Ich habe es schon zig Seiten vorher geschrieben, der Übersichtlichkeit halber wiederhole ich es hier: das Argument vom Spielerschutz ist Bullshit. Schutz ist immer eine Wirkung vor externen Kräften. Das heisst, es geht um Handlungen, die bei anderen Leuten Schaden anrichten. Wenn ein Spieler um Geld spielt, richtet er bei niemand anderem Schaden an. Etwas anders ist es bei den Anbietern, da davon ausgegangen wird, dass deren Angebot anderen Leuten schadet. Jedoch kann der behauptete Schaden erst dann eintreten, wenn das Angebot angenommen wird. Das geschieht durch eine freie eigenverantwortliche Handlung des Spielers. Diese ist als Grundrecht vom Grundgesetz geschützt. Der Spieler schädigt mit dieser Annahme niemand anderes als höchstens sich selbst. Es gibt daher keinen zulässigen Grund, diese Handlung einzuschränken, weder von Anbieterseite aus, da das Angebot alleine noch zu keinem Schaden führen kann, noch für die Spielerseite, da die Annahme eine grundrechtlich geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit ist. Da die Annahme eines solchen Angebots keine Rechte Dritter verletzt und auch nicht sittenwidrig ist (es ist eine gesellschaftlich akzeptierte Form des Freizeitvergnügens), trifft keine der im Grundgesetz vorgesehenen Einschränkungen dieses Grundrechts zu.
Da der Vergleich zu Suchtmitteln gezogen wird: es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem Anbieten von Spielen und dem Verkauf von Suchtmitteln. Suchtmittel sind unmittelbar für die Gesundheit des Nutzers gefährlich. Nicht nur in dem Sinne, dass sie eine Sucht hervorrufen, und das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, sie können auch durch Fehldosierung oder Verunreinigung sofort zu schweren körperlichen Schäden führen, bis hin zum Tod. Das ist beim Spiel nicht der Fall. Weder hat der Vorgang des Spielens eine auch nur annähernd grosse Gefahr, abhängig zu machen, noch gibt es durch eine Spieltätigkeit überhaupt irgendwelche unmittelbare Gefahren für die Gesundheit des Spielers.
Das Spiel ist für die Gesundheit des Spielers wesentlich weniger gefährlich als selbst milde Suchtmittel, die als Genussmittel eingeschätzt werden. Also z. B. Alkohol, Tabak und Koffein. Das zeigt sich schon in der Todesstatistik. Jedes Jahr sterben an den Folgen des Alkoholgenusses 80k Menschen, an den Folgen des Tabakgenusses 120k und an den Folgen des Spiels so wenige, dass es darüber keine Statistik gibt. Spielen ist wesentlich ungefährlicher als Biertrinken, sowohl was die Suchtgefahren betrifft, als auch was die übrigen Gesundheitsschäden betrifft.
Dass der Staat das Argument des angeblichen Spielerschutzes nicht ernst nimmt, zeigt sich schon daran, dass er seine eigenen Angebote, die für den Spieler wegen niedriger Aussschüttungsquoten viel höhere finanzielle Gefahren bedeuten als das Spiel der privaten Konkurrenz, weniger einschränken will als das seiner Konkurrenz. Das heisst, das für den Spieler nachteiligere Angebot wird weniger eingeschränkt. Das ist mit einem Schutz des Spielers vor angeblich schädlichen Angeboten nicht im geringsten vereinbar, sondern offensichtlich kontraproduktiv.
Wenn es also um den Spielerschutz offensichtlich nicht geht, wieso wird das Argument dann verwendet? Es geht dem Staat ganz einfach darum, seine für den Spieler nachteiligeren Angebote mit wettbewerbsverzerrenden Massnahmen vor seiner Konkurrenz zu schützen. Das ist purer Machtmissbrauch zum unlauteren Wettbewerb, also braucht man dazu eine Rechtfertigung. Und diese soll der angebliche Schutz des Spielers liefern. Das ist nichts weiter als Propaganda, mit dem die Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil des Spielers verbrämt werden soll.
Es gibt noch ein anderes Argument als das, dass der neue Staatsvertrag gegen das Grundrecht der freien Selbstverwirklichung (Artikel 2 GG) und das Grundrecht der freien Verwendung des eigenen Vermögens (Artikel 14) verstösst. Er verletzt auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit, in dem der Verkauf wesentlich gefährlicherer Dinge (Alkohol, Tabak u. a.) geringeren Beschränkungen unterliegt als der Verkauf von Glücksspiel. Dieses Prinzip ist zwar nicht im Grundgesetz verankert, dennoch ist es ein nicht verletzbares Prinzip, weil ohne dieses Prinzip der Rechtsstaat nicht funktioniert. Das meint jedenfalls das Bundesverfassungsgericht.
Und dann gibt's natürlich noch das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Artikel 12 GG). Das ist möglicherweise durch den Staatsvertrag unzulässig eingeschränkt, da Glücksspiel nicht frei angeboten werden darf und es Berufsspielern unter den neuen Bedingungen eventuell unmöglich gemacht wird, ihrem Beruf weiter nachzugehen, weil er nicht mehr profitabel ist.
Da gibt es also eine Menge Probleme, über die sehr grosszügig hinweg gesehen wird.