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165k seit dezember 2011 eingefroren bei WilliamHill

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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Der Fall wäre mit folgendem zu vergleichen: Hartz 4 Empfänger Rudi Sorglos, der regelmäßig alle drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgibt, beantragt bei der deutschen Peanuts Bank einen Kredit über 50.000 €, weil er sich nen neuen Porsche kaufen will (nen kleinen).

Die Bank gibt räumt den Kredit ein, und Rudi kauft sich den Porsche. Die Peanuts Bank überweist an die Porsche Bank.

Nun hat die deutsche peanuts Bank plötzlich Angst um ihr Geld, weil Rudi die erste Rate wider Erwartens nicht gezahlt hat und meldet sich bei der Porsche Bank und sagt "konfisziert mal die 50.000".

Was macht die Porsch Bank hier? Richtig - die zeigt der Peanuts Bank nen Vogel.

Meiner Meinung nach hat hier auch nicht WH das Problem, sondern der andere, hier nicht genannte Skin.

ach so, was mir noch einfällt: Wenn der nicht genannte Skin den Betrag nicht wuppen kann darf das auch nicht zum Problem des OP werden, sondern müsste durch das Netzwerk ausgeglichen werden und geregelt (kann mir kaum vorstellen, dass die Netzwerkintern für solche Fälle keine Regelungen getroffen haben - wär schon grob fahrlässig irgendwie).


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PeterSchneider
Beigetreten: 05.09.2007
BlackMember

.


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Kraese
Beigetreten: 21.09.2009
PokerStrategist

aber gibts im deutschen recht präzedenzfälle?! denke das gibts nur im aerikanischen/englischen recht. wo hat william hill seinen sitz?


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Original von Caber
iPoker (und ja ich weiß, dass WH 71% davon hält)

Nein, das ist ein Missverständnis, siehe diesen Post: Geld längerfristig eingefroren bei WilliamHill

Original von Caber
MMn liegt hier also ganz stark ein Präzedenzfall vor

Wie Korn oben schon schreibt, ist das rechtlich nicht so.
IPoker/Playtech und seine verschiedenen Skins sind Vertragspartner.
Und wenn es 'Unstimmigkeiten' über Vertragsinhalte/-Auslegung gibt, entscheidet letztlich ein ordentliches Gericht.

Wenn WH nun auszahlt, der kleine Skin aber die Transferzahlung verweigert, muss letztlich ein Gericht darüber entscheiden (und so tatsächlich einen Präzedenzfall schaffen).
Aus Sicht von WH ist es also nachvollziehbar, dass sie den Fall zunächst juristisch prüfen lassen wollen.


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Zitat

Original von Caber

Original von Korn
Hi Caber,

ah, super, hatte ich in der Tat noch nicht gesehen.

Ich sehe es in der Tat genauso wie du, bzw. würde als Operator genau so handeln.

Allerdings ist die Entscheidung von iPoker kein "Präzedenzfall" im rechtlichen Sinne.

Folgendermaßen muss man es sich vorstellen:

Fraudster entdeckt Bug bei Pokerseite A und kann so fake deposits machen.

Fraudster verliert das Geld an einen Spieler auf William Hill. Der Gewinner hat aber mit dem Fraud nix zu tun.

Der Gewinner möchte das Geld auscashen.

Pokerseite A reklamiert aber bei iPoker das Geld und sagt, es sei Fraud / Diebesgut. Wenn William Hill jetzt den Gewinner auszahlt, könnte Pokerseite A William Hill verklagen (weil sie quasi Diebesgut verwaltet haben) und könnte große Probleme bekommen. Daher gehe ich davon aus, dass William Hill sich erst sicher sein möchte, dass das o.g. Risiko klein ist, bevor sie das Geld auszahlen.

Die rechtliche Frage ist, ob beim Poker gewonnenes Geld als "Diebesgut" zählt. Wenn du z.B. beim Händler um die Ecke einen geklauten Fernsehen für 10 Euro kaufst, ohne zu wissen, dass er geklaut war, kann er konfisziert werden (und dem Besitzer zurückgebracht werden) und du musst die die 10 Euro vom Händer wiederholen.

Die Frage ist, ob dies auch für den Pokerfall gilt - dann nämlich müsste William Hill das Geld konfiszieren, an Seite A überweisen und der betroffene Spieler müsste sich das Geld beim Fraudster einklagen.

Es kann aber auch sehr gut sein, das o.g. Prinzip für Poker nicht gilt.
.

Exkurs: Bürgerliches (dt.) Recht

Wer für 10€ (!) einen vernünftigen Fernseher kauft, kann eigentlich nie in gutem Glauben sein, da er ohne eigene (leichter/grober) Fahrlässigkeit heraus hätte erkennen müssen, dass "irgendetwas nicht wirklich stimmen kann". Hier greift dann übrigens §935 I BGB (Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen.)

