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Hausdurchsuchung bei Mitbewohner +meinem Zimmer

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josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von daemmerung

Original von daveyzzz
gibt doch in jedem bundesland
starffreien eigenbedarf
was wollt ihr denn alle ?

Es gibt eine sog. geringe Menge. Das ist aber kein Eigenbedarf. Wirst du erwischt und hast eine geringe Menge, wird das Verfahren normalerweise eingestellt. Bist du bzgl. Btmg vorbelastet, wird es normalerweise nicht eingestellt. Das kann auch 10 Jahre her sein.
Selbst die geringsten Mengen haben schon zu ziemlich harten Urteilen geführt.
Wurdste z.B. schonma vor 5 Jahren mit Gras erwischt und heute wieder - vllt. mit 1 Gramm - dann viel Spaß. Biste in Bayern, hast du das Glückslos gezogen...

Muss ich daran denken :


Antwort
Zitat
alexanderhirth
Beigetreten: 14.11.2007
Oldschool Grinder

Was hier glaube ich noch niemand erwähnt hat:
Bei einer Hausdurchsuchung sind nicht nur Polizisten, sondern auch mindestens ein Zeuge (Staatsanwalt, Richter, oder wie meist ein Mitarbeiter der Stadt) dabei.

Ich kenne den Usus bei der Auswahl der Zeugen nicht, aber prinzipiell sieht es zumindest nicht ganz so düster aus wie hier geschildert wird.

Etwas OT, aber weiß jemand wie es bei Beschädigungen die durch die Durchsuchung entstanden sind aussieht?


Antwort
Zitat
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

Original von alexanderhirth
Etwas OT, aber weiß jemand wie es bei Beschädigungen die durch die Durchsuchung entstanden sind aussieht?

ist glaube ich Pech für den Bürger, habe sowas mal gehört in Verbindung mit dass die Polizisten ihre Schuhe nicht ausziehen müssen und so den Teppichboden versaut haben.......genauso wie es dein Pech ist nachher wieder alles aufräumen zu müssen und die soviel durchwühlen dürfen wie sie wollen....


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von alexanderhirth
Was hier glaube ich noch niemand erwähnt hat:
Bei einer Hausdurchsuchung sind nicht nur Polizisten, sondern auch mindestens ein Zeuge (Staatsanwalt, Richter, oder wie meist ein Mitarbeiter der Stadt) dabei.

Ich kenne den Usus bei der Auswahl der Zeugen nicht, aber prinzipiell sieht es zumindest nicht ganz so düster aus wie hier geschildert wird.

Etwas OT, aber weiß jemand wie es bei Beschädigungen die durch die Durchsuchung entstanden sind aussieht?

Was genau ändert der Zeuge?

Fakt ist, das sind mehrere Leute im Staatsdienst und am Ende ist kein Unterschied zwischen Richter und Polizist^^

Entweder man hat Leute dabei, die für einen Aussagen(Falschaussage als Polizist wäre aber saudumm) oder man macht es ordentlich.

Beschwerde einlegen kann man natürlich, aber die werden höchstwahrscheinlich in den Papierkorb geworfen.


Antwort
Zitat
Matze4x4
Beigetreten: 05.01.2007
PokerStrategist

Original von FlyingAceman87

Original von flashfy

Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.

Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben :)

?(

Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^

Aber warum denn das ?
Die Behörden trennen zwischen Alkohol und ( allen anderen ) Drogen.
Wer Drogen nimmt ist also süchtig.
Aus Sicht der Behörden bist du Drogensüchtig und somit GRUNDSÄTZLICH nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.
Wer Drogen nimmt ist logischerweise süchtig, ist immer unter dem Einfluss der Droge und kann somit nicht gleichzeitig eine. Führerschein besitzen; Bis er seine Sucht "nachweislich" überwunden hat.
Das wird die einfach unterstellt.
Auch wenn ich persönlich der Meinung bin das ich 2 Std. nach dem Cannabiskonsum immer noch sicherer Fähre als nüchtern,....
wenn wir mal ehrlich sind ist es ja tatsächlich so das man Alkohol höchstens am WE oder alle parr Wochen mal eine. Tag konsumiert, der Cannabiskonsument jedoch sehr viel regelmäßiger konsumiert.
Trotzdem steht die Strafe in keinm. Verhältnis zu der "angeblichen" Gefahr die Cannabiskonsum verursacht.
Ich fahre jede falls sehr viel sicherer.
Leider darf man das aber keinem sagen. Bei Polizei, Bussgeldstelle und Richter würde man sofort als uneinsichtig hingestellt und extra hart bestraft werden und als Politiker, Lehrer, Person des öffentlichen Lebens oder Medienvertretter als Hippie und Drogensüchtling bloßgestellt werden.


