Mach was dagegen!
Original von Outbreaker5832
EIn Prof von mir hat mal darüber was erzählt. Aber habe es nur noch halb im Kopf. Die Polizei darf und solte zumindest auch alle Räume betretten.Der Grund ist einfach nur eigensicherung. nicht, dass jemand mit einer Waffe hinter der Tür steht. Solange sie nicht deine Schränke durchwühlt haben, wäre mir es wayne.
Aber ich war auch noch nie in der Situation
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So schauts aus
du läßt bei ner Hausdurchsuchung erstmal gar niemanden rein, solang sie keinen richterlichen Beschluß haben - so und wenn ich in einer Wg wohn, dort gibt es Raumgrenzen die im Mietvertrag festgelegt sind! D.h. insta Polizei anzeigen wegen Hausfriedensbruch - fertig!
Vor Gericht wird wohl dann Aussage gegen Aussage stehen und damit wird das fallengelassen, wenn du nicht ausreichend Zeugen hast.
sich auf der eine Seite hier darüber aufregen, dass Gesetze gebrochen werden und auf der anderen Seite Gras rumliegen haben
du kannst was dagegen machen. aber die erfolgschancen sind gleich 0.
denn die bullen waren ja sicher mindestens zu 3 und somit steht die aussage deines mitbewohners gegen die der 3 beamten.
oder hat er den verstoß im durchsuchungsprotokol vermerken lassen? also das die auch im zimmer des mitbewohners nachgesehen haben.
und ich hoffe er hat auf dem zettel dann auch ankreuzen lassen das er gegen die durchsuchung war!?
und was meinst mit die haben ihm kein dursuchungsbefehl da gelassen? wenn die dir sowas nicht vorlegen wo drauf steht warum und gegen wem die sache läuft muss er die garnicht rein lassen.
also ich hatte auch mal eine Hausdurchsuchung bei mir und da stand explizit drauf dass es nur mein Zimmer betrifft, restliche Wohnung haben sie nicht angeschaut bzw. gar nicht erst gefragt.
Würde auf alle Fälle da mal nachhaken was das soll, auch wenn die Erfolgschancen gering sind kann man denen nicht alles durchlassen.
was diese "Zufallsfunde" angeht, bei mir haben sie damals auch bissl Gras gefunden und es aber einfach liegen lassen mit den Worten "das interessiert uns gar nicht, wir sind wegen was anderem hier..."
also kp, ist wohl überall anders und von Polizist zu Polizist verschieden....
Original von ConsumerXde
du kannst was dagegen machen. aber die erfolgschancen sind gleich 0.
denn die bullen waren ja sicher mindestens zu 3 und somit steht die aussage deines mitbewohners gegen die der 3 beamten.
oder hat er den verstoß im durchsuchungsprotokol vermerken lassen? also das die auch im zimmer des mitbewohners nachgesehen haben.
und ich hoffe er hat auf dem zettel dann auch ankreuzen lassen das er gegen die durchsuchung war!?und was meinst mit die haben ihm kein dursuchungsbefehl da gelassen? wenn die dir sowas nicht vorlegen wo drauf steht warum und gegen wem die sache läuft muss er die garnicht rein lassen.
Ich denke ihr erwartet da einfach zu viel. Natürlich werden sie ihm kein Verfahren an den Hals hängen und ihn dann für 5 Jahre einkasteln ums mal übertrieben zu formulieren. Aber wenn die berechtigte Beschwerde auf dem Tisch von seinem Chef landet und das evtl. auch nicht zum ersten mal wird dieser ihn schon mal ermahnen, oder wie hier auch schon geschrieben wurde, evtl. nicht befördern. Das reicht doch schon.
Würde auch versuchen irgendetwas zu unternehmen. Ist eh witzig, wie locker Polizisten das Thema Hausdurchsuchung sehen und ständig Gesetze gebrochen werden bzw. man "Gefahr im Verzug" verwendet.
ich kanns ned nachvollziehen. Wenn du nichts zu verbergen hast: wayne! Mir wäre der ganze Aufwand es echt nicht wert.
Original von Christkane0
sich auf der eine Seite hier darüber aufregen, dass Gesetze gebrochen werden und auf der anderen Seite Gras rumliegen haben![]()
Gras zu haben ist moralisch absolut vertratbar. Was spricht dagegen? Die Durchsuchung des Wohnraums einer absolut unbelasteten Person eher nicht.
genau, op will die polizei nur verklagen, weil sie in seine plastiktüte geguckt haben.
