag richtig zu ermitteln.

Mehr kann man dazu nicht sagen, da man deine Verhältnisse nicht kennt.


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Zitat
Fantomas741 Themenstarter
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Mein Programm machts auch automatisch rein (lt. Steuerbescheid) bringt aber nicht wirklich viel €

Es reduziert den zu versteuerenden Betrag um Summe x ...


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Zitat

Das ist auch korrekt so.
Was möchtest du denn sonst noch wissen?
Vorsorgeaufwendungen sind recht komplex, weil es derzeit noch Berechnungen nach alten, nache neuem Recht und mit bzw. ohne Erhöhungsbetrag.
Grundsätzlich beträgt der Höchstbetrag für Angestellte 1.900 € und für Selbständige 2.800 €.

Wie schon oben gesagt, kann man ohne den gesamten Fall zu prüfen, dir jetzt keine korrekte Vorgehensweise nennen oder Tipps geben.


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