Antwort
Zitat
KittenKaboodle
Beigetreten: 29.01.2006
Elite Grinder

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Zimmer nicht abgeschlossen war. Dann hat Dein Mitbewohner folglich auch Zugriff auf Dein Zimmer. Er hätte da ja auf die Schnelle noch was verstecken können. Würde mich wundern, wenn die Polizei nicht Dein Zimmer betreten/durchsuchen dürfte. Ich bin aber kein Jurist, ist also nur eine Vermutung.


Antwort
Zitat
FlyingAceman87
Beigetreten: 04.12.2009
Poker Player

Original von Matze4x4

Original von FlyingAceman87

Original von flashfy

Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.

Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben :)

?(

Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^

Spoiler

Aber warum denn das ?Die Behörden trennen zwischen Alkohol und ( allen anderen ) Drogen.Wer Drogen nimmt ist also süchtig.Aus Sicht der Behörden bist du Drogensüchtig und somit GRUNDSÄTZLICH nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.Wer Drogen nimmt ist logischerweise süchtig, ist immer unter dem Einfluss der Droge und kann somit nicht gleichzeitig eine. Führerschein besitzen; Bis er seine Sucht "nachweislich" überwunden hat.Das wird die einfach unterstellt. Auch wenn ich persönlich der Meinung bin das ich 2 Std. nach dem Cannabiskonsum immer noch sicherer Fähre als nüchtern,....wenn wir mal ehrlich sind ist es ja tatsächlich so das man Alkohol höchstens am WE oder alle parr Wochen mal eine. Tag konsumiert, der Cannabiskonsument jedoch sehr viel regelmäßiger konsumiert.Trotzdem steht die Strafe in keinm. Verhältnis zu der "angeblichen" Gefahr die Cannabiskonsum verursacht. Ich fahre jede falls sehr viel sicherer.Leider darf man das aber keinem sagen. Bei Polizei, Bussgeldstelle und Richter würde man sofort als uneinsichtig hingestellt und extra hart bestraft werden und als Politiker, Lehrer, Person des öffentlichen Lebens oder Medienvertretter als Hippie und Drogensüchtling bloßgestellt werden.

Will hier keine Diskussion vom Zaun brechen das Alkohol schlimmer ist etc.

Nur zur Eigensicherung darf das Zimmer eigentlich kurz kontrolliert werden, sehen dabei etwas, was sie in dem Moment eigentlich nicht sehen/interessieren dürfte(n).
Ok, da du der Bewohner des Raums bist wird es als deins deklariert. Aber ohne Drogentest können Sie dir doch nicht den Lappen wegnehmen.
Woher der Beweis für den Konsum?
Süchtig wird man auch nicht ..


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

.

ey ich könnt kotzen wenn ich sowas lese. Es hat einen Grund warum in Deutschland Judiaktive und Exekutive getrennt sind. Damit sowas eben nicht im Papierkorb landet. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und die ermittelt zu 100%. Beweisbarkeit ist alles was bleibt.

Es ging hier um eine Beschwerde, die reicht man bei der Polizei ein ;-)

Da hat Exekutive und Judikative erstmal gar nichts mit zu tun. Wenn OP eine Anzeige stellt, dann ist das obv. etwas anderes ;-)

Wobei man mit "Mein Mitbewohner hat gesagt, dass ein Polizist bei einer Hausdurchsuchung bei ihm(!) unerlaubt in meinem Zimmer war und als Beweis lag später(!!!) eine Tüte am falschen Platz" sicherlich nicht sonderlich viel erreichen wird.

Obv. habe ich mit Papierkorb auch nicht gemeint, dass jemand die Beschwerde(oder Anzeige) liest und direkt in den Papierkorb wirft...

...was passiert denn, wohl, wenn ermittelt wird? Beweisbarkeit ist doch quasi nicht vorhanden und das BKA wird wohl kaum die Tüte auf Fingerabdrücke untersuchen.


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von Matze4x4

Original von FlyingAceman87

Original von flashfy

Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.

Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben :)

?(

Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^

Aber warum denn das ?
Die Behörden trennen zwischen Alkohol und ( allen anderen ) Drogen.
Wer Drogen nimmt ist also süchtig.
Aus Sicht der Behörden bist du Drogensüchtig und somit GRUNDSÄTZLICH nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.
Wer Drogen nimmt ist logischerweise süchtig, ist immer unter dem Einfluss der Droge und kann somit nicht gleichzeitig eine. Führerschein besitzen; Bis er seine Sucht "nachweislich" überwunden hat.
Das wird die einfach unterstellt.
Auch wenn ich persönlich der Meinung bin das ich 2 Std. nach dem Cannabiskonsum immer noch sicherer Fähre als nüchtern,....
wenn wir mal ehrlich sind ist es ja tatsächlich so das man Alkohol höchstens am WE oder alle parr Wochen mal eine. Tag konsumiert, der Cannabiskonsument jedoch sehr viel regelmäßiger konsumiert.
Trotzdem steht die Strafe in keinm. Verhältnis zu der "angeblichen" Gefahr die Cannabiskonsum verursacht.
Ich fahre jede falls sehr viel sicherer.
Leider darf man das aber keinem sagen. Bei Polizei, Bussgeldstelle und Richter würde man sofort als uneinsichtig hingestellt und extra hart bestraft werden und als Politiker, Lehrer, Person des öffentlichen Lebens oder Medienvertretter als Hippie und Drogensüchtling bloßgestellt werden.

Hab noch nie gekifft und wenn du behauptest, dass du bekifft besser fährst als ich besoffen dann glaub ich das vielleicht auch noch. Aber was lässt dich annehmen, dass du bekifft besser fährst als nüchtern? Kann ich irgendwie nicht glauben


Antwort
Zitat
alexanderhirth
Beigetreten: 14.11.2007
Oldschool Grinder

Ist auch nicht so.

Es gab nur mal eine Studie, dass Gelegenheitskonsumenten (die soweit ich mich entsinne jedoch nicht unter Einfluss fuhren) im Mittel weniger Unfälle bauen.


Antwort
Zitat
Spatorion
Beigetreten: 20.03.2010
PokerStrategist

Also glaube die Beweiskraft "Tüte lag vorher da, jetzt liegt die hier" ist nicht sehr hoch... es könnte auch dein Mitbewohner die Tüte bewegt haben oder irgendwer anders.

Beschwerde bei der StA und Anzeige kannst du natürlich machen, aber das dadurch die Polizisten erstmal nicht befördert werden ist Schwachsinn, dies gilt nur bei Disziplinarmaßnahmen.... und die werden meist eingeleitet, wenn die Ermittlungen Abgeschlossen sind (teilweise aber auch schon währenddessen)

Ich vermute mal, dass in deinem Fall die Anzeige aufgenommen wird, es versucht wird zu ermitteln und es dann eingestellt wird wegen Mangel an Beweisen (Geringfügigkeit wird beim Art. 13 GG wohl schwer).

Zudem kommt dazu, dass Durchsuchungsbefehle nicht (wie teilweise hier geäußert) direkt vom Richter durchgewinkt werden ohne jegliche Prüfung oder ähnliches.... das dauert teilweise Monate bis so ein Ding genehmigt ist.

Zur Eigensicherung darf die Polizei bei einer Durchsuchung den Raum betreten...

Da in deinem Zimmer sonst nichts durchgeschaut wurde, wird da wohl nichts gesucht worden sein. Aber je nachdem wie der Durchsuchungsbefehl war, kann es sein das sie sogar dein Zimmer hätten betreten dürfen... wenn dein Mitbewohner zum beispiel gesagt hat, dass er ab und zu bei dir im Zimmer ist (Film gucken oder so Sachen).


Antwort
Zitat
venusflytrap
Beigetreten: 21.12.2007
PokerStrategist

Original von FiftyBlume

Original von venusflytrap
Zu recht halt. OP war nicht bestandteil der Hausdurchsuchung, trotzdem sind fremde Leute in seine Privaträume eingedrungen und haben seinen Kram durchgeguckt.

Er beschwert sich, kriegt was von seinem Vorgesetzten zu hören und wird sich das nächstes mal 2 mal überlegen, sowas kann bei Polizisten wirklich die Karriere blockieren. Nächstes mal kommt der Polizist in ne WG in der einer wirklich Gras auf dem Tisch liegen hat aber die Polizei betritt den Raum nicht. Alles richtig gemacht OP, der Aufwand wars wert.

Theoretisch bringt die Beschwerde was, praktisch wird sich da gar nichts ergeben, denn:

Die Aussage, desjenigen, gegen den ein Durchsuchungsbefehl vorlag, steht gegen die Aussage von mehreren Polizisten.

Das ist null böse gemeint, aber was würdet ihr als Vorgesetzter denken - doch auch "gelesen und abgehakt"?
Es ist aus Sicht der Polizei einfach besser, einige ungenehmigte Hausdurchsuchungen zuzulassen als jeder Beschwerde nachzugehen(weil das automatisch dazu führt, dass jeder sich alibimäßig beschwert).

