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Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Opfer)

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Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

Hallo Zusammen,

da ich vor einigen Tagen, mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, Opfer eines Verkehrsunfalls geworden bin, hätte ich nun die ein oder andere Frage bzgl. meiner weiteren Vorgehensweise an die Community.

Kurz zur Sache:
War morgens in der Dämmerung wie schon bereits erwähnt mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, als ich von einer Seitenstraße (mit Stopschild) auf eine Bundesstraße abgebogen bin und von dem Fahrzeug hinter mir, seitlich während des Abbiegevorgangs erwischt und mitgerissen wurde.
Glücklicherweise ist mir nichts schlimmeres passiert. Bin mit mehreren Blauen Flecken, ein paar Schürfwunden, einem verstauchten Fuß und einer 2Wöchigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung davon gekommen. Dem Fahrrad erging es natürlich nicht so gut. Meiner Meinung ein Total Schaden.

Zur Verdeutlichung:
Ich selbst ordne mich während des Abbiegens i.d.R. meißt ziemlich mittig auf den Straßen ein, um so dabei möglichst wenig den Verkehrsfluß zu behinden.
Der Autofahrer der zuvor schon bereits einige Zeit hinter mir her fuhr, stand deshalb an der Kreuzung mehr oder weniger neben mir, als ich kurz zum stoppen anhielt, sah, dass in einiger Entfernung von rechts mehrere Autos kamen, ich theoretisch aber noch ausreichend Zeit hätte um noch vor denen auf die Hauptstraße zu fahren, weshalb ich auch keine Zeit verlieren wollte, den Stopvorgang auf ein minimum verkürzte und zügig abbog. Hierbei ist es dann passiert. Der Fahrer hinter mir übersah mich, dachte sich vermutlich dann das Gleiche bzgl. der anfahrenden Autos und wollte ebenfalls noch schnell auf die Hauptstraße abbiegen.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich rechtlich am sinnvollsten vorgehen sollte um mit max. +EV aus der Sache rauszukommen.
Die Schuldfrage stellt sich hier in dem Fall ja gar nicht erst. (meinten auch bereits die Polizisten die ganz zufällig am Unfallort vorbei kamen und unsere Daten aufnahmen)

Wurde jetzt schriftlich darum gebeten eine Zeugenaussage zu dem Unfall bei der Polizei einzureichen. Was genau soll ich da rein schreiben? Sollte ich hier überhaupt selbst etwas eintragen oder lieber gleich meinen Anwalt damit konsultieren, damit er sich um alles weitere kümmert?
Habe mit solchen Sachen bisher kaum Erfahrung und mir deshalb unschlüssig wie ich mit der Sache umgehen soll.

Möchte den Unfallverursacher an dieser Stelle auch gar nicht melken,
sondern lediglich einen angemessen hohen Schadensgeldersatz anspruch gelten machen, in dem sämtliche anfallende Kosten, mein Verdienstausfall, Schmerzensgeld und natürlich auch ein neues Fahrrad rausspringen sollte. Letzteres im Besten Fall so schnell wie möglich, um meine Mobilität weiterhin zu gewährleisten, damit ich auch weiterhin zur Arbeit komme.
Notfalls würde ich mir einfach selbst ein neues Bike beschaffen und die kosten dann ggfls. irgendwie verrechnen lassen.

Wie würdet ihr hierbei am Besten vorgehen? Falls weitere Details zur Sache benötigt werden, bitte einfach kurz bescheid geben.
Bin jedenfalls für sämtliche hilfreiche Tipps eurerseits schon mal mehr als dankbar.

Gruß


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19 Antworten
mju12
Beigetreten: 18.04.2006
Elite Grinder

Wenn du 2 Wochen krank geschrieben bist, kriegst du doch weiterhin dein Geld ?( Das Rad wird sicherlich durch die Versicherung des Verursachers gezahlt. Hat dich der Kerl mit absicht umgefahren oder war es ein Unfall?


Antwort
Zitat
Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Gute Besserung,
nimm Dir einen Anwalt, die Rechnung kannst Du dem Verursacher in Rechnung stellen.
Kostenvoranschlag und Fotos vom Rad erstellen lassen. Rechnung vom Rad suchen.
Artest vom Arzt erstellen lassen
Alles zum Anwalt

Viele Grüße
Zander99


Antwort
Zitat
Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

Mit Verdienstausfall beziehe ich mich auch viel mehr auf die weggefallenen Überstunden und sonstigen Zulagen die ich in dieser Zeit bekommen hätte. Hat hierbei jetzt auch keine Priorität, aber sind ja doch schon ein paar Hundert Euro die ich so nun weniger bekomme...

