Das Argument Tatsachenentscheidung ist ja auch relativ. Man kann ja auch den Fehler schon bei dem Kontrollieren des Tornetzes durch den Schiedsrichter ansetzen. Kann man dann noch von Tatsachenentscheidung reden, wenn der Fehler schon im Vorhinein gemacht wurde? Was passiert denn zum Beispiel, wenn eine Mannschaft mit 12 Spielern aufläuft und der Schiedsrichter das nicht bemerkt und die Mannschaft gewinnt, ist das dann nicht auch eine Tatsachenentscheidung(habe gerade nur kurz die DFB-Regelungen überflogen, aber nix dazu finden können: http://www.dfb.de/uploads/media/Regelheft_2013-14-DFB.pdf gutes Bild imo
)?
Bin gespannt, was bei dem Widerspruch rauskommt. Aber durch den Helmerfall wurde doch quasi schon ein Präzedenzfall geschaffen. Zudem könnten Mannschaften ja extra auf die Idee kommen, in die Netze Löcher zu machen und so im Zweifel ein Tor zu erzielen(natürlich nur hypothetisch, der Medienskandal danach wäre erheblich).