Abgesehen davon kann man getrost davon ausgehen, dass die Beamten genau wissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen und nicht so dumm sind und bei elementaren Dingen wie Hausdurchsuchungen so schwerwiegende Fehler machen. Genau das gleiche bei "Polizisten bereichern sich an Blitzern".

Ja genau, und wenn die Mitbewohnerin noch in der WG ist fahren die da auch noch eben zu 4. drüber, wäre ja dann auch Aussage gegen Aussage und Polizisten schwärzen sich ja nicht an.

"Zu einer Durchsuchung einer Wohnung, von Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztums sind ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen, wenn nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst an der Durchsuchung teilnimmt (§ 105 Abs. 2 StPO)"

Die Beschwerde bringt definitiv was.


Antwort
Zitat
Matze4x4
Beigetreten: 05.01.2007
PokerStrategist

Original von josch2001

Original von Matze4x4

Original von FlyingAceman87

Original von flashfy

Original von Midazolam
Zum Glück bin ich kein Kiffer, der noch einige Gramm Hasch auf dem Schreibtisch rumliegen hatte. Dann hätte ich jetzt wohl die A-Karte gezogen.

Bei einer Bekannten von mir gab es auch eine Hausdurchsuchung bei einem in ihrer WG. Dummerweise war die Polizei auch in ihrem Zimmer und hat ein wenig Gras gefunden. Darauf hin musste sie den Fuehrerschein abgeben :)

?(

Fällt mir sehr schwer das zu glauben ^^

Aber warum denn das ?
Die Behörden trennen zwischen Alkohol und ( allen anderen ) Drogen.
Wer Drogen nimmt ist also süchtig.
Aus Sicht der Behörden bist du Drogensüchtig und somit GRUNDSÄTZLICH nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.
Wer Drogen nimmt ist logischerweise süchtig, ist immer unter dem Einfluss der Droge und kann somit nicht gleichzeitig eine. Führerschein besitzen; Bis er seine Sucht "nachweislich" überwunden hat.
Das wird die einfach unterstellt.
Auch wenn ich persönlich der Meinung bin das ich 2 Std. nach dem Cannabiskonsum immer noch sicherer Fähre als nüchtern,....
wenn wir mal ehrlich sind ist es ja tatsächlich so das man Alkohol höchstens am WE oder alle parr Wochen mal eine. Tag konsumiert, der Cannabiskonsument jedoch sehr viel regelmäßiger konsumiert.
Trotzdem steht die Strafe in keinm. Verhältnis zu der "angeblichen" Gefahr die Cannabiskonsum verursacht.
Ich fahre jede falls sehr viel sicherer.
Leider darf man das aber keinem sagen. Bei Polizei, Bussgeldstelle und Richter würde man sofort als uneinsichtig hingestellt und extra hart bestraft werden und als Politiker, Lehrer, Person des öffentlichen Lebens oder Medienvertretter als Hippie und Drogensüchtling bloßgestellt werden.

Hab noch nie gekifft und wenn du behauptest, dass du bekifft besser fährst als ich besoffen dann glaub ich das vielleicht auch noch. Aber was lässt dich annehmen, dass du bekifft besser fährst als nüchtern? Kann ich irgendwie nicht glauben

Dann has du mich noch nie Auto fahren sehen.
Nüchtern fahre ich halt sehr zügig und überhole viel.
Nach dem kiffen bin ich entspannter und fahre genauso langsam wie alle anderen Verkehrsteilnehemer.
Beim Alkohol wirst du ja übermütig und deine Reaktionszeit verlangsamt sich drastisch, alles verschwimmt bis hin zu Gleichgewichtsstörungen.
Das ist beim Cannabis nicht so, du bist einfach nur entspannter.
Deshalb ist es ja auch so ungerecht das Cannabiskonsumenten härter bestraft werden.
Natürlich haben Drogen grundsätzlich nichts im Straßenverkehr verloren blablabla.... , aber trotzdem sollte Leute die mit Alkohl am Steuer erwischt werden fairerweise min. dann auch die Fleppe für 1 Jahr abgenommen bekommen + MPU.


