er hat ja die telefonische aufzeichnung und ist somit eh aus dem schneider. warum weiter diskutieren?
Original von limpinbarney
In Österreich sind aber alle Spielgewinne steuerfrei, weil diese schon vom Betreiber bezahlt werden. Die Lotterien und die Casinos führen diese ja vor Auszahlung der Gewinne schon ab.
Tut mir leid, das ist Quark. Die Einkommenssteuer hat überhaupt nichts mit Gewerbesteuer eines anderen oder Glücksspielabgabe o.ä. zu tun.
Poker ist auch kein Einkommen laut österr. Recht
Du kannst aber nichts doppelt besteuern, deshalb auch...
Original von pokahface
er hat ja die telefonische aufzeichnung und ist somit eh aus dem schneider. warum weiter diskutieren?
falls das ernst gemeint ist; glaube nicht, dass man ohne einverständnis einfach so tel.gespräche aufzeichnen darf.
sollte daher nicht als "beweis" gültig sein.
Außerdem ist ja nicht mal klar, ob der Beamte, den er da am Apparat gehabt hat überhaupt befugt ist, solche Auskünfte zu erteilen, bzw. ob er dazu ausreichend informiert ist. Die Frage ist ja doch eher speziell.
Original von thomasSP
Original von pokahface
er hat ja die telefonische aufzeichnung und ist somit eh aus dem schneider. warum weiter diskutieren?falls das ernst gemeint ist; glaube nicht, dass man ohne einverständnis einfach so tel.gespräche aufzeichnen darf.
sollte daher nicht als "beweis" gültig sein.
Tatsächlich kann es sogar strafbar sein, wenn man nichtöffentliche Gespräche aufzeichnet. Außerdem sind Auskünfte von Finanzämtern nicht bindend. Klingt komisch, ist aber so. D.h. im Gerichtsverfahren interessiert den Richter mal null was irgend ein Beamter für Auskunft gegeben hat.
Hört sich wirklich nicht gut an mit dem Bankgeheimnis. Immerhin darf dich weiterhin die Bank nicht anschwärzen.
Original von pokahface
er hat ja die telefonische aufzeichnung und ist somit eh aus dem schneider. warum weiter diskutieren?
Die ist obv nicht bindend. Zumindest Vorsatz kann man damit aber ausschliessen.
Original von DerIkeaElch
Original von limpinbarney
In Österreich sind aber alle Spielgewinne steuerfrei, weil diese schon vom Betreiber bezahlt werden. Die Lotterien und die Casinos führen diese ja vor Auszahlung der Gewinne schon ab.
Tut mir leid, das ist Quark. Die Einkommenssteuer hat überhaupt nichts mit Gewerbesteuer eines anderen oder Glücksspielabgabe o.ä. zu tun.
Poker ist auch kein Einkommen laut österr. Recht
Du kannst aber nichts doppelt besteuern, deshalb auch...
Wieso doppelt besteuert? Der Rake ist doch der Umsatz und der wird besteuert. Ich werde doch nicht vom Rake bezahlt, sondern von den Gewinnen.
Das Poker steuerbar ist, hat in Österreich bisher!! niemand behauptet. Deutschland mit mehr oder weniger gleicher Rechtslage schon. Das ist Grauzone und deswegen wirds ja auch ein Urteil vom Bundesfinanzhof geben.
Der springende Punkt ist ja Poker=Glücksspiel oder nicht. Und Österreich will das so ins Gesetz schreiben wohingegen Deutschland lediglich eine Glücksspieleigenschaft definiert. Und die ist nun einmal Auslegungssache und muss für jedes Spielchen erörtert werden. Im Zweifel entscheidet eben ein Gericht.
Ich denke dass hier sowohl beim Finanzamt als auch bei Steuerberatern keine einheitliche Meinung besteht, ganz zu schweigen von den Banken, die mit diesem Thema ohnehin überfordert (aus Auszahlungen geht nicht der getätigte Einsatz, der ja auch woanders geleistet worden sein könnte hervor; die Art des Spieles ist nicht bekannt, ebenso die Häufigkeit der Gewinne) sind. Wie bei vielen anderen Gesetzten auch ist der Interpretationsspielraum betreffend möglichem Einkommen groß. Frage drei Finanzmitarbeiter und du hast drei Meinungen, ebenso wie bei den Steuerberatern. Somit hat ein aufgezeichnetes Telefongespräch - abgesehen von der fraglichen Erlaubtheit - keinerlei rechtliche Bindung, und wird mit Sicherheit in keinem Verfahrensschritt als Beweismittel anerkannt.
Grundsätzlich gilt - wie bereits mehrfach erwähnt - Spielgewinne sind steuerfrei, Einkünfte zu versteuern, wobei sich die Frage stellt unter welche Einkunftsart Spielgewinne fallen würden (selbständige, Gewerbebetrieb, sonstige?), jede dieser definiert die darunterfallenden Tätigkeiten, (Poker)spieler sind in keiner dieser subsumiert, über einzelne Merkmale liese sich streiten.
Jedenfalls kenne ich keinen Finanzamtsmitarbeiter, der je einen Pokerspieler veranlagt, und nochvielweniger geprüft hat. Im allgemeinen Tagesablauf ist auch kein Thema, die Kenntnisse der einzelnen Mitarbeiter sind eigentlich nicht vorhanden, die Meinungen wohl eine ganze Bandbreite weit.
Noch andere Punkte zum Thema Steuern: Umsatzsteuer (Verkehrssteuer) und Einkommensteuer (Ertragssteuer) sind zwei verschiedene Arten und schließen einander nicht aus. Gewerbesteuer gibt es seit Jahren nicht mehr. Auch andere abzuführende Abgaben (Glückspielabgabe, Vergnügungssteuer) haben keinen Einfluss auf eventuelle Einkommensteuer.
Grundsätzlich gibt es keine Meldungen von Banken an Behörden, ausgenommen es beseht eine gesetzliche Verpflichtung (Geldwäscheverdacht).
Kontrollmöglichkeiten des Finanzamtes sind (momentan) sehr gering.