Das die Versicherung des Verursachers für die Schäden aufkommt ist natürlich logisch... Dennoch habe ich keinen Plan wie so etwas in der Regel organisatorisch abläuft... Muss ich mich mit denen in Kontakt setzen oder kommen die auf mich zu? Wie wird der Schadensersatz Wert ermittelt usw...

Desweiteren werden mir in der schriftlichen Äußerung zur Zeugenaussage mehrere Optionen angeboten...
mit Strafantrag oder ohne, einer zusätzlichen Möglichkeit ein Ädhäsionsverfahren (Entschädigungsverfahren) anzustreben u.ä.

Frag mich halt nun, ob ein Anwalt hierbei insgesamt mehr als ich selbst rausholen würde...

Achso: Und nein, der Kerl hat mich natürlich nicht absichtlich umgefahren, aber mMn grob fahrlässig gehandelt, indem er zeitgleich mit mir auf einer Stopstraße abbog, obwohl er ja normalerweise selbst nochmal hätte stoppen müssen, nachdem ich losfuhr.


Antwort
Zitat
Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

Original von Zander99
Gute Besserung,
nimm Dir einen Anwalt, die Rechnung kannst Du dem Verursacher in Rechnung stellen.
Kostenvoranschlag und Fotos vom Rad erstellen lassen. Rechnung vom Rad suchen.
Artest vom Arzt erstellen lassen
Alles zum Anwalt

Viele Grüße
Zander99

Danke dir Zander, und ja, das ist halt auch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, diese zusätzlichen Anwaltskosten zu verursachen? (auch wenn ich sie selbst gar nicht tragen muss) Wenn die Versicherung auch so (ordentlich) regelt, würde ich dem Verursacher gerne diese Zusätzlichen Kosten ersparen.

Achso: Fotos vom Rad hatte die Polizei bereits gemacht. Muss ich trotzdem selbst noch mal welche Anfertigen?
Und die Rechnung ist nach mehreren Jahren Benutzung inzwischen natürlich auch nicht mehr vorhanden/auffindbar.
Deshalb ja auch die Frage wie man nun den jeweiligen Wert hierfür ermittelt?!


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Zitat
n0gg
Beigetreten: 27.01.2007
Elite Grinder

Ich denke du solltest dich auf das Rad konzentrieren und da mit der Versicherung in Kontakt gehen.

Ein Schmerzensgeld für ne verstauchung wird dir eh nicht groß zu stehen und ich kann mir vorstellen das für den Fall hätte hätte auch nur schwer Geld für eventuell imaginäre Überstunden zu bekommen ist.

Ist halt die Frage ob man sich da die Mühe mit nem Anwalt macht. Selbst wenn keine Kosten entstehen hat man den zeitlichen Aufwand.


Antwort
Zitat
Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Mir wurde letztes Jahr das Motorrad um gefahren.
Mein Fazit daraus, immer Anwalt als Opfer einschalten und die Schäden von einem Gutachter feststellen lassen.
Die Versicherung bedankt sich nicht bei Dir, wenn Du denen einen Anwalt einsparst.
Verkehrs-, Versicherungsrecht ist nicht einfach, gerade wenn es um Entschädigungen geht.
Daher nimm Dir einen Anwalt und lass Dir dabei helfen.
Das Rad kannst Du ja von einem Fahrradhändler begutachten lassen. Ja, würde vorsichtshalber noch eignen Fotos anfertigen. Die von der Polizei hast Du ja nicht zur Verfügung


Antwort
Zitat
weissnich
Beigetreten: 28.01.2008
PokerStrategist

auf jeden fall anwalt.. desto billiger die gegenerische versicherung ist desto schwerer wird es den schaden normal ersetzt zu bekommen.. und mach dir keine gedanken darüber die schadensumme (anwaltskosten) für die gegnerische versicherung kleinzuhalten.. die freuen sich darüber und lachen, das sie dich nach herzenslust beschei.. können..

leider bekommt man ohne anwalt heute sein recht nicht mehr.. sogar mit anwalt ist es schlecht.. mit glück hat dein unfallgegner wenigstens ne ordentliche versicherung und nicht sone direktversicherung wie devk oder hdi oder sowas.. mit denen hatte ich schon meinen spaß..

