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Kneipendiskussion

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HAVVK
Beigetreten: 29.12.2005

Original von pokermania4
...
die vergleiche :f_grin:

:f_grin:


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Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Das bild passt nicht zur story, aber:


WTF?

Spoiler

Story:

Ein Schiedsrichter in Oberbayern hat ein Fußballspiel für ein Wurstbrötchen unterbrochen! Bei der C-Klasse-Partie zwischen dem FSV Aufkirchen II und dem FSV Kottgeisering II holte sich der 72-jährige Referee in der zweiten Hälfte vor einem Eckstoß eine Wurstsemmel, biss hinein und ließ das Spiel erst dann weiterlaufen


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Zitat
Kuschelbaer
Beigetreten: 08.04.2006

Zucker und so


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Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Geht obv um die Fahne des Schiris auf dem Bild.


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Zitat
stockfisch21
Beigetreten: 21.02.2012

Original von masl
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fahren-ohne-fuehrerschein-nachspiel-fuer-marco-reus.af9dd124-7d9a-49ff-a6da-f338648aaee8.html

gerade das hier gefunden.

Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde wohl eingestellt weil das Fahren ohne Fahrerlaubnis in diesem Falle „das gravierendere Delikt“ gewesen sein soll. :nh:

Das ist etwa so, wie wenn ein Schwarzfahrer zum zehnten Mal erwischt wird, ihm bei der Suche nach seinem Personalausweis ein Pfund Kokain aus der Tasche fällt und die Staatsanwaltschaft anschließend das Betäubungsmitteldelikt einstellt, weil das wiederholte Schwarzfahren die gewichtigere Straftat ist.

wie das neue verfahren wohl just 2 tage nach dem öffentlichen echo angestrebt wurde :f_rolleyes:
mal ganz ohne fangetrolle: er hat 90 tagessätze bekommen (afaik wurde er nur für die 6 nachgewiesenen fahrten bestraft; ab 91 wäre er vorbestraft gewesen) und es hieß schon als das rauskam, dass er seeehr glimpflich davongekommen ist.
die summe die er zahlen musste ist auch komplett peng, da sie ja relativ ist (ultimativ dürfte es ihn sogar weniger kratzen, vor allem nach dem neuen vertrag jetzt..)
ich hab immer gedacht bei solchen fällen gäbe es ne führerscheinsperre o.ä. und jahrelang mit (bewusst?) falschem schein zu fahren ist mmn vorsätzlich!

bin auf jeden fall gespannt, was dabei rauskommt


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Zitat
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006

Straftaten erfordern grundsätzlich Vorsatz für ihre Verwirklichung. Es gibt dazu dann die Ausnahmen, wo bereits Fahrlässigkeit zur Strafe führt. Fahrlässig ohne Fahrerlaubnis zu fahren ist aber gar nicht logisch möglich und daher stehts auch nicht im Gesetz. Der Vorwurf an die Ermittlungsbehörden ist für mich, dass die absichtlich die Augen zugemacht haben. Es ist bei den bekannten Umständen völlig absurd anzunehmen, dass Reus nur bei seinen Blitzern gefahren ist. Hätte sich mal jemand 1 Woche vorm Training da hingestellt, dann wäre das auch beweisbar gewesen. Mit anderen Worten holen sie jetzt nach, was vorher versäumt wurde...


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Zitat
datawave
Beigetreten: 07.01.2008

Das mag zwar grundsätzlich alles richtig sein, läuft aber in der juristischen Praxis einfach anders. Da wird der Cannabis-Dealer auch wegen 5 eindeutig durch Zeugenaussagen o.ä. belegten Taten angeklagt, auch wenn völlig klar ist, dass er im Zeitraum XY zig Leuten was verkauft hat. Man muss halt jede Tat einzeln nachweisen und kann nicht sagen "Am Tag X hatte der Marco Training, da wird er wohl Auto gefahren sein". Genauso wenig kann man schätzen und sagen "Der Marco hat 7 Mal die Woche Training, wenn er nur die Hälfte der Einheiten mit dem Auto besucht, macht das schon Y Fahrten in einem halben Jahr. Die klagen wir jetzt an." Der Dealer wird dann zwar nur wegen 5 Taten angeklagt, aber der Richter weiß natürlich genau, dass das quasi symbolisch für alle seine Taten steht und berücksichtigt das insgeheim bei der Bemessung der Strafhöhe. Das wird beim Reus ähnlich gewesen sein.

