Hallo Community,
folgende Frage:
Ein 17Jähriger kauft ein Rad beim Händler auf Raten.
Der Händler übergibt und übereignet das Rad dem Jungen.
Im Nachhinein verweigern seine Eltern die Zustimmung des Kaufes nach §106ffBGB...
Der Junge soll das Rad zurückbringen, stürzt und beschädigt es.
Ist ein Schadenersatzanspruch gem. §823BGB durch den Händler gerechtfertigt?
Ich sage nein, da Eigentum nach 929 übergegangen. Eine Schadenersatz nach 823 wäre ausgeschlossen. Wie seht ihr das???
Und kann ich hier in der Prüfung bereits bein 1.TBM, nämlich Eigentum das prüfen einstellen da es evtl. nicht vorliegt?