Antwort
Zitat
DerEismann
Beigetreten: 18.07.2007
Elite Grinder

Original von Matze4x4
Dann has du mich noch nie Auto fahren sehen.
Nüchtern fahre ich halt sehr zügig und überhole viel.
Nach dem kiffen bin ich entspannter und fahre genauso langsam wie alle anderen Verkehrsteilnehemer.
Beim Alkohol wirst du ja übermütig und deine Reaktionszeit verlangsamt sich drastisch, alles verschwimmt bis hin zu Gleichgewichtsstörungen.
Das ist beim Cannabis nicht so, du bist einfach nur entspannter.
Deshalb ist es ja auch so ungerecht das Cannabiskonsumenten härter bestraft werden.
Natürlich haben Drogen grundsätzlich nichts im Straßenverkehr verloren blablabla.... , aber trotzdem sollte Leute die mit Alkohl am Steuer erwischt werden fairerweise min. dann auch die Fleppe für 1 Jahr abgenommen bekommen + MPU.

Was fürn Blödsinn. Würde lieber mal mein alltägliches Fahrverhalten hinterfragen, anstatt hier son Bullshit zu erzählen wie "Dicht fahr ich doch viel besser!".

Ansonsten ist die derzeitige Gesetzgebung natürlich absuloter Humbug. Dauerkonsument kifft z.B. ne Woche nicht, Blutprobe, Abbauprodukte, bist am Arsch. Dass man mehr als nüchtern war, interessiert keine Sau. Hinzu kommt, dass die Führerscheinstelle nun nach eigenem Gutdünken quasi machen kann, was sie will. Mit bisschen Pech ne MPU, vll nur Screenings, wer weiß.
Die ewige Nachweisbarkeit (der Abbauprodukte) im Blut als Dauerkonsument ist halt bitter, bei anderen DInge ist man da bedeutend sicherer.

@Topic: Wie gesagt, Beschwerde einreichen kann man, wird aber im Sande verlaufen. Leider.
Und bzgl. des Zeugen haben sie deinen Mitbewohner sicher drüber aufgeklärt, dass er n Recht drauf hat. Dann wird oft halt angeboten, man könne ja n Nachbarn hinzuziehen... wer will das schon? Ist obv. peinlich. Tja, dann verzichtet man meist und das wars.


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Hallo Leute,

es ist nix gegen eine zünftige Diskussion einzuwenden, aber bitte bleibt einigermaßen beim Thema, ja? Danke für euer Verständnis :)

Gruß,
michimanni


Antwort
Zitat
muhukuh
Beigetreten: 09.12.2010
Poker Player

Was ich mich frage warum hat dein WG Mitbewohner die Hausi über sich ergehen lassen, ohne Zeugen?


Antwort
Zitat
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

Allein der zusätzliche Papieraufwand wenn du Anzeige erstattest isses wert imo :coolface:


Antwort
Zitat
DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
Oldschool Grinder

Ich hab nicht alles durchgelesen. Aber ich habe beruflich viel mit der Polizei zu tun und kann dir sagen, was du machen kannst:
- Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken und Hausfriedensbruch/Amtsmissbrauch in den Raum stellen
- Offizielle Beschwerde an die höchste Polizeidienststelle des Bezirks/Landes, die können dann ein Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Beamten einleiten


Antwort
Zitat
justspoon
Beigetreten: 19.04.2007
BlackMember

Original von DerIkeaElch
Ich hab nicht alles durchgelesen. Aber ich habe beruflich viel mit der Polizei zu tun

Spoiler


Antwort
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MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Grundsätzlich werden beim Erlass eines Durchsuchungsbefehls in einer Wohnung die gesamte Wohnung als Durchsuchungsort angegeben, es sei denn, der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Richter liegen Erkenntnisse vor, dass der Betroffene lediglich ein bestimmtes Zimmer bewohnt. Wird - wie anscheinend vorliegend - die gesamte Wohnung als Durchsuchungsort im Durchsuchungsbefehl angegeben, ist das ausführende Organ berechtigt, sämtliche Räume zu betreten und zu durchsuchen. Es sei denn, es liegen ausreichende Erkenntnisse vor, dass ein betreffendes Zimmer einem Mitbewohner gehört. Eine mündliche Aussage eines Mitbewohners reicht hierfür nicht aus. Hätte ein Mitbewohner den Mietvertrag mit der Beschreibung und Zuweisung der einzelnen Zimmer der Polizei gezeigt (oder am Zimmer steht ein anderer Name angeschrieben usw), hätte eine rechtswidrige Durchsuchung vorgelegen. Nach den Beschreibungen von OP war die Durchsuchung seines Zimmers rechtens. Auch die Nichthinzuziehung von Zeugen macht die Durchsuchung nicht grds. rechtswidrig. Zusammenfassend: kein Aussicht auf Erfolg für eine Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde oder Klage beim VG.


Antwort
Zitat
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