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Steuererklärung: Firmenwagen [20€ inside]

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zygna
Beigetreten: 31.08.2010
PokerStrategist

Hallo zusammen,

sitze gerade an meiner Steuererklärung 2022 via Smartsteuer und hänge beim Thema Firmenwagen, den ich letztes Jahr erhalten habe. Ich zahle gerne 20€ an die für mich kompetenteste Antwort bzw. spende den Betrag gerne an eine wohltätige Organisation nach Wahl.

Cliffs:

  • Letztes Jahr zum 01.08. Firmenwagen erhalten, versteuere nur 1% und habe keine weiteren Extrakosten
  • Zugleich zum 01.08. einen Homeoffice-Vertrag erhalten
  • Im Zeitraum 01.08. - 31.12. exakt 14x im Office gewesen

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich das in der Steuererklärung richtig angebe, zum einen beim Firmenwagen, zum anderen bei den Werbungskosten.

Firmenwagen:

  • Kann ich problemlos von 0,03% zu 0,002% Besteuerung wechseln? Meine Kollegen haben mir das empfohlen; ich weiß aber nicht die Implikationen, sehe nur, dass ich dann mehr Geld zurück erhalten würde
  • Bei der einfach zurückgelegten Entfernung kann ich zwischen 35km und 48km wählen, beide sind letztlich gleich schnell; in Abhängigkeit wo Stau ist, fahre ich die andere Strecke - kann ich zu meinen Gunsten die 48km Strecke angeben, auch wenn ich diese in nur ca. 30-40% der Fälle fahre?


Werbungskosten:

  • Entfernungspauschale vom 01.01. - 31.07. ist wohl relativ trivial
  • Darf ich überhaupt für den Zeitraum 01.08. - 31.12., in diesem Zeitraum ich a) einen Homeoffice-Vertrag hatte und b) einen Firmenwagen besitze, eine Entfernungspauschale ins Office angeben?
  • Falls ja, gebe ich dann den wieder den Weg zwischen Wohnung und Firma als erste Tätigkeitsstätte an, weil theoretisch ist ja mein Zuhause die erste Tätigkeitsstätte?


Danke vorab! 20€ kann ich gerne via Paypal/Bankkonto versenden.


Antwort
Zitat
29 Antworten
Plastichamer
Beigetreten: 04.11.2009
PokerStrategist

Kann ich problemlos von 0,03% zu 0,002% Besteuerung wechseln? Meine Kollegen haben mir das empfohlen; ich weiß aber nicht die Implikationen, sehe nur, dass ich dann mehr Geld zurück erhalten würde

Ja. Im Prinzip ist das die Wahl zwischen pauschaler Besteuerung und einer Tag-genauen. Bei der tag-genauen kann dann auch nach einem Nachweis gefragt werden, was für dich Umstände verursacht.

Bei der einfach zurückgelegten Entfernung kann ich zwischen 35km und 48km wählen, beide sind letztlich gleich schnell; in Abhängigkeit wo Stau ist, fahre ich die andere Strecke - kann ich zu meinen Gunsten die 48km Strecke angeben, auch wenn ich diese in nur ca. 30-40% der Fälle fahre?

Theoretisch müsstest du die kürzeste nutzbare Strecke angeben. "nutzbar" ist dann ein dehnbarer Begriff den dein FA auslegt. Wenn es eine Zeitersparnis gibt wird auch öfter mal eine längere Anfahrt akzeptiert.

Obv Disclaimer, dass ich kein Steuerberater bin und das auch alles Unsinn sein kann.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Du kannst es mit der 48km Strecke versuchen, aber wenn das Finanzamt die 35km nimmt (und das werden sie normalerweise), würde ich dagegen keinen Einspruch einlegen. Hast ja keine wirkliche Begründung. Theoretisch könntest du dir für jeden Tag aufschreiben, welche Strecke du genommen hast mit Begründung für die Zukunft. Würde es aber ehrlich gesagt bei der 35km Strecke belassen. Ist ja nicht so, dass die 48km Strecke nur Autobahn ist und die kürzere Strecke nur durch die Dörfer.

