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Elektronische Zigarette / Update - Zusammenfassung im OP Stand 21.08.2012

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andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

http://www.forum-rauchfrei.de/files/20150702_Referentenentwurf_Tabakerzeugnisgesetz.pdf

A b s c h n i t t 3
V e r w a n d t e E r z e u g n i s s e
§ 13
Inhaltsstoffe von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht
werden, wenn
1. sie den nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen,
2. bei der Herstellung der Flüssigkeit nur Inhaltsstoffe von hoher Reinheit verwendet
werden; andere Stoffe als Inhaltsstoffe dürfen bis auf technisch unvermeidbare Spuren
nicht enthalten sein,
3. außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter
Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.
(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist, für elektronische Zigaretten
und Nachfüllbehälter
1. die Verwendung von bestimmten Inhaltsstoffen allgemein oder für bestimmte Zwecke
sowie die Anwendung bestimmter Verfahren beim Herstellen oder Behandeln zu verbieten
oder zu beschränken,
2. Höchstmengen für den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen festzusetzen,
3. Vorschriften über den Reinheitsgrad von Inhaltsstoffen zu erlassen.
§ 14
Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die Nikotin enthalten, dürfen nur in
den Verkehr gebracht werden, wenn
1. Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 ml haben,
2. elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2
ml haben,
wobei die Flüssigkeit einen Nikotingehalt von höchstens 20 mg/ml haben darf.
(2) Elektronische Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen nur in den Verkehr gebracht
werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem
gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
(3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht
werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind
- 13 - Bearbeitungsstand: 25.06.2015 13:30 Uhr
und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden
erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
1. technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit
festzulegen,
2. Anforderungen für eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.
§ 15
Beipackzettel, Warnhinweis und Verpackung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht
werden
1. mit einem Beipackzettel, der eine Gebrauchsanleitung, Informationen über gesundheitliche
Auswirkungen und Kontaktdaten enthält,
2. wenn Packungen und Außenverpackungen
a) von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die Nikotin enthalten, einen
gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen,
b) den in Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Anforderungen
an
aa) Aufmachung und Gestaltung und
bb) produktspezifische Angaben und Hinweise
entsprechen.
(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher oder Dritter vor Gesundheitsschäden erforderlich ist,
1. Inhalt und Aufmachung des Beipackzettels im Einzelnen zu regeln,
2. Inhalt, Art und Weise, Umfang und das Verfahren der Kennzeichnung mit gesundheitsbezogenen
Warnhinweisen zu regeln,
3. für Packungen und Außenverpackungen Anforderungen an
a) Aufmachung und Gestaltung und
b) produktspezifische Angaben und Hinweise
zu regeln,
4. vorzuschreiben, dass im Verkehr mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
Angaben über den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen zu machen sind.
- 14 - Bearbeitungsstand: 25.06.2015 13:30 Uhr
§ 16
Allgemeine Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler von elektronischen
Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Der Hersteller, Importeur und der Händler haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit
Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu
treffen, die mit der elektronischen Zigarette oder dem Nachfüllbehälter verbunden sein
können, die oder den sie in den Verkehr gebracht haben; die Maßnahmen müssen den
Produkteigenschaften angemessen sein und reichen bis zur Rücknahme, zu angemessenen
und wirksamen Warnungen und zum Rückruf.
(2) Der Hersteller, Importeur und der Händler haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit
bei den in den Verkehr gebrachten elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
1. Stichproben durchzuführen,
2. Beschwerden zu prüfen und, falls erforderlich, ein Beschwerdebuch zu führen sowie
3. die Händler über weitere Maßnahmen zu unterrichten.
Welche Stichproben geboten sind, hängt vom Grad des Risikos ab, das mit den elektronischen
Zigaretten und Nachfüllbehältern verbunden ist, und von den Möglichkeiten, das
Risiko zu vermeiden.
(3) Der Hersteller, Importeur und der Händler haben nach Maßgabe von Anhang I
der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember
2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4) jeweils unverzüglich
die an ihrem Geschäftssitz zuständige Marktüberwachungsbehörde zu unterrichten,
wenn sie wissen oder auf Grund der ihnen vorliegenden Informationen oder ihrer
Erfahrung wissen müssen, dass eine elektronische Zigarette oder ein Nachfüllbehälter,
die oder den sie in den Verkehr gebracht haben, ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit
von Personen darstellt; insbesondere haben sie die Marktüberwachungsbehörde
über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie zur Vermeidung dieses Risikos getroffen
haben. Die Marktüberwachungsbehörde unterrichtet unverzüglich die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über den Sachverhalt, insbesondere bei Rückrufen.
Eine Unterrichtung nach Satz 1 darf nicht zur strafrechtlichen Verfolgung des Unterrichtenden
oder für ein Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den
Unterrichtenden verwendet werden.
(4) Der Hersteller, Importeur und der Händler haben zusätzlich unverzüglich die zuständigen
Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die elektronische
Zigarette oder der Nachfüllbehälter in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen,
zu unterrichten und ihnen insbesondere Einzelheiten über die Risiken für die menschliche
Gesundheit und Sicherheit sowie über die Maßnahmen, die sie zur Vermeidung dieser
Risiken getroffen haben, mitzuteilen.
(5) Der Hersteller, Importeur und der Händler sind verpflichtet, den Marktüberwachungsbehörden
auf Anforderung zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfü-
gung zu stellen, beispielsweise über Sicherheits- und Qualitätsaspekte oder über mögliche
nachteilige Auswirkungen von elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern auf
die Gesundheit.


