da op ja nicht unbedingt die gruende fuer die durchsuchungen angeben will, kann man ja nur raten und mal in die zeitung kucken, wo in letzter zeit solche sachen durchgefuehrt wurden ...
Das kann doch gar nicht sein. Weil sie bei der Hasch im Zimmer gefunden haben ist jetzt der Lappen weg?
Glaub ich nicht.
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
in bayern nicht.
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
Vergleichbares Szenario
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Nur mal soviel dazu: Du könntest theoretisch auch als besoffener Passant deinen Lappen verlieren .
Original von flashfy
Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben
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Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^
Original von vaniilla
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
in bayern nicht.
in bayern kann man mit 2 maß bier noch auto fahren
Original von ThESoNiC
Original von vaniilla
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
in bayern nicht.
in bayern kann man mit 2 maß bier noch auto fahren
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darauf wollte ich anspielen.
und joa die sache mit dem gras klingt selbst für tiefstes bayern unglaubwürdig.
EIn Prof von mir hat mal darüber was erzählt. Aber habe es nur noch halb im Kopf. Die Polizei darf und solte zumindest auch alle Räume betretten.
Der Grund ist einfach nur eigensicherung. nicht, dass jemand mit einer Waffe hinter der Tür steht. Solange sie nicht deine Schränke durchwühlt haben, wäre mir es wayne.
Aber ich war auch noch nie in der Situation
Original von molti
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
Vergleichbares Szenario
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Nur mal soviel dazu: Du könntest theoretisch auch als besoffener Passant deinen Lappen verlieren .
Warum ist das nicht vergleichbar? War natürlich etwas überspitzt ausgedrückt aber das sollte man ja denke ich erkennen.
Wenn du besoffen bist, bist du halt immerhin besoffen und nimmst auch am Straßenverkehr teil (als Passant). Wenn die lediglich bei dir im Zimmer was finden, kommt das meinem Beispiel trotz Übertreibung immer noch näher als deines mit dem Passanten.
Ich finde das irgendwie heftig, dass es mittlerweile Usus zu werden scheint, selbst aufgrund teils vager Aussagen einzelner Personen ohne jegliche Beweise Hausdurchsuchungen durchzuführen, bzw., das eigtl. viel Schlimmere daran, als Richter unter solchen Umständen Durchsuchungen zu genehmigen bzw. sogar anzuordnen.
Siehe auch: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Im-Norden/Wedemark/Familie-aus-der-Wedemark-nach-SEK-Einsatz-im-Schock
Einfach mal in den Dunst stochern, vielleicht findet man ja was. Auf so einer Grundlage kann doch keine Ermittlung basieren
Original von josch2001
Original von molti
Original von josch2001
Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.![]()
Vergleichbares Szenario
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Nur mal soviel dazu: Du könntest theoretisch auch als besoffener Passant deinen Lappen verlieren .Warum ist das nicht vergleichbar? War natürlich etwas überspitzt ausgedrückt aber das sollte man ja denke ich erkennen.
Wenn du besoffen bist, bist du halt immerhin besoffen und nimmst auch am Straßenverkehr teil (als Passant). Wenn die lediglich bei dir im Zimmer was finden, kommt das meinem Beispiel trotz Übertreibung immer noch näher als deines mit dem Passanten.
du weißt es vlt nicht aber zumindest in bayern weiß ich es und durch ehmalige freunde auch live mitbekommen auch wenn sie eine geringe menge hasch/mary bei dir finden und es nicht zu einer anzeige kommt/das verfahren eingestellt wird wird es der führerscheinstelle gemeldet weil wer in bayern drogen nimmt ist unfähig ein fahrzeug zu führen.
ein freund wurde mit 1g erwischt ein anderer mit 2.5g ... beide mussten mpu machen = lappen weg.
edit: sie sind nicht gefahren. hausdurchsuchung und kontrolle auf der straße.
typisch deutsch..
nichts passiert, in eine tüte geguckt, aber trotzdem aufregen.
bla bla prinzip und so.
scheiß deutsche mentalität.
... man behält allerdings den Lappen bis zu dem Datum, an dem man eine positive MPU erbracht haben muss. Wenn man bis dahin keine hat, dann verliert man ihn.
Und OP: Bringt gar nix. Die werden das zur Not mit Eigensicherung begründen, ist ja auch nicht so verkehrt imo. Deine Tüte ist halt umgefallen und wurde wieder aufgestellt.
Passiert mir auch ständig wenn ich morgens schnell raus muss und die tür mal zuschlage fällt mir auch mal ne Tüte von unterm Bett auf den wohnzimmer tisch ^^
Deutsche Mentalität ist wohl eher sowas hinzunehmen , achja ist die Polizei werden schon recht haben .....
Daher kann man hier auch so gut Totalitäre Regime aufziehen.
Dir Selber wird aber keine Erfolgsrückmeldung zu teil werden , aber ich denke mal das wenn es um die nächste beförderung geht sich nen dicker stappel mit beschwerden nicht so gut für den Polizisten auswirkt.
@Parczensky
ist zwar schön und gut, dass du noch vertrauen daran hast...aber die realität sind halt anders aus!
Spoiler
Original von josch2001
Original von molti
Original von josch2001Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.
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Vergleichbares Szenario
.Nur mal soviel dazu: Du könntest theoretisch auch als besoffener Passant deinen Lappen verlieren .
Warum ist das nicht vergleichbar? War natürlich etwas überspitzt ausgedrückt aber das sollte man ja denke ich erkennen.Wenn du besoffen bist, bist du halt immerhin besoffen und nimmst auch am Straßenverkehr teil (als Passant). Wenn die lediglich bei dir im Zimmer was finden, kommt das meinem Beispiel trotz Übertreibung immer noch näher als deines mit dem Passanten.
Die Gesetzgebung behandelt THC einfach anders als Alkohol, beginnt schon bei der Messung. Mir ging es nie darum etwas zu vergleichen.
Ich halte den Entzug der Fahrerlaubnis bei lediglichem Fund von Cannabis auch nicht für legitim.
Siehe auch BVG-Urteil vom 12.07.02. In diesem Urteil hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der gelegentliche Konsum von Cannabisprodukten ausserhalb des Straßenverkehrs allein kein Grund für eine Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme sein darf.
Original von molti
Spoiler
Original von josch2001
Original von molti
Original von josch2001Genau, haben die halt mal kurz den Lappen gezockt. Hab auch gehört die nehmen die Führerscheine schon ab, wenn man im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung läuft.
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Vergleichbares Szenario
.Nur mal soviel dazu: Du könntest theoretisch auch als besoffener Passant deinen Lappen verlieren .
Warum ist das nicht vergleichbar? War natürlich etwas überspitzt ausgedrückt aber das sollte man ja denke ich erkennen.Wenn du besoffen bist, bist du halt immerhin besoffen und nimmst auch am Straßenverkehr teil (als Passant). Wenn die lediglich bei dir im Zimmer was finden, kommt das meinem Beispiel trotz Übertreibung immer noch näher als deines mit dem Passanten.
Die Gesetzgebung behandelt THC einfach anders als Alkohol, beginnt schon bei der Messung. Mir ging es nie darum etwas zu vergleichen.
Ich halte den Entzug der Fahrerlaubnis bei lediglichem Fund von Cannabis auch nicht für legitim.
Siehe auch BVG-Urteil vom 12.07.02. In diesem Urteil hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der gelegentliche Konsum von Cannabisprodukten ausserhalb des Straßenverkehrs allein kein Grund für eine Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme sein darf.
Und seit dem Urteil hat sich das auch massiv verbessert. Auch in Bayern.