Wenn sich allerdings A von B einen Fernseher ausleiht und B, warum auch immer, den Fernseher an C weiterverkauft und absolut nichts darauf hindeutet, dass C etwas davon hätte wissen können, dann ist das Eigentum tatsächlich auf den C übergegangen gem. §932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.). A hat dann tatsächlich das Eigentum am ursprünglich ihm gehörenden Fernseher verloren und C darf ihn behalten.
A kann dann aber vom B den Gewinn dafür einfordern + ggf. Schadensersatz.
Ende Exkurs

Bei Skin xy, auf dem ich sehr aktiv bin und regelmäßigen Kontakt zum Management habe, ist eindeutig (!!!) das Gleiche vorgefallen.
Irgendein Random Player(Fraudster) hat einen Bug in der Bingo-Depositing Software gefunden und ca. $100k unrechtmäßig (fraudulently) eingezahlt und im Poker verblasen.

MMn liegt hier also ganz stark ein Präzedenzfall vor, da Skin xy den kompletten Schaden aus eigener Tasche zahlen musste, was von iPoker von ganz oben eindeutig festgelegt wurde. - ich bin aber kein Rechtsanwalt, meine Meinung/Einschätzung ist aber eindeutig.

In beiden Fällen war das Opfer (diesmal: OP) eindeutig im guten Glauben und konnte beim besten Willen nichts davon wissen.

iPoker (und ja ich weiß, dass WH 71% davon hält) kann unmöglich selbst festgelegte Richtlinien einführen und wieder umstoßen.

Außerdem noch was ganz anderes:

Jeder Tag vergrößert den Imageschaden. Die Netzwerke/Skins müssen einfach 100%ige Sicherheit für die Spieler herstellen, sonst ist Onlinepoker stark in seiner Glaubwürdigkeit gefährdet. Wenn WH/iPoker/der verantwortliche Skin oder wer auch immer nicht zahlen sollte, wird der Imageschaden für iPoker und die gesamte Branche verheerend sein und vermutlich longterm um einiges teurer...

es ist einfach nur erstaunlich wie unbedarft korn als ceo eines so großen unternhemens in rechtlichen fragen immer wieder ist. als alter vollkaufmann kann ich hier nur den kopf schütteln. ganz offensichtlich wisst ihr beiden nichtmal was geld überhaupt ist. die facepalm habt ihr zwei euch auf die ganz harte verdient... :facepalm:

@korn: geld kann im handelsrecht niemals diebesgut sein, weil geld keine bewegliche sache ist.

@caber: und da geld keine bewegliche sache ist kannst du den §932 BGB stecken lassen, der ist nämlich nach 935 Abs. 2 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. du beziehst dich aber halt auf §935 Abs. 1 BGB. Ansonsten ist geld ein inhaberpapier und somit gilt hier der §365 Abs. 2 HGB in verbindung mit Art. 16 Abs. 2 WG und Artikel 21 SchG.

vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass bei geld nicht nur der gutgläubige erwerb sondern auch der gute glaube an dessen verfügungsbefugnis geschützt ist.

der pokerroom räumt einen kredit ein den er mit hilfe eines wechsels absichert. die austellung eines wechsels ist in der regel an ein indossament gebunden, läßt sich vergleichen mit dem einlösen eines schecks, was jede bank normalerweis nur unter vorbehalt der bestätigung tut. wenn der room sich frei macht ohne auf voller indossamentierung zu bestehen kann niemals der nächste in der kette das risiko übernehmen. wäre auch ziemlicher schwachsinn weil dann müßte ich mir am pokertisch von meinem gegenüber den personalausweis zeigen lassen und mir per unterschrift versichern lassen das er auch tatsächlich über das geld verfügen kann mit dem er gedenkt zu spielen und der nächste mit dem ich dann spiele müßte das dann mit mir tun und so weiter...

@op: nimm dir einen anwalt, stell wh eine frist zur auszahlung, setze sie also wirksam in verzug und und nicht vergessen verzugszinsen und mahngebühr drauf zu schlagen. bei mißachtung klage und vollstreckung sowie beschwerde beim lizenzgeber. jede weitere außergerichtliche korrespondenz würde ich ablehnen. dir steht das geld, unabhängig von dem was zwischen ipoker, wh und dem anderen spieler läuft vollumfänglich zu. die schadenssumme ist groß genug um das auch vor einem gericht in GB zu vertreten. risiken sind hier keine wirklich. das handelsrecht ist soweit harmonisiert gerade in diesem punkt. das ist ne frechheit hoch drei die risken von wechselgeschäftne ohne zustimmung auf dritte übertragen zu wollen. juristisch nicht haltbar noch dazu.

edit: big lol at präzedenzfalltheorie. scheckbetrug ist so viel älter als online poker, da braucht es das rad nicht neu für zu erfinden.