Antwort
Zitat
lionix2006
Beigetreten: 20.05.2006
Oldschool Grinder

Original von furzvandango
Ahh zu spät gelesen sonst hättest meine OLED bekommen können. Ich find sie schon nice aber kann sich gegen den Rest nicht durchsetzen und steht irgendwie nur rum...und das ist irgendwie zu schade. :f_cry:

Ansonsten sifft mein einer VaporGiant ganz leicht was bis jetzt (vor dieser Hitze) nicht vorkam. Kann es an der Hitze liegen, da ja das Liquid flüssiger wird? Hab z.Zt. keine Lust das Ding neu zu machen. :f_biggrin: und stütze mich auf die Hitzeerklärung :f_cool:

Hmm schade, da hätten wir uns sicherlich geeingt, aber nun ist die neue eGrip bereits da. Zu deinem Problem, meine Evods haben, soweit ich mich erinnere, bei warme Temperaturen auch öfter mal rumgezickt.


Antwort
Zitat

Original von Jonace999

Spoiler

Mein microstick clone aus china ist da. Wie wegen den bildern und der userbewertungen erhofft und entgegen der beschreibung auf fasttech passen die 18500er akkus und alle 22-23mm verdampfer die ich habe.

Der subtank mini mit den 1 ohm coils dampft ganz gut darauf. Lege mir vlt noch ein genitank oder sowas zu was vlt etwas mehr dampft bei den geringen volt zahlen.

Die gewinde gehen wirklich einwandfrei und er fühlt sich sehr hochwertig an. Und das ganze für 20euro ohne versandkosten!

glaub hab mir jetzt 2 akkus zerstört mit dem gerät. dachte erst lag am subtank. Aber der istick zeigt ganz normal 1,2 ohm.
Irgendwie war der pluspol locker, schätze nachdem ich den nautilus da reingeschraubt habe hat sich der gelockert. das 510gewinde vom nautilus scheint etwas dicker zu sein. Ging auch schwer rein.
Führte dazu dass der akku und die Schraube zwischen Taster und akku braune Flecken aufweisen. Wahrscheinlich ein Kurzschluss. Irgendeine Schutzschaltung dürfte schlimmeres verhindert haben. Jedenfalls wurde das gerät ziemlich heiß. Hab gleich mal 2 Meter sicherheitsentfernung eingehalten. Jetzt sitzt der Pluspol völlig locker. kA wie ich das reparieren soll. bleib wohl bei der egrip. dampft mit rba eh viel besser und ist genauso groß.
bin eh voll zufrieden weiß garnicht wieso ich mir das teil bestellt habe.
vlt hol ich mir soeine neue mit display


Antwort
Zitat
Barados83
Beigetreten: 03.03.2008
PokerStrategist

Ego One sifft doch nicht... Hab nen Dichtungsring an der RBA verloren...


Antwort
Zitat
furzvandango
Beigetreten: 02.06.2010
PokerStrategist

Original von Jonace999
vlt hol ich mir so eine neue mit display

Sag bescheid...benötige meine nicht mehr.
Ist weiss und RBA dabei :f_cool:


Antwort
Zitat
Snookz
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Was bedeutet die Richtlinie jetzt für uns? Ohne mich damit viel näher auseinander gesetzt zu haben, finde ich das von dem ersten Entwurf vor ein paar Seiten deutlich Dampffreundlicher. Dass Sie sich ein paar Hintertüren offen halten, um weiter zu regulieren, ist nur verständlich. Die Tankgröße von 2ml z.B. ist verschwunden.