Und wenn ich einem Beschuldigten schon etwas nachweisen kann, dann ist weiterer Aufklärungsaufwand oft nicht mehr angemessen. Deshalb wird er auch nicht überwacht, damit noch 5 weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis dazu kommen. Juristischer Alltag und keine Sonderbehandlung also.


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Zitat
Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007

Hahaha, die Gruken von Sky:

Eure Chance! Während welcher Bundesligapartie des 30. Spieltags soll es keine Promotion für den Jahrhundertkampf zwischen Floyd Mayweather und Manny Pacquiao in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai (bis zum 1. Mai, 12 Uhr zum Frühbucherrabatt für 20 statt 30€) geben?


Antwort
Zitat
Gunius
Beigetreten: 28.04.2009

Original von Indy1701e
Hahaha, die Gruken von Sky:

Eure Chance! Während welcher Bundesligapartie des 30. Spieltags soll es keine Promotion für den Jahrhundertkampf zwischen Floyd Mayweather und Manny Pacquiao in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai (bis zum 1. Mai, 12 Uhr zum Frühbucherrabatt für 20 statt 30€) geben?

Schon lustig :f_love:


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Zitat
twenny
Beigetreten: 25.09.2007

Original von datawave
Das mag zwar grundsätzlich alles richtig sein, läuft aber in der juristischen Praxis einfach anders. Da wird der Cannabis-Dealer auch wegen 5 eindeutig durch Zeugenaussagen o.ä. belegten Taten angeklagt, auch wenn völlig klar ist, dass er im Zeitraum XY zig Leuten was verkauft hat. Man muss halt jede Tat einzeln nachweisen und kann nicht sagen "Am Tag X hatte der Marco Training, da wird er wohl Auto gefahren sein". Genauso wenig kann man schätzen und sagen "Der Marco hat 7 Mal die Woche Training, wenn er nur die Hälfte der Einheiten mit dem Auto besucht, macht das schon Y Fahrten in einem halben Jahr. Die klagen wir jetzt an." Der Dealer wird dann zwar nur wegen 5 Taten angeklagt, aber der Richter weiß natürlich genau, dass das quasi symbolisch für alle seine Taten steht und berücksichtigt das insgeheim bei der Bemessung der Strafhöhe. Das wird beim Reus ähnlich gewesen sein.

Und wenn ich einem Beschuldigten schon etwas nachweisen kann, dann ist weiterer Aufklärungsaufwand oft nicht mehr angemessen. Deshalb wird er auch nicht überwacht, damit noch 5 weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis dazu kommen. Juristischer Alltag und keine Sonderbehandlung also.

finde die Bevorteilung in dem Maße gravierend, indem man hätte einfach eine Zeitung aufschlagen müssen, um einen weiteren Beleg zu haben. Ich schätze mal für die Staatsanwaltschaft gibt es auch in irgendeiner Form einen Grundsatz für angemessenen Untersuchungsaufwand und das ist ja wohl nicht zu viel verlangt ... Ich ging tatsächich davon aus, dass er für die 3 Jahre verurteilt wurde und nicht für 6 Tage. Da beschweren sich die Gelsenkirchener jetzt zurecht ^^


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Zitat

Spahic bis zum 12.7. gesperrt, also 3 Monate. Dazu noch eine Geldstrafe von 20.000€. - Das ist jetzt mal das Urteil des DFBs. Staatsanwaltschaft ermittelt noch.
Src

Die Verbandsstrafe liegt halt sehr gut für ihn..