und klar steht dir ein schmerzensgeld zu wenn der andere schuld hatte.. es steht dir eh schon was zu da der andere bereits aus betriebsgefahr seines kfz haftet.. und wenn du überstunden recht regelmässig leistet wird ein guter anwalt dir auch dafür was rauskitzeln.. du selber wirst es eher nicht schaffen.. und ganz offen: nimm was du bekommen kannst und sei es noch so kleinlich.. die versicherungen sind andersrum deutlich schlimmer

und mal an dieser stelle ein aufruf an alle die ein auto zu versichern haben: nehmt doch bitte ne ordentliche versicherung.. nicht hdi oder sowas.. wenn ihr mal einen unfall habt mit jemanden den ihr kennt ist es äusserst peinlich wenn der um jeden cent kämpfen muss der ihm zusteht.. für ein paar cent die ihr spart..


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Zum Theme Verdienstausfall hätte noch das hier gefunden:

Kann ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten, hat er gegen den Schädiger einen Anspruch auf Verdienstausfall gemäß § 843 Abs. 1 BGB. Das Arbeitseinkommen erhält er in der Höhe, in der er es ohne Unfall erzielt hätte. Dabei kann der dem Geschädigten tatsächlich entstandene Schaden entweder nach der so genannten modifizierten Nettolohnmethode oder nach der so genannten modifizierten Bruttolohnmethode ermittelt werden. Beide Methoden führen zu gleichen Ergebnissen . Bei Anwendung der modifizierten Bruttolohnmethode müssen Abzüge hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung vorgenommen und steuerliche Ersparnisse des Geschädigten berücksichtigt werden.

Ich würd ein Tagessatz zusammen mit den kosten des Rades der Versicherung des Verursachers in Rechnung stellen und gucken ob die das Zahlen, wenn nicht geht nur der Weg übers Gericht.


Antwort
Zitat
n0gg
Beigetreten: 27.01.2007
Elite Grinder

Schmerzensgeld kann man halt versuchen, wird im Einzelfall entschieden, viel wird es aber eh nicht geben für den "Schaden"

"Dennoch werden Prellungen, leichte Schürf- oder Platzwunden und unerhebliche Verletzungen der Halswirbelsäule von vielen Gerichten als Bagatellverletzungen betrachtet."

"Grundtenor bei den Entscheidungen ist, dass leicht fahrlässig verursachte kleinere Schäden als unerheblich gelten und ihnen daher kein Schadenersatz zugesprochen wird."

"Wenn der Geschädigte in kaum erkennbarer Weise in seiner Lebensgestaltung verhindert wird, liegt ein Bagatellschaden vor, der kein Schmerzensgeld begründet."

Für bagatellverletzungen bekommt man dann garnichts. Du musst also Nachweisen dass die Prellung dich schwer beeinträchtigt etc..Muss jeder selber wissen ob sich der Aufwand dafür lohnt.

-----

Bezüglich Lohn:

" Arbeiter und Angestellte besitzen gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls (§ 3 EFZG). Die Lohnfortzahlung erfolgt während der ersten sechs Wochen der Erkrankung. Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Für die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist hingegen zu beachten, dass Überstunden keine Berücksichtigung finden (§ 4 EFZG). Hätte der Geschädigte während des Ausfallzeitraums nachweislich Überstunden geleistet, kann dieser Ausfall auch während des Entgeltfortzahlungszeitraums geltend gemacht werden."

Scheint auch nicht so klar zu sein ob dir da was zusteht.

-----

Ich würde mich daher wie erwähnt auf das Rad konzentrieren und da je nach Rad entscheiden. Wenn es hier um ein 0815 Rad für 800€ geht, würde ich das im Geschäft mal schätzen lassen und gleichzeitig in internetforen mit Angabe von Teilen, km etc ebenfalls Meinungen reinholen.
Dann abwarten wie viel die Versicherung gibt und anschließend entscheiden.

Wenn das Rad teurer war (Beispiel ein paar k beim ebike) würde ich auch mehr Aufwand betreiben.

Insgesamt muss man aber eben meiner Meinung nach auch berücksichtigen dass max +ev nicht nur finanziell heißen muss, sonder auch mit möglichst geringem zeitaufwand....


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Für die zivilrechtliche Schuldfrage ist es unerheblich, wie die Polizei die Schuldfrage einschätzt.
Wieso glaubst du, der Fahrer des KFZ hätte halten müssen, wenn ihr nebeneinander am STOP-Schild gestanden habt? Ich würde gerne deine Einschätzung hören.