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Toerke79
Beigetreten: 09.06.2009
Oldschool Grinder

Original von Todde1972

und wie steht deren glücksspiellizenzgeber zu den geschenissen? diese sollten sicher informiert werden.

Oh ja bitte bitte! Mir wurde schon seit Monaten keine Bankroll mehr eingefroren, weil der Anbieter seine Lizenz verliert. Das fehlt mir schon ganz arg...

Ich hoffe natürlich, dass OP sein Geld bekommt. Aber bevor man jetzt die ganze Lizenz infrage stellt, sollte man doch erstmal eine endgültige Entscheidung forcieren.


Antwort
Zitat
derf0s
Beigetreten: 08.11.2008
PokerStrategist

Original von Todde1972

und wie steht deren glücksspiellizenzgeber zu den geschenissen? diese sollten sicher informiert werden.

da kannste op auch direkt beim finanzamt melden. und wenn iPoker jetzt ihre lizenz verliert, dann ist keinem geholfen.


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Korn
Beigetreten: 14.01.2005
Elite Grinder

Hi vvolf,

danke für deine Einschätzung. Die Polemik haben ich aus deinem Post entfernt, das muss nun wirklich nicht sein.

Bitte bedenke hier auch, dass welches Recht hier gilt entscheidend ist, ich gehe nicht davon aus, dass es deutsches Recht ist.


Antwort
Zitat
Korn
Beigetreten: 14.01.2005
Elite Grinder

Original von Toerke79

Original von Todde1972

und wie steht deren glücksspiellizenzgeber zu den geschenissen? diese sollten sicher informiert werden.

Oh ja bitte bitte! Mir wurde schon seit Monaten keine Bankroll mehr eingefroren, weil der Anbieter seine Lizenz verliert. Das fehlt mir schon ganz arg...

Ich hoffe natürlich, dass OP sein Geld bekommt. Aber bevor man jetzt die ganze Lizenz infrage stellt, sollte man doch erstmal eine endgültige Entscheidung forcieren.

Ein Lizenzgeber, wenn er über ein Problem informiert wird, versucht dieses zunächst einmal zu lösen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass wegen einer Beschwerde eine Pokerseite gleich die Lizenz verliert - dies kann natürlich passieren, wenn die Pokerseite sich dann nicht an die Anweisungen des Lizenzgebers hält.


Antwort
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Hoffe du bekommst dein geld wieder..

Posted after Korn :)


Antwort
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Toerke79
Beigetreten: 09.06.2009
Oldschool Grinder

Original von Korn

Original von Toerke79

Original von Todde1972

und wie steht deren glücksspiellizenzgeber zu den geschenissen? diese sollten sicher informiert werden.

Oh ja bitte bitte! Mir wurde schon seit Monaten keine Bankroll mehr eingefroren, weil der Anbieter seine Lizenz verliert. Das fehlt mir schon ganz arg...

Ich hoffe natürlich, dass OP sein Geld bekommt. Aber bevor man jetzt die ganze Lizenz infrage stellt, sollte man doch erstmal eine endgültige Entscheidung forcieren.

Ein Lizenzgeber, wenn er über ein Problem informiert wird, versucht dieses zunächst einmal zu lösen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass wegen einer Beschwerde eine Pokerseite gleich die Lizenz verliert - dies kann natürlich passieren, wenn die Pokerseite sich dann nicht an die Anweisungen des Lizenzgebers hält.

Du kannst sicher nachvollziehen, das mir ein "kann passieren" seit dem Aus von Full Tilt schon reicht, um ausgiebige Paranoia zu bekommen, wenn ich die Wörter "Lizenz" und "Beschwerde" in einem Satz höre.

Mein Vertrauen gegenüber irgendwelchen ominösen Lizenzgebern was deren Konfliktlösungsstrategien bzw. überhaupt irgendwelche Strategien angeht, ist leider auch mehr als angeschlagen.

Solltet ihr OP also eine entsprechende Beschwerde nahelegen wollen, wäre es schön, uns hier im Vorfeld zu informieren, so das jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und das aus seiner Sicht Notwendige unternehmen kann.


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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

@vvolf69

Wechsel?

Wer soll hier denn bitte einen Wechsel ausgestellt haben? Wer hat jetzt den Wechsel?

Oder war das jetzt als Beispiel gedacht? Ich kann mir kaum vorstellen, dass hier irgendjemand mit Wechseln gearbeitet hat.