Bist du vom 01.08.-31.12. denn zum Betrieb gefahren?
Wenn nicht, dann obv. keine Entfernungspauschale möglich, dafür aber die Home-Office Pauschale. Würde mir in Zukunft die Fahrten genau aufschreiben (immer mit Begründung) und dann nur für Fahrten, die ich wirklich ins Büro hatte Entfernungspauschale ansetzen. Ansonsten kann man mit den Pauschalen arbeiten bei 5-Tageswoche sind das 230 Tage/Jahr, also 7/12 (01.01.-31.07.) x 230 = 134 Tage Entfernungspauschale.


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Zitat
zygna Themenstarter
zygna
Beigetreten: 31.08.2010
PokerStrategist

Ich war vom 01.08. - 31.12. insgesamt 14x im Office, extra fein säuberlich notiert.

Ich bin mir eben nicht sicher, ob ich hierfür die Entfernungspauschale angeben kann, da meine erste Tätigkeitsstätte ja nicht das Office, sondern das Home-Office ist und letztlich habe ich ja keine Kosten für den Firmenwagen außer die 1% Versteuerung.

Achja arbeite und lebe in Deutschland, falls das von Relevanz sein sollte.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Natürlich hast du mit der 1 Prozent Regelung Kosten. Die sind auch nicht ganz unerheblich. Du versteuerst ja den geldwerten Vorteil, den du mit dem Firmenwagen hast.
Hast du irgend eine Entschädigung für die Fahrten zum Büro bekommen (Tankkosten etc.?) Also die Kosten für die 14 Fahrten zum Büro sind definitiv zu berücksichtigen, wenn du nichts erstattet bekommen hast. Die Frage ist nur über die Entfernungspauschale oder als Reisekosten (Hin- und Rückfahrt). Weiß ich aber nicht auswendig.


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

1. Ja, der Wechsel zu 0,002% Regelung ist möglich.

2. EStG sagt klar, dass die kürzeste Strecke maßgeblich ist es sei denn eine andere ist "offensichtlich verkehrsgünstiger". Insofern wird das hier schon schwierig, da du ja selbst schon sagst "Es kommt drauf an."
Für dich ist das aber auch kein Nachteil, denn der Listenpreis deines Firmenwagens ist so hoch, dass du für den Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte mehr versteuern musst als du über die Pendlerpauschale geltend machen kannst.

3. Du kannst und solltest die Pauschale angeben, da du den Vorteil des Firmenwagens für den Weg zur Arbeit ja auch versteuern musst. D.h. für deine 14 Fahrten erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen nach der 0,002% Regelung, darfst das aber über die Pauschale wieder reduzieren.

4. "Homeoffice-Vertrag" meint vermutlich eine Vereinbarung mit dem AG, dass du (auch) im Home Office arbeiten kannst. Das begründet in aller Regel keine neue erste Tätigkeitstätte im steuerlichen Sinne. Es wäre allerdings möglich, dass du dadurch keine erste Tätigkeitsstätte mehr hast - das wäre aber eher ungewöhnlich und würde wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden müssen.


Antwort
Zitat
zygna Themenstarter
zygna
Beigetreten: 31.08.2010
PokerStrategist

Danke für das Feedback. Ich habe mich wohl nicht gut genug ausgedrückt.

Seit dem 01.08.habe ich keine erste Tätigkeitsstätte mehr, sodass ich im Monat nur die 1% für den Firmenwage zahle, aber der Weg zur Arbeit wird nicht versteuert. Daher rührt dann auch meine Frage, ob ich das überhaupt via Werbungskosten angeben kann oder ob die 14x Fahrten dann anderweitig (Dienstfahrt oder ähnliches?) geltend gemacht werden müssen.

