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abcde23
Joined: 18.05.2008

Original von lastdayever
Wenn du 23k auf deinem Bankkonto hast, cashst du doch auch nicht 5-stellig aus, es sei denn du kaufst ein Auto oder so.
Ich habe definitiv niemals 5-stellig ausgecasht. 100%

Ach so, klar ich gebe auch gern zinslose 5digit Darlehen an Unternehmen ohne/knapp im Investment Grade :f_thumbsup:

Original von hschuster
Was so langsam meine Überlegung ist, wenn ich mir die Sache ansehe, ist, dass eigentlich nur der Anbieter die Unterlagen weitergegeben haben könnten...

Täglich grüßt das Murmeltier :why:

Original von lastdayever
Ja, ich warte jetzt erstmal was noch von denen kommt.
Wie läuft das mit diesen Steuerbehörden, eigentlich müssen die mir doch nachweisen dass ich Betrag X gewonnen und auch ausgecasht habe, oder?
Oder muss ich etwa beweisen dass ich nichts gewonnen habe? Wie soll das funktionieren?

Funktioniert so, dass die dich bei hinreichendem Verdacht auf eine Gewerbebetätigung schätzen können. Kannst dagegen aber auch Einspruch einlegen und ggf. klagen.

Original von soulfly187
15 Jahre zurück?

Wenn sich jemand ernsthaft über die Fristen interessiert, hatte ich die in diesem Thread schon geschrieben.


Antwort
Zitat
viktoalia
Joined: 11.02.2009

https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1

Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.

Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:

Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen

In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.


Antwort
Zitat
my5tyle
Joined: 11.11.2008

Was hindert und erstmal daran einen auf Olaf Scholz zu machen und zu sagen das man sich nicht erinnern kann?
Dann erstmal abwarten was die vorlegen…


Antwort
Zitat
AcesUTGFold
Joined: 08.02.2017

Original von viktoaliahttps://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1

Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.

Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:

Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen

In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

Das heißt also quasi also wenn gewisse summen erreicht sind dann fliegt das schnell auf? Skrill usw ist nicht sicherer?


Antwort
Zitat
jinzy
Joined: 20.04.2008

Ist jetzt aber schon irgendwie ein hinterhältiges Vorgehen der Zahlungsdienstleister, man wird nirgends drauf hingewiesen. Dann sollen die halt die Transaktion blockieren von vornherein.
Bei der Bank kann man ja auch nur bis 10k bar einzahlen und alles drüber wird zwar gemeldet, aber man wird ja auch darauf hingewiesen.


Antwort
Zitat

Original von viktoaliahttps://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1

Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.

Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:

Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen

In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

Dieser Post ist halt ziemlich wertlos fuer diesen Thread, wenn man ihn liest und versteht.


Antwort
Zitat
Incog
Joined: 18.08.2006

Original von SmartDevil

Original von viktoaliahttps://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1

Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.

Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:

Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen

In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

Dieser Post ist halt ziemlich wertlos fuer diesen Thread, wenn man ihn liest und versteht.

Ich weiß nicht wie du auf so eine behauptung kommst. Es gibt immer wieder Leute die nachfragen, woher das FA die Infos über die Gewinne haben.. dieser Post beantwortet diesen Sachverhalt deutlich mit Quellenbelegung.
Nicht alles hier im Thread ist sinnvoll, da stimme ich dir zu, aber der zitierte Post gehört nun wahrlich nicht dazu.


Antwort
Zitat
ElHive
Joined: 24.07.2007

Original von Incog

Original von SmartDevil

Original von viktoaliahttps://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1

Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.

Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:

Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen

In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

Dieser Post ist halt ziemlich wertlos fuer diesen Thread, wenn man ihn liest und versteht.

Ich weiß nicht wie du auf so eine behauptung kommst. Es gibt immer wieder Leute die nachfragen, woher das FA die Infos über die Gewinne haben.. dieser Post beantwortet diesen Sachverhalt deutlich mit Quellenbelegung.
Nicht alles hier im Thread ist sinnvoll, da stimme ich dir zu, aber der zitierte Post gehört nun wahrlich nicht dazu.

Also ich les da raus, dass die Anbieter die Pflicht haben, die Identität ihrer Kunden zweifelsfrei festzustellen und bei verdächtigen Transaktionen diese der FIU zu melden. Was ich da nicht rauslese ist, dass Anbieter alle Transaktionen ab 2000€ sofort dem Finanzamt mitteilen müssen.

Denn 1. ist nicht jede Transaktion über 2000€ gleich ein Indiz für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und 2. ist die FIU nicht beim Finanzamt sondern beim Zoll beheimatet. Insofern sehe ich nicht, wie der Beitrag dazu beitragen soll, woher das Finanzamt die Daten hat, wenn sie konkret nach Onlinepokergewinnen nachfragen.


Antwort
Zitat
D4niD4nsen
Joined: 15.11.2007

Deswegen musste man sowohl bei Stars als auch bei GG vor einiger Zeit per Email bzw. gab es die Abfrage auch in der Software ausfüllen welchen Berufsstand man hat und ob man genug Einkünfte zum Gambeln erzielt und das Geld aus legalen Quellen stammt.

