Ich bin mal so frei und zitiere:
Original von Mukusleaf
also falls man Einspruch gegen das Ergebnis einlegt, wird man sich wohl auf §17 2b der Rechts und Verfahrensordnung berufen.Dort heißt es:
Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender
sachlicher Begründung erhoben werden:- Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels
eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel
und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.Danke damit haben sie schon sehr gut Chancen und das Ergebnis wird verstrichen -> Wdh.
Dazu hat Stark in den Katakomben gesagt, dass er die Sicherheit der Spieler nicht mehr garantieren kann.