Original von Christkane0
sich auf der eine Seite hier darüber aufregen, dass Gesetze gebrochen werden und auf der anderen Seite Gras rumliegen haben![]()
was das eine mit dem anderen zu tun hat, einen noch
Original von wursty888
genau, op will die polizei nur verklagen, weil sie in seine plastiktüte geguckt haben.
Zu recht halt. OP war nicht bestandteil der Hausdurchsuchung, trotzdem sind fremde Leute in seine Privaträume eingedrungen und haben seinen Kram durchgeguckt.
Er beschwert sich, kriegt was von seinem Vorgesetzten zu hören und wird sich das nächstes mal 2 mal überlegen, sowas kann bei Polizisten wirklich die Karriere blockieren. Nächstes mal kommt der Polizist in ne WG in der einer wirklich Gras auf dem Tisch liegen hat aber die Polizei betritt den Raum nicht. Alles richtig gemacht OP, der Aufwand wars wert.
edit by michimanni
Bitte unterlasse solchen Spam, das möchten wir im Small Talk nicht haben. Danke für dein Verständnis.
Original von daveyzzz
gibt doch in jedem bundesland
starffreien eigenbedarf
was wollt ihr denn alle ?
Es gibt eine sog. geringe Menge. Das ist aber kein Eigenbedarf. Wirst du erwischt und hast eine geringe Menge, wird das Verfahren normalerweise eingestellt. Bist du bzgl. Btmg vorbelastet, wird es normalerweise nicht eingestellt. Das kann auch 10 Jahre her sein.
Selbst die geringsten Mengen haben schon zu ziemlich harten Urteilen geführt.
Wurdste z.B. schonma vor 5 Jahren mit Gras erwischt und heute wieder - vllt. mit 1 Gramm - dann viel Spaß. Biste in Bayern, hast du das Glückslos gezogen...
Original von venusflytrap
Zu recht halt. OP war nicht bestandteil der Hausdurchsuchung, trotzdem sind fremde Leute in seine Privaträume eingedrungen und haben seinen Kram durchgeguckt.Er beschwert sich, kriegt was von seinem Vorgesetzten zu hören und wird sich das nächstes mal 2 mal überlegen, sowas kann bei Polizisten wirklich die Karriere blockieren. Nächstes mal kommt der Polizist in ne WG in der einer wirklich Gras auf dem Tisch liegen hat aber die Polizei betritt den Raum nicht. Alles richtig gemacht OP, der Aufwand wars wert.
Theoretisch bringt die Beschwerde was, praktisch wird sich da gar nichts ergeben, denn:
Die Aussage, desjenigen, gegen den ein Durchsuchungsbefehl vorlag, steht gegen die Aussage von mehreren Polizisten.
Das ist null böse gemeint, aber was würdet ihr als Vorgesetzter denken - doch auch "gelesen und abgehakt"?
Es ist aus Sicht der Polizei einfach besser, einige ungenehmigte Hausdurchsuchungen zuzulassen als jeder Beschwerde nachzugehen(weil das automatisch dazu führt, dass jeder sich alibimäßig beschwert).
Abgesehen davon kann man getrost davon ausgehen, dass die Beamten genau wissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen und nicht so dumm sind und bei elementaren Dingen wie Hausdurchsuchungen so schwerwiegende Fehler machen. Genau das gleiche bei "Polizisten bereichern sich an Blitzern".
Bist du bzgl. Btmg vorbelastet, wird es normalerweise nicht eingestellt. Das kann auch 10 Jahre her sein.
hmm dachte es wird bei der geringen menge immer eingestellt
das klingt natürlich schon anders
praktisch eine einmalige geringe menge
Original von FlyingAceman87
Original von flashfy
Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben
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Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^
in der schweiz wird jede anzeige in verbindung mit betäubungsmittel automatisch dem sva weitergeleitet. die können dann nach eigenem ermessen disziplinarische massnahmen ergreifen, genauer a) nichts, b) führerschein auf bewährung mit urinproben oder c) führerschein weg mit urinproben und anschliessendem b). und dies unabhängig davon, ob die anzeige in verbindung mit führen eines fahrzeuges stattgefunden hat.