cliffs^^
Original von DerIkeaElch
Also bleibt alles beim alten?
Für Eddy schon. Alle anderen sollten erst mal die Urteilsbegründung abwarten. Das wird glaube ich noch einige Wochen dauern.
Ist aber für alle Betroffenen so oder so beschissen. Selbst wenn nur die besonderen Umstände Eddys ausschlaggebend waren (gesponsorter Spieler bspw.) wird sich jedes FA quer stellen.
btw die Vörtmann Revision ist auch schon in der DB. AktZch. XI R 37/14. Da gehts aber nur um die Umsatzsteuer bzw. Unternehmereigenschaft.
Nicht zu entscheiden war in diesem Verfahren, ob auch Gewinne aus dem Pokerspiel in Spielcasinos (sog. Cash-Games) oder aus Pokerspielen im Internet (Online-Poker) einkommensteuerpflichtig sein können.
[...]sondern schon bei einem durchschnittlichen Spieler das Geschicklichkeitselement nur wenig hinter dem Zufallselement zurücktrete.
Im vorliegenden Verfahren hat die Vorinstanz aber durch Auswertung zahlreicher Quellen festgestellt, dass die vom Kläger gespielten Pokervarianten nicht als reines Glücksspiel anzusehen seien, sondern schon bei einem durchschnittlichen Spieler das Geschicklichkeitselement nur wenig hinter dem Zufallselement zurücktrete.
1. wo kann man diese quellen nachlesen?
2. lol, samplesize.
3. ist das nicht eine ungleichbehandlung? also derjenige, der pokeranfänger ist und zufällig ein turnier shipt muss keine steuern zahlen, aber derjenige, der im jahr drei events spielt muss einen möglichen gewinn versteuern? sowas ist doch nie im leben rechtens.
zudem: wer wöllte auch unabhängig einschätzen, ob man den rang des "durchschnittsspielers" schon erreicht hat?
die anwälte scheinen es nicht drauf zu haben.
Das Urteil stand fest, bevor der Prozeß begann. Die Anwälte waren in Ordnung. Sie wollen Geld, ende der Geschichte.
Zitat Richterin: " Sie wollen mir doch nicht sagen, dass ein ungeübter Spieler genauso ein Turnier gewinnen kann."
Die Quellen? Wikipedia, Hendonmob, Werbeaussagen von Pokerseiten.
Original von Guennilicous
[...]sondern schon bei einem durchschnittlichen Spieler das Geschicklichkeitselement nur wenig hinter dem Zufallselement zurücktrete.
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Oh wait, mein 10k Hands downswing ist gar kein Pech, ich bin nur ein unterdurchschnittlicher Spieler und hätte das verhindern können
Aber was haben wir auch anderes erwartet, am Finanzhof hat sicher noch niemand Poker gespielt oder hat auch nur ansatzweise Bock, Spielern ihr Geld zu lassen. Fall zu, nächste Chance auf ne gute Regelung dann in vielleicht 3-4 Jahren. RIP Eddy
Also mal ehrlich. Natürlich kann man relativ gut unterscheiden, ob jemand ein Amateur oder Profi ist. Ein Amateur hat meistens einen (anderen) Job, hat kaum Turniergewinne. Ein Profi hat viele Gewinne, keinen Job sonst und auch keinen Pro-Vertrag von Stars, FTP und Co. Natürlich wird es auch Grauzonen geben, die Frage ist zB, ob jemand, der sein Studium finanziert, quasi einen Job als Pokerspieler hat. Ich denke mal ja, denn es ist ja ein Einkommen. Prinzipiell ist das Urteil wohl so zu sehen, dass wer Poker als Einkommen hat, auch Steuern zahlen muss. Das ist nun mal nicht ideal für viele hier, aber es ist wohl eine rechtlich relativ eindeutige Sichtweise. Bei Cashgame wird es mit dem Nachweis sicher schwieriger, aber für MTT-Spieler ist das nicht so toll.
Bis dahin werden einige Leute und Familien ruiniert, Aber wie Christoph Vogelsang in einem Interview sagte: "Es ist gut, wenn man dem Staat Geld gibt"
@DerIkeaelch
Die müssen gar nichts nachweisen. Versteht das doch endlich. Die haben keine Nachweispflicht. Das ist kein Strafprozess. Die könne, und tun sie auch, die Handhistories, die viele so bereitwillig posten, nehmen und alles weitere schätzen. DAS IST GELTENDES RECHT:
Original von derrichter
@DerIkeaelch
Die müssen gar nichts nachweisen. Versteht das doch endlich. Die haben keine Nachweispflicht. Das ist kein Strafprozess. Die könne, und tun sie auch, die Handhistories, die viele so bereitwillig posten, nehmen und alles weitere schätzen. DAS IST GELTENDES RECHT:
Also jeder Mensch, der umsatzsteuerpflichtig ist, muss seinen Jahresverdienst nachweisen. Danach wird die Steuer berechnet. Tust du das nicht, wirst du geschätzt. Das Urteil besagt lediglich, dass Pokerspieler nun ein selbstständiger Beruf ist und das entsprechende Gesetz für Freiberufler gilt. Wie gesagt, nicht erfreulich für Pokerspieler, aber jetzt auch nichts wirklich so überraschendes oder unfaires....