Aber ich denke auch, dass OP hier WH zur Auszahlung des eingefrorenen Guthabens auffordern und dabei eine angemessene, kurze Frist setzen sollte mit dem Hinweis, nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Anwalt zu beauftragen, der die Forderung dann - gegebenenfalls auch gerichtlich - durchsetzen soll. Erst dann wäre - zumindest nach deutschem Recht die Forderung fällig.

Der Anwalt kann dann nach Ablauf der Frist entscheiden, wie wo und gegen wen weiter vorzugehen ist. Sich hier weiter hinhalten zu lassen würde ich so nicht hinnehmen. WH kann bei Kenntnis der Fakten den Sachverhalt schnell prüfen lassen - dazu braucht es keine Wochen.

Wie WH das Geld von I-Poker oder I-Poker das Geld vom dritten Skin bekommt, kann ja wohl kaum das Problem des OP sein.

WH verspricht schnelle und sichere Zahlungen und wirbt damit, online Poker der Extraklasse zu bieten - WH bezeichnet sich als ungeschlagen Nr. 1 im online Poker. Daran, wie sie sich in diesem Fall hier jetzt gegenüber dem OP verhalten, müssen sie sich messen lassen.


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ownage4u Themenstarter
ownage4u
Beigetreten: 07.01.2007
BlackMember

könnte mir vllt. jemand sagen wie die lizensierungsbehörde von WH heißt? ist die von WH oder die von WH-Poker relevant oder ist das die gleiche?

werde je nachdem wann ich dazu komme, entweder heute abend oder morgen früh dann die email an WH schicken und ihnen die frist setzen

schonmal für den fall: was für einen anwalt sollte man sich bei einem solchen problem nehmen?


Antwort
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PeterSchneider
Beigetreten: 05.09.2007
BlackMember

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ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Lizensierungsbehörde scheint die Gibralter Licensing Authority zu sein:

http://www.gibraltar.gov.gi/internet-gaming


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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Eine Großkanzlei mit Büro auch in Gibraltar (wenns sowas gibt) wär nicht schlecht.

Kenntnisse im Bereich Glücksspielrecht/ INet-Gambling und internationalem Privatrecht wären von Vorteil.

Vertrauen zum Anwalt ist wichtig - eher einer zuverlässigen Empfehlung als großseitigen Werbung folgen.

Vielleicht weiß PS jemanden. Oder mal ein bisschen googeln unter Glücksspielrecht - gibt da wohl auch Anwälte, die in dem Bereich Publizieren.

Vielleicht kann PS jemanden empfehlen - die sitzen ja auch in/auf Gibraltar.

Achso: Das mit den Gebühren mit dem Anwalt erstmal abklären, bevor der Anwalt tätig wird (Gebührenbvereinbarung) - nicht dass es später böse Überraschungen gibt.


Antwort
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Todde1972
Beigetreten: 21.08.2008
Oldschool Grinder

Original von ownage4u
könnte mir vllt. jemand sagen wie die lizensierungsbehörde von WH heißt? ist die von WH oder die von WH-Poker relevant oder ist das die gleiche?

werde je nachdem wann ich dazu komme, entweder heute abend oder morgen früh dann die email an WH schicken und ihnen die frist setzen

schonmal für den fall: was für einen anwalt sollte man sich bei einem solchen problem nehmen?

trotz toerke seiner bedenken, die ja aus der luft gegriffen sind, würde ich eine beschwerde an die regulierungsbehörde schreiben.
wenn denen probleme nicht genannt werden, dann können diese von denen auch nicht abgearbeitet werden, bzw mit in die statuten aufgenommen werden.

ftp war ja ein ganz anderes kaliber, da hat die behörde ja nach beschwerden im jahr 2010 nicht gehandelt und erst als abzusehen war, dass ftp kein geld mehr hat, weil zahlungen offen waren, wurde gehandelt.

informationen zu anwälten könntest du vielleicht über ben kang/hgp einholen, da gibts ja ab und an einen anscheinend im glückspiel bewanderten anwalt in HH, der könnte da vielleicht weiter helfen.


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EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

spannende story, auch wenns scheisse ist ... bitte stand der dinge + updates im ersten post, würde die sache übersichtlicher machen und es leuten die keinen bock haben den ganzen spam von leuten die mit der sachen nix zu tun haben zu lesen erleichtern ... danke & good luck!


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event006
Beigetreten: 05.03.2007
Poker Player

schon mal an das gdacht???

skin hat chef, was spielt -chef kann ins transaktionen syst.einsteigen hat ja mastercode-skin lauft sehr schlecht kurz vor konkurs-
letzte chance für chef ,spielen auf phant.acc.-chef lädt 600k und bestätigt acc.-chef donkt.

weiss aus sicherern kreisen das es sowas schon gegeben hat.


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Shandout
Beigetreten: 19.05.2010
PokerStrategist

Kannst Du das in nem Satz formulieren? Ich steig da nicht durch :f_eek:


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