Also glaube die Beweiskraft "Tüte lag vorher da, jetzt liegt die hier" ist nicht sehr hoch... es könnte auch dein Mitbewohner die Tüte bewegt haben oder irgendwer anders.
Beschwerde bei der StA und Anzeige kannst du natürlich machen, aber das dadurch die Polizisten erstmal nicht befördert werden ist Schwachsinn, dies gilt nur bei Disziplinarmaßnahmen.... und die werden meist eingeleitet, wenn die Ermittlungen Abgeschlossen sind (teilweise aber auch schon währenddessen)
Ich vermute mal, dass in deinem Fall die Anzeige aufgenommen wird, es versucht wird zu ermitteln und es dann eingestellt wird wegen Mangel an Beweisen (Geringfügigkeit wird beim Art. 13 GG wohl schwer).
Zudem kommt dazu, dass Durchsuchungsbefehle nicht (wie teilweise hier geäußert) direkt vom Richter durchgewinkt werden ohne jegliche Prüfung oder ähnliches.... das dauert teilweise Monate bis so ein Ding genehmigt ist.
Zur Eigensicherung darf die Polizei bei einer Durchsuchung den Raum betreten...
Da in deinem Zimmer sonst nichts durchgeschaut wurde, wird da wohl nichts gesucht worden sein. Aber je nachdem wie der Durchsuchungsbefehl war, kann es sein das sie sogar dein Zimmer hätten betreten dürfen... wenn dein Mitbewohner zum beispiel gesagt hat, dass er ab und zu bei dir im Zimmer ist (Film gucken oder so Sachen).