Ehrlich gesagt vermute ich auch das die Anbieter damit ihre Pflicht dieser 2000€-Grenze erfüllt haben.

Wäre halt wirklich toll wenn mal jemand die Information herbekommt woher das FA die Daten/Relevanten Spieler hat weil sich dadurch ja auch ableitet wer alles dieses Jahr noch Post zu erwarten hat.
---

Ein Freund arbeitet z.B. bei einem Institut das Bargeld gegen Edelmetalle eintauscht. Früher konnte der Kunde da quasi machen was er wollte aber heutzutage sind sie angehalten das der Einzahler sich ausweist und zu schauen das eine Person pro Tag nur 5000?€ in Edelmetalle tauscht, auch da unterschreibt das es eine legale Quelle ist und wenn sie merken das da eine gewisse Häufung etc. passiert müssen sie das trotzdem melden ( System wird obv. ausgedribbelt das dann Cousin/Cousine, die 3 Neffen und die Oma halt auch nochmal ihre 5000€ pro Tag eintauscht )


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Zitat
BradNitt
Joined: 22.07.2011

steht doch sogar im op, dass "man auf ihn zugekommen ist, weil ein pokeranbieter anscheinend daten an das fa übermittelt hat"


Antwort
Zitat
ElHive
Joined: 24.07.2007

Genau, anscheinend. Sprich, die FA Vertreter waren sich wohl selber nicht sicher woher die Daten genau stammen. Also ja, es gibt Indizien, die dafür sprechen, dass ein Anbieter Daten ans FA übermittelt hat. Aber gesichert ist das IMO noch lange nicht.


Antwort
Zitat
BradNitt
Joined: 22.07.2011

das "anscheinend" wird aber vermutlich eher der umgangssprachlichen formulierung von op entstammen, als dass sich so die beamten äußern und direkt anschließend wird nochmal auf eine liste des anbieters verwiesen.


Antwort
Zitat
puddelding
Joined: 04.10.2006

.


Antwort
Zitat
guth888
Joined: 27.02.2009

Update:

Anlass des Verfahrens:
Abfrage der Steuerfahndung Chemnitz aus dem Jahre 2016 um Berufsspieler auf Pokerstars zu ermitteln.


Antwort
Zitat
AcesUTGFold
Joined: 08.02.2017

Original von guth888
Update:

Anlass des Verfahrens:
Abfrage der Steuerfahndung Chemnitz aus dem Jahre 2016 um Berufsspieler auf Pokerstars zu ermitteln.

Das heißt also die Seiten geben wirklich Information raus.


Antwort
Zitat
hschuster
Joined: 26.09.2014

Original von guth888
Update:

Anlass des Verfahrens:
Abfrage der Steuerfahndung Chemnitz aus dem Jahre 2016 um Berufsspieler auf Pokerstars zu ermitteln.

Was war gestern meine Vermutung?
Nur wer die Informationen rausgibt, erhält die Lizenz für den deutschen Markt. Wie legal diese Praktik ist, sei mehr als dahingestellt, aber daher muss sich vermutlich jeder auf etwas einstellen, da über einen bestimmten Betrag gecasht hat. Wie hoch der am Ende ist sei noch dahingestellt.


Antwort
Zitat
ElHive
Joined: 24.07.2007

Da steht doch dass es sich um ne Anfrage der Steuerfahndung aus 2016 handelt. Wie soll das im Zusammenhang mit der Lizenz stehen, die 2023 vergeben wurde?


Antwort
Zitat
Eiturlyf
Joined: 28.06.2007

Sehe ich auch so, Stars kann doch nicht 2022/23 die AGB für 2016 ändern.


Antwort
Zitat
DaughterOfTheDragon
Joined: 19.05.2019

Frage ist jetzt mit wem die Steuerfahndung Sachsen die Daten noch geteilt hat, also welche anderen Steuerbehörden/Finanzämter in Deutschland die Daten haben und ob es nur Menschen aus Sachsen waren von denen ne Abfrage gemacht wurde bei Stars. Sick auch das die sich 7 Jahre haben Zeit gelassen mit dem aufarbeiten und das die einfach pauschal für so viele Leute die Daten anfordern können. Wäre auch interessant zu Wissen für welche Jahre die die Daten haben.


Antwort
Zitat
my5tyle
Joined: 11.11.2008

Puh, zum Glück war ich noch nie winning player… 🙈😂

Macht es ggf Sinn, wenn die Anfragen hier alle ähnlich sind, gemeinsam einen Steuerberater/Anwalt zu beauftragen? Ähnlich wie es bei einer Sammelklage läuft, nur halt für die Verteidigung. Damit muss sich nur eine Kanzlei mit dem Thema auseinandersetzen, kann dafür aber besser in die Tiefe gehen was das Thema angeht.


Antwort
Zitat