Zitat aus dem Vertrag:
Zudem verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter diese vertragliche Vereinbarung, die aus steuerrechtlichen Gründen erforderlichen Informationen bereitzustellen, mit denen gegenüber den zuständigen Finanzbehörden jederzeit nachgewiesen werden kann, dass Sie im steuerrechtlichen Sinne tatsächlich keine erste Tätigkeitsstätte haben. Für die Erfassung der Informationen ist das hierfür bereitgestellte Tool zu verwenden.


Antwort
Zitat
KingGani
Beigetreten: 08.06.2007
Oldschool Grinder

Ich hab auch Homeoffice und Firmenwagen... 1% und fertig. Nix weiter...

Die paar Fahrten, falls ich doch ins Büro fahre gebe ich bei der Pendlerpauschale mit an.
Noch nie Probleme gehabt...


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Aufgrund der Vereinbarung wäre die Tätigkeit im Office als Dienstreise einzuordnen. Da du einen Firmenwagen hast, kannst du dafür i.d.R. keine Fahrtkosten geltend machen.

Sofern du lange genug außer Haus warst, könntest du aber Verpflegungsmehraufwand geltend machen.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Original von FiftyBlume
Aufgrund der Vereinbarung wäre die Tätigkeit im Office als Dienstreise einzuordnen. Da du einen Firmenwagen hast, kannst du dafür i.d.R. keine Fahrtkosten geltend machen.

Sofern du lange genug außer Haus warst, könntest du aber Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Rein interessehalber. Wieso kann er für die Dienstreise keine Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) geltend machen. Die Kosten für Benzin etc. hat er ja trotzdem, oder? Oder habt ihr irgendwelche Tankkarten etc. und das Benzin wird über die Firma abgerechnet?


Antwort
Zitat
zygna Themenstarter
zygna
Beigetreten: 31.08.2010
PokerStrategist

Yes, habe Tankkarte. Also wirklich 0,0 Kosten im Monat. Kann Auto auch privat so oft und so viel nutzen wie ich will.


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Dann gibts da auch nichts, das du absetzen könntest.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von meistermieses

Original von FiftyBlume
Aufgrund der Vereinbarung wäre die Tätigkeit im Office als Dienstreise einzuordnen. Da du einen Firmenwagen hast, kannst du dafür i.d.R. keine Fahrtkosten geltend machen.

Sofern du lange genug außer Haus warst, könntest du aber Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Rein interessehalber. Wieso kann er für die Dienstreise keine Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) geltend machen. Die Kosten für Benzin etc. hat er ja trotzdem, oder? Oder habt ihr irgendwelche Tankkarten etc. und das Benzin wird über die Firma abgerechnet?

Wenn es Vereinbarungen gibt, dass einzelne Kosten durch den AN zu tragen sind, dann ist letztlich der Wortlaut entscheidend.
Aber ja, theoretisch wären tatsächlich entstandene Kosten abzugsfähig.

Was auf jeden Fall nicht geht:
Pauschal 30 Cent/km für den Firmenwagen abrechnen.


Antwort
Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Die 0,03% oder 0,002% sind zusätzlich zu den 1% zu versteuern. Bei wenig Fahrten sind natürlich die 0,002% besser - aber auch aufwändiger, da dann Nachweise u führen sind. Soll der Arbeitgeber das pauschal versteuern wirds nochmal komplizierter. Je kürzer die Strecke ist, desto weniger ist zu versteuern. Im Regelfall nimmt man die kürzeste Verbindung. Insbesondere bei der Verststeuerung wäre es - anders als beim Privatfahrzeug und der Entfernungspauschale - auch wenig sinnvoll.

Bei den Fahrten zur Arbeitsstätte muss man ja - zusammen mit den Homeoffice Pauschalen und sonstigen Werbungskosten erst einmal über die Werbungskostenpauschale von 1.200,- € - die ja ohne Nachweis jeder Arbeitnehmer angerechnet bekommt - kommen. Erst dann wirkt sich ein Mehrbetrag überhaupt erst aus.

Jegliche Fahrten zwischen dem Homeoffice bzw. Wohnsitz und der Betriebsstätte des Arbeitgebers sind nur mit der Entfernungspauschale anzusetzen. Wird ein Auto gestellt, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden.

also zu KingGani: Pendlerpauschale geltend machen und 1% Regelung ohne Fahrten zur Arbeitsstätte - da hat das Finanzamt aber nicht aufgepasst...


