Die Bestimmungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags lassen nun doch eine Unterstützung von Petitionen, die elektronisch eingereicht und veröffentlicht wurden, auf Unterstützungsformularen in der Papierform zu.
Zu diesem Zweck wird ein Formular unter
http://e-wolke.de/Petition_61453_Unterst%C3%BCtzungsformular.pdf
zur Verfügung gestellt. Dieses Formular kann ausgedruckt, kopiert, und zur Sammlung weiterer Unterstützungsbekundungen genutzt werden.
Wichtig:
1. Wenn möglich, ist die elektronische Unterstützung vorzuziehen.
Wenn also gewährleistet werden kann, dass technische Möglichkeiten geschaffen werden, die es anderen Personen ermöglichen, sich beim Petitionsausschuss zu registrieren, ist dieser Weg die erste Wahl.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_07/Petition_61453.nc.html
2. Alle auf Papier gesammelten Unterschriften müssen zwingend bis zum 20.01.2015 bei folgender Anschrift eingegangen sein (also bitte bereits 2-3 Tage vorher versenden):
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
3. Das Formular entspricht den Anforderungen des Deutschen Bundestages für die Unterstützung von Petitionen. Es darf daher nicht geändert, oder nicht in einer anderen Form veröffentlicht oder weitergegeben werden.
4. Jeder Hinweis, Unterschriften könnten auf die Einflussnahme einer Unternehmung aus wirtschaftlichem Interesse zu Stande gekommen sein, ist zu unterlassen. Das bedeutet, dass dieses Formular nicht mit Firmenstempeln, Logos oder sonstigen Brandings versehen werden darf.
5. Das Formular muss handschriftlich ausgefüllt werden. Es darf nicht per Computer oder Schreibmaschine eingetragen werden. Es muss zwingend das ausgefüllte Original-Formular an den Deutschen Bundestag versendet werden (keine Scans per E-Mail, keine Kopien). Die Unterschrift jedes Unterstützenden ist zwingend notwendig, damit die Unterstützung gezählt wird.
Hinweis:
Die Kosten für Druck, Vervielfältigung, Porto o. ä. können nicht erstattet werden. Diese Aktion dient dazu, eine Umsetzung des Artikel 20 der Richtlinie 2014/40/EU zu verhindern.