Falsch. Nach diesem Urteil, könnte man jeden Poker, Blackjackspieler, von dem man glaubt, dass er gewinnt, rückwirkend 7 Jahre lang zur Steuer heranziehen. Und zwar nur auf Grund einer Vermutung.
Original von derrichter
Falsch. Nach diesem Urteil, könnte man jeden Poker, Blackjackspieler, von dem man glaubt, dass er gewinnt, rückwirkend 7 Jahre lang zur Steuer heranziehen. Und zwar nur auf Grund einer Vermutung.
Das ist halt kompletter Unsinn. Wenn jemand im Fernsehen auftritt, nachweislich einen Profivertrag hat und seine Gewinne bekannt sind, ist das ja keine Vermutung.
Original von DerIkeaElch
Original von derrichter
Falsch. Nach diesem Urteil, könnte man jeden Poker, Blackjackspieler, von dem man glaubt, dass er gewinnt, rückwirkend 7 Jahre lang zur Steuer heranziehen. Und zwar nur auf Grund einer Vermutung.Das ist halt kompletter Unsinn. Wenn jemand im Fernsehen auftritt, nachweislich einen Profivertrag hat und seine Gewinne bekannt sind, ist das ja keine Vermutung.
Stimmt, nur das Quellen wie Hendonmob keine Quellen sind um Gewinne zu bemessen, da Gewinne letzendlich nur das Ergebnis aus Einnahmen - Ausgaben sind und dies HM nicht wiedergibt.
Nach deren Auffassung müsste jeder Lottogewinner, jeder Sportwettengewinner, jeder Gewinner bei Automatenspielen Gewinne versteuern, da immer eine Gewinnabsicht und eine Nachhaltigkeit vorhanden ist.
Glaube, niemand zahlt Echtgeld ein und sagt sich "och, heute verballer ich mal wieder 50€, gewinnen will ich nicht, deshalb
buste ich schon vor ITM." Das Urteil ist eine Farce und zeigt in meinen Augen die Willkür und die Engstirnigkeit einiger Gerichte.
Darum ging es nie in dem Verfahren, wurde auch nie erwähnt.
Gewinne waren nicht bekannt sondern werden unterstellt. Wäre es ein Strafprozess, würde jeder Richter sich totlachen wenn man die Hendonmobliste als Beweis anführen würde.
Bundesfinanzhof: Eddy Scharf muss Steuern zahlen
Das Oberste Finanzgericht hat die Revision im Steuerstreitfall um Eddy Scharf abgewiesen. Eine ausführliche Begründung steht noch aus.
Immer wieder pure Comedy:D:D
Denke, dass für viele Spieler von hier das Problem besteht, dass sie es durchaus nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht etc. blabla (kenn nicht die Wortlaute) machen. Dies können sie nur solange da keine Steuern drauf sind. Da die Varianz immens ist und keine Jahresgrenzen kennt, kann der Fakt, dass man keine Verluste von vorheriger Steuer absetzen kann so Leuten das Genick brechen.
Genau der Fakt ist es aber, der es dementsprechend wieder verhindert, dass der Spieler es nachhaltig, langfristig etc. blabla mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben kann. Und dann wäre es ja als Hobby steuerfrei. Ein Teufelskreis-.-
Und bei diesem "Sport" alleine Results als Indikator dafür zu nehmen ob jemand gut ist oder nicht wäre das hirnrissigste was man tun kann. Gerade bei Turnierspielern, die von wahnsinnigen "Bing"-Effekten leben ist das Bild der Spielstärke durch die Results so abartig verzerrt.
Aber naja, gut. Ändert sich ja nichts und Deutschland kriecht in der Sache ziemlich vielen Ländern ziemlich weit hinterher (wow, Italien,Spanien,Frankreich und England mal als Vorreiter nennen zu müssen tut in der Seele weh)
Das beschissene an der Sache ist nicht die Entscheidung über die Einkommenssteuer (das ist in Spanien und Frankreich ja auch nicht anders), sondern das Gewerbe und die daraus folgende Gewerbesteuer.
Es sei denn, dass trifft zu
Freiberufler ist jeder, der eine wissenschaftliche, erzieherische, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit ausübt. Im Vordergrund der Arbeit muss der geistig schöpferische Aspekt stehen.
. Aber das wird wohl erst in 2-3 Jahren bei Vörtmann entschieden.
Ich hoffe mal, dass die Ö-FA jetzt nicht aufhorchen, wenn sie das hier lesen
Diese Abgrenzung findet aber vorrangig nicht bei einem --im EStG ohnehin nicht erwähnten-- Merkmal des „Glücksspiels“ statt, sondern bei den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht, ggf. auch bei der erforderlichen Abgrenzung zu einer privaten Vermögensverwaltung.
Es ist ja schön, dass einige darüber lachen können, aber hier werden Familien ruiniert und das Peinliche ist, dass viele diese Willkür bejubeln weil der Neid befriedigt wird.