Antwort
Zitat
KingGani
Beigetreten: 08.06.2007
Oldschool Grinder

Ja, da hast du wohl Recht. Jetzt müsste ich aber tatsächlich nochmal nachschauen was genau Sache ist.
Wobei es zwar an der Sache nichts ändert, es aber eh nur um wenige Euros geht...


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Original von FiftyBlume

Original von meistermieses

Original von FiftyBlume
Aufgrund der Vereinbarung wäre die Tätigkeit im Office als Dienstreise einzuordnen. Da du einen Firmenwagen hast, kannst du dafür i.d.R. keine Fahrtkosten geltend machen.

Sofern du lange genug außer Haus warst, könntest du aber Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Rein interessehalber. Wieso kann er für die Dienstreise keine Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) geltend machen. Die Kosten für Benzin etc. hat er ja trotzdem, oder? Oder habt ihr irgendwelche Tankkarten etc. und das Benzin wird über die Firma abgerechnet?

Wenn es Vereinbarungen gibt, dass einzelne Kosten durch den AN zu tragen sind, dann ist letztlich der Wortlaut entscheidend.
Aber ja, theoretisch wären tatsächlich entstandene Kosten abzugsfähig.

Was auf jeden Fall nicht geht:
Pauschal 30 Cent/km für den Firmenwagen abrechnen.

Ok, danke. Dann sind die Fahrten also nicht abzugsfähig.


Antwort
Zitat
zygna Themenstarter
zygna
Beigetreten: 31.08.2010
PokerStrategist

Danke für das vollumfassende Feedback!

Bedeutet letztlich:
- Wechsel der Besteuerung zu 0,002%, da ich aber keine erste Tätigkeitsstätte habe, gebe ich bei der zurückgelegten Entfernung 0km bzw. 1km an - Fahrten zur Tätigkeitsstätte sind dann letztlich „0“

- Werbungskosten kann ich für den Firmenwagen nicht geltend machen; stattdessen kann ich die Besuche im Office als Dienstreise abrechnen

Da es jetzt so viel Feedback von verschiedenen Personen gab, würde ich die 20€ einfach an eine wohltätige Organisation spenden! Screenshot folgt dann natürlich.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von zygna
Danke für das vollumfassende Feedback!

Bedeutet letztlich:
- Wechsel der Besteuerung zu 0,002%, da ich aber keine erste Tätigkeitsstätte habe, gebe ich bei der zurückgelegten Entfernung 0km bzw. 1km an - Fahrten zur Tätigkeitsstätte sind dann letztlich „0“

- Werbungskosten kann ich für den Firmenwagen nicht geltend machen; stattdessen kann ich die Besuche im Office als Dienstreise abrechnen

Da es jetzt so viel Feedback von verschiedenen Personen gab, würde ich die 20€ einfach an eine wohltätige Organisation spenden! Screenshot folgt dann natürlich.

Noch als anschließender Tipp:
Den Wechsel musst du nicht durchführen, es reicht aus, wenn du darauf verweist, dass du keine erste Tätigkeitsstätte hast - den Nachweis könnte man proaktiv herbeiführen, denn der wird höchstwahrscheinlich gefordert werden.

Im Office ist m.E. nur Verpflegungsmehraufwand bei entsprechenden Abwesenheiten von der Wohnung abzugsfähig, Fahrtkosten nicht.


Antwort
Zitat
KingGani
Beigetreten: 08.06.2007
Oldschool Grinder

Finanzamt wollte bei mir den Nachweis (Arbeitsvertrag), dass Homeoffice meine erste Tätigkeitsstelle ist..


Antwort
Zitat
Atzenmax
Beigetreten: 17.10.2007
Oldschool Grinder

ja, pistole.

den zwanni kannste dem nächsten penner in die büchse werfen.

gruß

atzenmax


Antwort
Zitat
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