AZG=Auszahlungsgrenze
Natürlich sind sie nicht verpflichtet, ihr kostenfreies Angebot (weiterhin) zur Verfügung zu stellen. Aber die Summen auf den TAF-Konten sind anderweitig verdient, sei es durch Mitgliederwerbung oder eben als zustehender Gewinn, d.h. dafür wurde eine Leistung erbracht. Das Geld auf dem TAF-Konto gehört somit dem Accountinhaber und kann nicht einfach durch Schließung der Seite verfallen.