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Zitat
spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007

In der Sommerpause Strafe absitzen :coolface:


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Zitat
Kellerlanplayer
Beigetreten: 02.12.2006

Meanwhile in der 7. englischen Liga

Damit ist der FC United of Manchester nun 6. klassig


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Zitat
m0rtaL
Beigetreten: 06.10.2006

Original von twenny

Original von datawave
Das mag zwar grundsätzlich alles richtig sein, läuft aber in der juristischen Praxis einfach anders. Da wird der Cannabis-Dealer auch wegen 5 eindeutig durch Zeugenaussagen o.ä. belegten Taten angeklagt, auch wenn völlig klar ist, dass er im Zeitraum XY zig Leuten was verkauft hat. Man muss halt jede Tat einzeln nachweisen und kann nicht sagen "Am Tag X hatte der Marco Training, da wird er wohl Auto gefahren sein". Genauso wenig kann man schätzen und sagen "Der Marco hat 7 Mal die Woche Training, wenn er nur die Hälfte der Einheiten mit dem Auto besucht, macht das schon Y Fahrten in einem halben Jahr. Die klagen wir jetzt an." Der Dealer wird dann zwar nur wegen 5 Taten angeklagt, aber der Richter weiß natürlich genau, dass das quasi symbolisch für alle seine Taten steht und berücksichtigt das insgeheim bei der Bemessung der Strafhöhe. Das wird beim Reus ähnlich gewesen sein.

Und wenn ich einem Beschuldigten schon etwas nachweisen kann, dann ist weiterer Aufklärungsaufwand oft nicht mehr angemessen. Deshalb wird er auch nicht überwacht, damit noch 5 weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis dazu kommen. Juristischer Alltag und keine Sonderbehandlung also.

finde die Bevorteilung in dem Maße gravierend, indem man hätte einfach eine Zeitung aufschlagen müssen, um einen weiteren Beleg zu haben. Ich schätze mal für die Staatsanwaltschaft gibt es auch in irgendeiner Form einen Grundsatz für angemessenen Untersuchungsaufwand und das ist ja wohl nicht zu viel verlangt ... Ich ging tatsächich davon aus, dass er für die 3 Jahre verurteilt wurde und nicht für 6 Tage. Da beschweren sich die Gelsenkirchener jetzt zurecht ^^

Wieso sollte er pauschal für 3 jahre verurteilt worden sein?

datawave hats doch ziemlich gut dargestellt. Man kann ja nicht einfach nach dem Motto "Der ist bestimmt jeden Tag zum Training gefahren, deswegen klagen wir jetzt 500 Vergehen an" vorgehen.
Und ob sich die Gelsenkirchener beschweren ist genau so relevant wie 60er, die sich über Hoeneß beschweren :coolface:


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Zitat
dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Wenn ich als Grasdealer allerdings 20 mal beim Handeln fotografiert worden wäre, dann würde das vermutlich berücksichtigt werden. Und wenn ich dann noch n gefälschten Führerschein mit mir rumtrage, falls ich mal in eine zufällige Kontrolle gerate, wird das wahrscheinlich auch nicht einfach fallengelassen. Ist mir aber im Prinzip sowieso wayne, selbst ne Bewährungsstrafe wird keine großen Konsequenzen haben.

Fände es aber interessant, wenn sich der selbe Fall in München zugetragen hätte, Verschwörungstheoretiker und Vetternwirtschaft- Schreier würden wohl mit Heugabeln losziehen :coolface:


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Zitat
daberndl
Beigetreten: 24.03.2008

lol heugabeln. die bauern, das sind doch mir!


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Zitat
twenny
Beigetreten: 25.09.2007

Wollte keine pauschale Verurteilung für 3 Jahre, ich bin nur davon ausgegangen, dass der 3-Jahreszeitraum angemessen untersucht wurde und darauf die Strafe basierte. Wenn man sich dann nur auf 6 Blitzerfotos verlässt ist das imo ein Skandal. Oder gibt es da wieder einen Grundsatz, dass öffentliche Personen, besonders geschützt werden müssen, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern und deshalb keine Fotos, Zeitungen etc. als Beweis zugelassen sind?


Antwort
Zitat
Schnicker
Beigetreten: 03.03.2006

Ich kenn mich mit den Juristereien nicht aus, aber was ich als Laie sagen kann ist, dass der ganze Vorgang extrem peinlich wirkt.


Antwort
Zitat
marchy33
Beigetreten: 13.09.2011

Das wichtige ist und bleibt einfach: Wir sind hier juristische Laien und können das daher gar nicht beurteilen :f_rolleyes:


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pokermania4
Beigetreten: 28.11.2009

da hatte ich aber nen anderen eindruck als es um den prozess von hoeneß ging...


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