Antwort
Zitat
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006
Elite Grinder

Original von weissnich
auf jeden fall anwalt.. desto billiger die gegenerische versicherung ist desto schwerer wird es den schaden normal ersetzt zu bekommen.. und mach dir keine gedanken darüber die schadensumme (anwaltskosten) für die gegnerische versicherung kleinzuhalten.. die freuen sich darüber und lachen, das sie dich nach herzenslust beschei.. können..

leider bekommt man ohne anwalt heute sein recht nicht mehr.. sogar mit anwalt ist es schlecht.. mit glück hat dein unfallgegner wenigstens ne ordentliche versicherung und nicht sone direktversicherung wie devk oder hdi oder sowas.. mit denen hatte ich schon meinen spaß..

und klar steht dir ein schmerzensgeld zu wenn der andere schuld hatte.. es steht dir eh schon was zu da der andere bereits aus betriebsgefahr seines kfz haftet.. und wenn du überstunden recht regelmässig leistet wird ein guter anwalt dir auch dafür was rauskitzeln.. du selber wirst es eher nicht schaffen.. und ganz offen: nimm was du bekommen kannst und sei es noch so kleinlich.. die versicherungen sind andersrum deutlich schlimmer

und mal an dieser stelle ein aufruf an alle die ein auto zu versichern haben: nehmt doch bitte ne ordentliche versicherung.. nicht hdi oder sowas.. wenn ihr mal einen unfall habt mit jemanden den ihr kennt ist es äusserst peinlich wenn der um jeden cent kämpfen muss der ihm zusteht.. für ein paar cent die ihr spart..

Sorry aber es sind über 100€, die man pro Jahr spart.

Ud OP soll obv zum Anwalt. Und einen eigenen Gutachter nehmen und nicht den akzeptieren, den die Versicherung schickt.


Antwort
Zitat
Trillian
Beigetreten: 08.10.2015
PokerStrategist

Ich weiß nicht, ob das auch für Fahrräder gilt aber bei KFZ steht dir bei Totalschaden noch eine Entschädigung für pauschal 2 Wochen Nutzungsausfall zu. Ist nicht zu unterschätzen.


Antwort
Zitat
Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

... so viele hilfreiche Antworten in nur so kurzer Zeit. :f_love:
Dankeschön dafür schon mal an alle.

Muss jetzt leider los, einige Sachen erledigen...
Werde aber selbstverständlich später noch auf jede eurer Antworten eingehen.

Einige Sachen die ich jetzt trotzdem vorher schon mal kurz in den Raum werfen kann, ich werde auf die Empfehlung einen Anwalt zu nehmen eingehen. Hab bereits einen Termin angefordert.
Bzgl. des Schmerzensgeld, nunja, hab mindestens 7-8 Tennisball große blaue Flecken (welche jedoch nicht allesamt Attestiert sind, da ich einige erst Abend beim Umziehen sah) und ja, die Schmerzen an den ersten Tagen waren auch nicht gerade unerheblich...
Blöd ist hierbei leider nur, dass sich das komplette Ausmaß erst im nachhinein gezeigt hatte und nicht bereits im Unfallbericht aufgenommen wurde.
die Frage ob ich nen Krankenwagen benötige, hatte ich direkt nach dem Unfall noch verneint. Aber anschließend nachdem ich feststellen musste, dass mit laufen erst mal nichts ist, dann irgendwie zum Krankenhaus geschleppt....

Warum ich glaube dass der Fahrer hinter mir hätte anhalten müssen???
Soweit ich weiß werden Stopschilder immer der Reihe nach abgefahren, oder nicht..?!
Sprich, auf einer Straße die als Ein/Zufahrt auf eine Bundestraße endet und hierbei nun die Optionen nach Links und Rechts abzubiegen gegeben sind, kann sich doch nicht einfach jemand der ebenfalls links abbiegen möchte neben mir einordnen und so mehr oder weniger eine 3. Spur erschaffen. (Wie gesagt, ich ordne mich meistens sehr mittig auf den Straßen ein, um dabei Platz für evtl. Rechtsabbieger oder ggfls. auch Geradeausfahrer zu schaffen, aber nicht damit weitere Linksabbieger sich neben mir einordnen und zeitgleich mit mir abbiegen können...

Ist jetzt nur gefährliches Halbwissen, aber in meinen Augen irgendwie auch logisch.

