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[Geschlossen] Juristische Frage zu Kaufvertrag

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Original von Twirex
<<<<<eine arglistige Täuschung scheidet aus, da Arglist Vorsatz voraussetzt. Eine postive Kenntnis vom niedrigeren Wert des Gegenstands hatte der Vermieter nach deiner Aussage (bei Abschluss des Vertrages) nich>>>>>>>>

das stimmt so nicht ganz. bei der arglistigen täuschung genügt bedingter vorsatz, d.h. eine aussage, welche getroffen wird, obwohl der handelnde weiß, dass diese eventuell nicht der wahrheit entspricht, er also "ins blaue hinein rät"

AUSSERDEM: wieso sollte kein vorsatz vorherschen? ich denke man kann sich ganz gut daran erinnern ob seine küche eher 2000 oder 4000 euro gekostet hat.

zum wegfall der geschäftsgrundlage : eine voraussetzung dazu wäre "Das Festhalten am Vertrag kann der benachteiligten Partei unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, nicht zugemutet werden." najaaa... in anbetracht der tatsache, dass ich mich aus der vorlesung daran erinnern kann, dass dieser wirklich nur in äußerst seltenen und gravierenden umständen (meißt bei grundstücken) zum einsatz kommt, kann ich mir die anfechtung eigentlich eher vorstellen..

die sache mit dem streitwert ist wieder was anderes.. wobei ein schreiben vom anwalt allein wie hier bereits schon erwähnt, wunder bewirkt.

mag ja alles in der theorie stimmen. im prozeß den vorsatz zu beweisen wird trotzdem schwerfallen.


Twirex
Beigetreten: 29.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Adstriker87

Original von Twirex
<<<<<eine arglistige Täuschung scheidet aus, da Arglist Vorsatz voraussetzt. Eine postive Kenntnis vom niedrigeren Wert des Gegenstands hatte der Vermieter nach deiner Aussage (bei Abschluss des Vertrages) nich>>>>>>>>

das stimmt so nicht ganz. bei der arglistigen täuschung genügt bedingter vorsatz, d.h. eine aussage, welche getroffen wird, obwohl der handelnde weiß, dass diese eventuell nicht der wahrheit entspricht, er also "ins blaue hinein rät"

AUSSERDEM: wieso sollte kein vorsatz vorherschen? ich denke man kann sich ganz gut daran erinnern ob seine küche eher 2000 oder 4000 euro gekostet hat.

zum wegfall der geschäftsgrundlage : eine voraussetzung dazu wäre "Das Festhalten am Vertrag kann der benachteiligten Partei unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, nicht zugemutet werden." najaaa... in anbetracht der tatsache, dass ich mich aus der vorlesung daran erinnern kann, dass dieser wirklich nur in äußerst seltenen und gravierenden umständen (meißt bei grundstücken) zum einsatz kommt, kann ich mir die anfechtung eigentlich eher vorstellen..

die sache mit dem streitwert ist wieder was anderes.. wobei ein schreiben vom anwalt allein wie hier bereits schon erwähnt, wunder bewirkt.

mag ja alles in der theorie stimmen. im prozeß den vorsatz zu beweisen wird trotzdem schwerfallen.

da es hier ja sehr wahrscheinlich nicht zum prozess kommen wird könnte die theorie dennoch hilfreich sein um den vermieter ein wenig einzuschüchtern ;)


Raindance86
Beigetreten: 09.10.2007
Oldschool Grinder

Original von Twirex
da es hier ja sehr wahrscheinlich nicht zum prozess kommen wird könnte die theorie dennoch hilfreich sein um den vermieter ein wenig einzuschüchtern ;)

Seh ich genauso. Überhaupt sollte es nie das oberste Ziel sein, der anderen Partei möglichst viel Schaden zuzufügen, damit man sich selbst besser fühlt. Lieber einen Gang zurückschalten und sich später auf die Schulter klopfen, weil man als Privatperson einer wirtschaftl. stärkeren Person die Stirn bieten konnte und quasi "gewonnen" hat. Ich find das zumindest äußerst erquickend.

Dem Vermieter hier mit dem genannten Paragraph und dem Kaufvertrag konfrontieren, sollte schonmal ein wichtiger Schritt sein und hat evtl. sogar direkte Auswirkungen, ohnedass man sich auf juristischer Ebene streiten muss. Letztendlich kann es auch gut sein, dass der Vermieter tatsächlich nichts davon wusste oder im Falle des Wissens, selbst einlenkt und deinem Kumpel ein ordentliches Angebot macht. Ich hab da in den letzten Jahren zwar eher gegenteiliges mitbekommen, glaube aber noch immer an das gute im Menschen.


CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Bin kein Jurist aber hier meine cliffnotes

- Die Kueche wurde vom Vormieter gekauft, nicht vom Vermieter
- Eine komplette Kueche die 4.5K kostet ist immer noch eine Billig/-low budget Kueche vom Discounter. Der Wiederverkaufswert bei Ausbau ist nahe Null, bei Uebernahme wohl eher bei 10%-20%. Wie um Himmels willen kommt Dein Kumpel auf die Idee soviel Geld fuer noname Schrott auszugeben? Wir reden hier ja nicht von Bulthaupt, Poggenpohl oder SieMatic.
- die juristische Wertung mag schwierig sein, aber was soll denn passieren wenn der restliche Kaufpreis nicht bezahlt wird? Soll doch der Verkaeufer klagen. Worauf will er klagen? Darauf das das Bescheissen nicht geklappt hat? Er hat definitiv falsche Angaben zum Verkaufsobjekt gemacht. Heisst nicht das der Drops schon gelutscht ist aber da stehen die Karten zum Einklagen des Restpreises schlecht.
- Der Verkauefer muesste zudem Gerichtskostenvorschuss leisten und, wir gehen mal von einer aussergerichtlichen Einigung nach erstem fruehen Termin aus, seinen Anwalt selber bezahlen. Je nach Bundesland darf er locker 1-2 Jahre auf einen Gerichtstermin warten. Der klagt nicht.

Rest nicht bezahlen und vergessen das er schon jetzt viel zu viel bezahlt hat.

Gruss,
CMB

btw, kleine Billigkueche von IKEA gibt auch fuer 2K ohne Einbau und sieht dann so aus


deristsocrazy Themenstarter
deristsocrazy
Beigetreten: 16.05.2006
Oldschool Grinder

Danke erstmal für die vielen Antworten. Hier nochmal ein paar Infos.

Die elektrischen Geräte wurden von den Vormietern geschenkt, das sie sie nicht mehr brauchten. Es geht also nur um die Küche ohne Einbaugeräte. Ich war vorgestern mal da, die Küche sieht auch aus wie 2k. Alles ziemlich billig.
Der Vermieter hat nix mit der ganzen Sache zu tun.

Die Rechnung ist auf den Vormieter ausgestellt und auch ein ANruf im Möbelhaus hat das bestätigt. Sie wurde also ned geschenkt, sondern selber gekauft und somit wussten die ganz genau was das Ganze gekostet hat.
Wollten also mehr rausschlagen als sie gekostet hat.

Vielleicht hilft das ja ein wneig weiter. Ich bin immer noch der MEinung das es Betrug und Voratz war/ist.

Gruß


CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Der Punkt ist der Verkaeufer kann hier niemals klagen, also bleibt es bei EUR 1.000,-. Betrug als juristischer Begriff ist ziemlich komplex, aber wir koennen uns umgangssprachlich auf Bescheissen einigen.

Was gegen Deinen Freund spricht ist nunmal das ihn niemand gezwungen hat das Geschaeft zu machen und es ist nicht verboten ein mieses Geschaeft zu machen. Obv. hat er sich ja nicht ueber den realen Verkehrswert des Objektes informiert. Dumm gelaufen, Sache bleibt so wie sie ist, teure Kueche, aber wayne, Leben geht weiter.

CMB


Twirex
Beigetreten: 29.08.2006
Oldschool Grinder

Original von CMB

Was gegen Deinen Freund spricht ist nunmal das ihn niemand gezwungen hat das Geschaeft zu machen und es ist nicht verboten ein mieses Geschaeft zu machen. Obv. hat er sich ja nicht ueber den realen Verkehrswert des Objektes informiert. Dumm gelaufen, Sache bleibt so wie sie ist, teure Kueche, aber wayne, Leben geht weiter.

CMB

this.

wobei man das schon bissi ausschmücken kann, ala naja, wollten eigentlich nicht wirklich, der einfachheit halber haben wir uns aber angesichts des fair erscheinenden preises, der uns auf nachfrage genannt wurde, dann doch dazu bewegen lassen etc..

wenn dein freund einfach nicht zahlt, ist ja der verkäufer derjenige der klagen muss, und im fall des verlierens die prozesskosten tragen muss. ob er das risiko eingehen will, wenn dein freund ihm mit den hier zusammengetragenen möglichkeiten konfrontiert?! ;)


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