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[Geschlossen] habe btmg eintrag, will motorradführerschein

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hitya1337
Beigetreten: 17.03.2007

aaaaallso, ich wurde vor ein paar jahren mal mit einem kleinen häufchen verbotener kräuter erwischt. da es sich nicht um eine kleine standart menge gehandelt hatte, sondern schon ein kleines bisschen mehr war, musste ich den richter damals davon überzeugen das ich den totale junkie war. betonung liegt auf war, denn wenn ich es zu der zeit auch gewesen wäre hätte er meinen normalen pkw führerschein eingezogen.

ich hatte damals ziemliches glück und musste auch keine urin probe o.ä abgeben, sonst wäre er mit ziemlicher sicherheit weg gewesen.

jetzt aber zu meinem problem, ich würde gerne meinen motorradführerschein machen ... da müsste ich ja erst eine polizeiliche anmeldung holen. könnte es jetzt sein das ich dann zur urin probe müsste? oder andere probs hätte?

versteht mich nicht falsch, ich fahre nicht vorsätzlich breit oder so aber ich halte mich nicht an die 24h regel. heisst ich rauche abends um 21 uhr noch einen und fahre am nächsten mittag trotzdem ... (immer noch besser als iluya :P)


27 Antworten
hazzardous
Beigetreten: 31.10.2005

Wieso brauch man für den Führerschein eine "Polizeiliche anmeldung" (was immer das sein soll.

Wäre mir neu.


Skimblecat
Beigetreten: 21.08.2006

Original von hazzardous
Wieso brauch man für den Führerschein eine "Polizeiliche anmeldung" (was immer das sein soll.

Wäre mir neu.

moran


hitya1337 Themenstarter
hitya1337
Beigetreten: 17.03.2007

Original von hazzardous
Wieso brauch man für den Führerschein eine "Polizeiliche anmeldung" (was immer das sein soll.

Wäre mir neu.

hast du denn überhaupt 'nen führerschein? ich kann mich noch daran erinnern das ich damals eine erlaubnis einholen musste.


markus1304
Beigetreten: 28.07.2006

Ich brauchte defintiv auch KEINE...und weiß auch nicht, was das sein soll!?
(3 verschiedene Führerscheine gemacht)


Original von markus1304
Ich brauchte defintiv auch KEINE...und weiß auch nicht, was das sein soll!?
(3 verschiedene Führerscheine gemacht)

Ich dneke mal, er meint ein "Polizeiliches Führungszeugnis".

Nach meiner Googlerecherche kann es verlangt werden:

§ 22 Abs. 2 FeV

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten - in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt - eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, daß der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begründen, verfährt die Fahrerlaubnisbehörde nach den §§ 11 bis 14.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV22.htm#222


temoney
Beigetreten: 06.10.2007

1 von 50 motorradfahrern stirbt... ist das +EV?


markus1304
Beigetreten: 28.07.2006

"es kann verlangt werden" ...ok,aber es wird wohl eher nicht der Regelfall sein


ofcourse
Beigetreten: 21.12.2007

Original von temoney
1 von 50 motorradfahrern stirbt... ist das +EV?

?(

Sind die anderen 49 unsterblich ? Dann waers dick +EV


gforce85
Beigetreten: 10.11.2007

Was vielleicht die entscheidende Info zu dem ganzen ist:
In welchem Bundesland lebst du? Wenn Bayern - wie ich - dann bereite dich mental schon mal auf ne ganze Menge Arbeit vor.....


wusah
Beigetreten: 06.02.2006

Hab letztes Jahr auch den Motorrad gemacht und kein Führungszeugnis gebraucht. Bin aber auch kein Junkie.


Maidstraight
Beigetreten: 26.01.2006

Original von hitya1337
... standart menge gehandelt hatte, sondern schon ein kleines bisschen mehr war/quote]

stopped reading here


hazzardous
Beigetreten: 31.10.2005

Original von Skimblecat

Original von hazzardous
Wieso brauch man für den Führerschein eine "Polizeiliche anmeldung" (was immer das sein soll.

Wäre mir neu.

moran

moran soso...

zum Thema: Ich habe A und Be und musste kein Führungszeugnis abgeben als ich die Scheine gemacht habe.


majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006

Original von hitya1337
versteht mich nicht falsch, ich fahre nicht vorsätzlich breit oder so aber ich halte mich nicht an die 24h regel. heisst ich rauche abends um 21 uhr noch einen und fahre am nächsten mittag trotzdem ... (immer noch besser als iluya :P)

seit wann gibs ne 24 Stunden regel?


DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006

Original von hitya1337
versteht mich nicht falsch, ich fahre nicht vorsätzlich breit oder so aber ich halte mich nicht an die 24h regel. heisst ich rauche abends um 21 uhr noch einen und fahre am nächsten mittag trotzdem ...

das nützt dir leider rein gar nix, da kannst auch gleich direkt vor der fahrt kiffen. per urinprobe ist das (insbesondere bei regelmäßigem konsum) noch locker 4 wochen nachweisbar.

also entweder lässt du es drauf ankommen (auf was hab ich noch nicht genau verstanden, ich musste bei meinen 3 scheinen nie eine "polizeiliche anmeldung" machen), oder du hörst gleich für 1-2 monate komplett auf.


27os
Beigetreten: 24.11.2007

führerschein im europ. ausland machen und übertragen lassen


RantanplanBK
Beigetreten: 12.06.2006

Original von temoney
1 von 50 motorradfahrern stirbt... ist das +EV?

Quelle?


Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005

ich würde schätzen, daß 50 von 50 motorradfahrern sterben


bellski
Beigetreten: 27.01.2008

Original von temoney
1 von 50 motorradfahrern stirbt... ist das +EV?

nebenwette?
100 000€ sie sterben alle^^

edit: zu spät


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