Zum Rest dann später mehr, muss los


Antwort
Zitat
n0gg
Beigetreten: 27.01.2007
Elite Grinder

Original von Betrunkener

Sorry aber es sind über 100€, die man pro Jahr spart.

Ud OP soll obv zum Anwalt. Und einen eigenen Gutachter nehmen und nicht den akzeptieren, den die Versicherung schickt.

Ist halt die Frage in welchem Zustand das Rad war. Wenn das Ding mal 800€ gekostet hatte und inzwischen 12 Jahre gefahren wäre, würde sich obv der gutachter nicht lohnen...


Antwort
Zitat
Kampfschildkroete
Beigetreten: 05.06.2006
PokerStrategist

Original von Schmahonni
... so viele hilfreiche Antworten in nur so kurzer Zeit. :f_love:
Dankeschön dafür schon mal an alle.

Muss jetzt leider los, einige Sachen erledigen...
Werde aber selbstverständlich später noch auf jede eurer Antworten eingehen.

Einige Sachen die ich jetzt trotzdem vorher schon mal kurz in den Raum werfen kann, ich werde auf die Empfehlung einen Anwalt zu nehmen eingehen. Hab bereits einen Termin angefordert.
Bzgl. des Schmerzensgeld, nunja, hab mindestens 7-8 Tennisball große blaue Flecken (welche jedoch nicht allesamt Attestiert sind, da ich einige erst Abend beim Umziehen sah) und ja, die Schmerzen an den ersten Tagen waren auch nicht gerade unerheblich...
Blöd ist hierbei leider nur, dass sich das komplette Ausmaß erst im nachhinein gezeigt hatte und nicht bereits im Unfallbericht aufgenommen wurde.
die Frage ob ich nen Krankenwagen benötige, hatte ich direkt nach dem Unfall noch verneint. Aber anschließend nachdem ich feststellen musste, dass mit laufen erst mal nichts ist, dann irgendwie zum Krankenhaus geschleppt....

Warum ich glaube dass der Fahrer hinter mir hätte anhalten müssen???
Soweit ich weiß werden Stopschilder immer der Reihe nach abgefahren, oder nicht..?!
Sprich, auf einer Straße die als Ein/Zufahrt auf eine Bundestraße endet und hierbei nun die Optionen nach Links und Rechts abzubiegen gegeben sind, kann sich doch nicht einfach jemand der ebenfalls links abbiegen möchte neben mir einordnen und so mehr oder weniger eine 3. Spur erschaffen. (Wie gesagt, ich ordne mich meistens sehr mittig auf den Straßen ein, um dabei Platz für evtl. Rechtsabbieger oder ggfls. auch Geradeausfahrer zu schaffen, aber nicht damit weitere Linksabbieger sich neben mir einordnen und zeitgleich mit mir abbiegen können...

Ist jetzt nur gefährliches Halbwissen, aber in meinen Augen irgendwie auch logisch.

Zum Rest dann später mehr, muss los

Nicht böse gemeint, aber mit ein paar blauen Flecken und der (subjektiven) Aussage "nicht unerhebliche Schmerzen" wird es quasi nichts geben (vor allem wenn es nirgendwo dokumentiert ist). Wenn du dir mal ein paar Beispiele anschaust:
AG Frankfurt: Schulterverletzung nach durch grundloses Hupen verursachten Sturz eines Radfahrers -> 200 Euro
OLG Celle: Unterschenkelprellung, Handprellung, Thoraxprellung mit Hämatomen -> 600 Euro
OLG Celle: Schürfwunde am Kopf, Prellung linke Schulter und Arm, leichte Verstauchung und Zerrung des HWS -> 500 Euro
OLG Celle: HWS-Distorsion; Verstauchung des rechten Fußes mit Hämatombildung (3 Tage Stationär) -> 600 Euro

Wenn dann würde ich aber auch einen Anwalt nehmen (aber Achtung, ich glaube der wird nicht bezahlt, falls du doch Schuld hast, wie es bei Teilschuld ist, weiß ich nicht). Ich wollte es bei meinem Autounfall erstmal auch ohne machen, aber da wirst du nach Strich und Faden verar..., wenn die gegnerische Versicherung merkt, dass du keinen hast.