Antwort
Zitat

Original von furzvandango

Original von Jonace999
vlt hol ich mir so eine neue mit display

Sag bescheid...benötige meine nicht mehr.
Ist weiss und RBA dabei :f_cool:

bescheid! :f_love: hast fa. schick mir ne nachricht


Antwort
Zitat
furzvandango
Beigetreten: 02.06.2010
PokerStrategist
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

https://www.dampfer-magazin.de/sieg-der-dampfer-vor-dem-vfgh-in-oesterreich/
:f_love:

hoffentlich kann sich auch bei uns einer aufraffen der das durchzieht.


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

könnte bitte nochmal einer das google doc mit den Mischungsverhältnissen posten.
Find es grad nimmer. :(


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

Habs heute erst hier im Thread gefunden ;) Habs nämlich auch gebraucht.

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1agXdua8bEp8MV4z1mn3qX4AXCS4P0RxQXcy2lDa7ccc/pub?gid=5#

€: Kann das jemand in den OP packen?


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

danke schön :f_thumbsup:


Antwort
Zitat
Barados83
Beigetreten: 03.03.2008
PokerStrategist

Mannomann... Gestern fast die Dampfe färlohren...
Im letzten Moment wieder eingesackt. Sollte wohl doch mal nen Ring drummachen und mir das Ding anner Kette um den Hals hängen...


Antwort
Zitat
Aikonage
Beigetreten: 03.08.2006
PokerStrategist

Vor ein paar Wochen hatte ich mit meinem istick 50w noch das Problem das der Autofeuert was sich aber wieder gelegt hatte und der funktionierte normal. Ein paar Tage habe ich den nun nicht benutzt und nun funktioniert der Feuertaster garnicht mehr.... Kann nurnoch Watt hoch und runter regeln und das wars :f_mad:


Antwort
Zitat
furzvandango
Beigetreten: 02.06.2010
PokerStrategist

Morgen ist dann mal Miraculix-Tag :megusta:


Und von einer virtuellen Bekanntschaft bekommen...als Dank für mein kleines geschnürtes Hardwarepaket :happy:
Es gibt sie eben doch noch...die guten Leute auf dieser Welt :megusta:


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

Miraculix :f_love:
So hab ich mich gestern auch gefühlt, 300 ml angemischt und die ganze Bude hat danach nach einem köstlichen Menthol-Frucht-Mix gerochen :megusta:

Schöne Etiketten bei Aldi gefunden:


Antwort
Zitat
NoisyNightmare
Beigetreten: 02.06.2012
Legacy Member

Wie lange halten eure Verdampferköpfe in der E-Grip? Meine haben nach ca. 5 Tagen immer einen komischen (verkohlten) Geschmack.


Antwort
Zitat
lionix2006
Beigetreten: 20.05.2006
Oldschool Grinder

Nutzt du die Originalteile, die haben bei mir auch nur ein paar Tage durchgehalten.


Antwort
Zitat
Crovax
Beigetreten: 10.09.2006
BlackMember

Also denke sobald du mit zuviel Watt dampfst und Nachflussprobleme kriegst, oder den Tank zu leer dampfst kriegst eben das erste mal kokeligen Geschmack und den kriegst dann unter Umständen diesen Beigeschmack nicht mehr weg auch wenn du frisches Liquid nachkippst und es erstmal nicht merkst... das summiert sich dann schnell auf also lieber etwas zu früh Liquid nachkippen oder eben dem Verdampfer zwischen den Zügen auch mal etwas Zeit geben Liquid nachzuziehen und nicht x tiefe Züge innerhalb kurzer Zeit.

Btw. Sars was sagst du zu Dirty Mind und Heidelbeere von Avoria?
Gibt in Wü nämlich einen weiteren Dampfershop der Avoria Aromen führt (Seitenstraße vorm H&M, wenn man vom Dom kommt http://www.dampflaedle.de ) und auch Back Burner daher auch gerne Feedback von Leuten die das nutzen... Dosierempfehlung von 8% bei 10ml Füllinhalt hat mich aber abgeschreckt was davon zu probieren.


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

:f_o: dann gibts ja schon mindestens 3 in Würzburg :f_love: Am Ulmer Hof ist auch noch einer.
Heidelbeere ist sehr sehr geil! Hat irgendwie so eine "Nasennote", schwer zu beschreiben. Find ich sehr angenehm.
Dirty Mind hab ich noch nicht ausprobiert.


Antwort
Zitat
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