Ja, schau erstmal in den Mietvertrag, ist dir denn das ganze nicht beim Einzug/ Wohnungsbesichtigung schon aufgefallen?
Gab es einen Kaltwasseranschluss oder gar keinen? War das Eckventil geeigent um einen Boiler anzuschliessen oder willst Du das auch austauschen (evtl. hat ja der Vormieter den Boiler mitgenommen)?
Gibt es woanders (Bad) einen WWanschluss?
Aber egal wie, Du hättest das ganze VORHER mit dem Vermieter absprechen müssen, kA wieviel Du investierst hast aber selbst bei einem Rechtsanspruch bekommst Du ggf. nur einen Teil deiner Investitionen zurück; kann ja zB. auch sein, dass der Vermieter noch nen Boiler rumliegen hat den er dir bei Nachfrage eingebaut hätte. wenn der Vermieter den Boiler bereitstellt ist es auch seine Entscheidung, welches Modell es sein soll.