Original von Paxis
na ja, man darf IMO "meiner meinung nach sind sie eine schlampe" sagen und das is keine beleidigung, oder irre ich mich da?
wenn dem so is und da viel unruhe war, kannst ja eventuell darauf plädieren das sie das falsch verstanden hat.
Ohne einen Zeugen, der das bestätigt (und damit eine Straftat begeht), wird das kaum ein Richter glauben.
Geständnis, Entschuldigung und um eine Verfahrenseinstellung nach 153 oder 153a StPO bitten, ist bei einem nicht Vorbestraften das beste. Jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft, bei der ich "gelernt" habe.
Edit: Selbst wenn der Richter das glaubt, heißt das noch lange nicht, dass er es nicht trotzdem als Beleidigung einstuft. Auch Meinungsäußerungen können Beleidigungen sein, die Schwelle ist nur etwas höher.