Antwort
Zitat
SteveWarris
Beigetreten: 28.03.2007
Oldschool Grinder

https://www.vgh.de/content/privat/service/wissenswertes/verhaltenstipps-im-schadenfall/verhalten-nach-fahrradunfall/

In wieweit das Rad reparierbar ist, kann der Fachhandel natürlich auskunft zu geben. Reparieren sollte oft möglich sein. Außer die Karre ist komplett durchgerockt und der Alu-Rahmen hat fette beulen abbekommen. Dann kannst es gleich in den Altmetall-Container drücken.


Antwort
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Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

Original von n0gg
Ich denke du solltest dich auf das Rad konzentrieren und da mit der Versicherung in Kontakt gehen.

Ein Schmerzensgeld für ne verstauchung wird dir eh nicht groß zu stehen und ich kann mir vorstellen das für den Fall hätte hätte auch nur schwer Geld für eventuell imaginäre Überstunden zu bekommen ist.

Ist halt die Frage ob man sich da die Mühe mit nem Anwalt macht. Selbst wenn keine Kosten entstehen hat man den zeitlichen Aufwand.

Hey, vorne weck, erst mal danke für deine ganzen Antworten. Waren wirklich allesamt sehr hilfreich und eine gute Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung. Bezüglich des Schmerzensgeldes rechne ich sowieso mit nix größerem, ist wie gesagt auch eher nebensächlich.
Beim Wert des Fahrrads bin ich mir auch nicht wirklich sicher, weil es a. schon ein etwas älteres Modell von Gary Fischer ist, welches ich bisher auch noch nicht wirklich im Netz finden konnte. War jetzt nichts soo mega besonderes aber auch kein O815 DIng von der Stange. Werde hierbei wohl um eine Schätzung von nem Gutachter bzw. Fahrradhändler nicht rumkommen.

Original von Kampfschildkroete

Nicht böse gemeint, aber mit ein paar blauen Flecken und der (subjektiven) Aussage "nicht unerhebliche Schmerzen" wird es quasi nichts geben (vor allem wenn es nirgendwo dokumentiert ist). Wenn du dir mal ein paar Beispiele anschaust:
AG Frankfurt: Schulterverletzung nach durch grundloses Hupen verursachten Sturz eines Radfahrers -> 200 Euro
OLG Celle: Unterschenkelprellung, Handprellung, Thoraxprellung mit Hämatomen -> 600 Euro
OLG Celle: Schürfwunde am Kopf, Prellung linke Schulter und Arm, leichte Verstauchung und Zerrung des HWS -> 500 Euro
OLG Celle: HWS-Distorsion; Verstauchung des rechten Fußes mit Hämatombildung (3 Tage Stationär) -> 600 Euro

Wenn dann würde ich aber auch einen Anwalt nehmen (aber Achtung, ich glaube der wird nicht bezahlt, falls du doch Schuld hast, wie es bei Teilschuld ist, weiß ich nicht). Ich wollte es bei meinem Autounfall erstmal auch ohne machen, aber da wirst du nach Strich und Faden verar..., wenn die gegnerische Versicherung merkt, dass du keinen hast.

Nunja, war ja etwas mehr als die blauen Flecken und einige von denen wurden ja auch attestiert. War halt nur so, dass ich nen großteil davon erst später entdecken konnte, als ich die Jeans auszog und den nicht (schmerzlich) betroffenen Fuß sah. Aber wie gesagt. Das ja auch alles eher nebensächlich. Viel mehr konzentriere ich mich hierbei denke ich auf die Verstauchung des anderen Fußes und den Schmerzen die ich knapp eine Woche lang hatte. Was mir mein Arzt auch attestieren würde, da ich nach der ersten Woche ja erneut hinmusste und die Krankmeldung aufgrund der Schmerzen beim laufen noch mal um eine Woche verlängert wurde.

Stehe inzwischen mit meinem Anwalt in Kontakt und werde nun einfach ma abwarten, was dieser dazu sagen wird.
Danke dir für deine Antwort.


Antwort
Zitat
Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

Original von Trillian
Ich weiß nicht, ob das auch für Fahrräder gilt aber bei KFZ steht dir bei Totalschaden noch eine Entschädigung für pauschal 2 Wochen Nutzungsausfall zu. Ist nicht zu unterschätzen.

Auf sowas spekuliere ich auch... Besonders weil ich mich jetzt aktuell auch um alternativen um zur Arbeit zu kommen kümmern muss.


Antwort
Zitat
Schmahonni Themenstarter
Schmahonni
Beigetreten: 04.04.2008
PokerStrategist

sobald ich neueres weiß, werde ich euch hier auf dem laufenden halten.
Thx @ all


Antwort
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