Zum Forum springen
Mein Bankkonto wurd...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Mein Bankkonto wurde leergeräumt!!!!

88 Beiträge
46 Benutzer
0 Reactions
11.2 K Ansichten
3rdTwin
Beigetreten: 25.04.2006
Poker Player

Und wieso haften da nicht die Eltern?


blubifu
Beigetreten: 01.12.2008
Oldschool Grinder
HekKo5
Beigetreten: 20.01.2005
PokerStrategist

poste dann bitte den Artikel


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006
Elite Grinder

Original von PaddaBronx

"selbstverständlich können wir die Angelegenheit noch einmal erörtern. Ich weise jedoch darauf hin, dass strafrechtlich keine weiteren Möglichkeiten bestehen, da der Täter zur Tatzeit noch nicht 14 Jahr alt und damit nicht strafmündig war, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn das entsprechende Verfahren eingestellt.

Im Strafverfahren würdest du dein Geld eh nicht mehr bekommen, da geht es um den Strafanspruch des Staats gegenüber dem Täter. Du musst zivilrechtlich vorgehen.


Kellerlanplayer
Beigetreten: 02.12.2006
PokerStrategist

Leider keine Chance zivilrechtlich an das Geld zu kommen, da Eltern eher selten für ihre Kinder haften müssen (der Spruch Eltern haften für ihre Kinder ist quatsch) und somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen...

Ist halt assozial so eine Scheisse....

Eine Möglichkeit gäbe es noch, 4Chan zeigt sich in solchen Sachen immer sehr kooperativ. :coolface:


Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Edit by ZarvonBar: Bitte nicht spamen.


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006
Elite Grinder

Original von TheKami
Leider keine Chance zivilrechtlich an das Geld zu kommen, da Eltern eher selten für ihre Kinder haften müssen (der Spruch Eltern haften für ihre Kinder ist quatsch) und somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen...

Wer sagt, dass es zivilrechtlich keinen Anspruch gibt, der nicht an eine Altersgrenze geknüpft ist?


Original von Esel1987

Original von TheKami
Leider keine Chance zivilrechtlich an das Geld zu kommen, da Eltern eher selten für ihre Kinder haften müssen (der Spruch Eltern haften für ihre Kinder ist quatsch) und somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen...

Wer sagt, dass es zivilrechtlich keinen Anspruch gibt, der nicht an eine Altersgrenze geknüpft ist?

Also ich wüsste nicht wie, aber du kannst ja gerne erzählen, was du damit genau meinst, bzw. auf welche § du dich beziehst.


Gibt es Zivilrechtlich noch Möglichkeiten?

Ja,
einen Anwalt nehmen.....

....eigendlich einfach, oder...?


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Original von Esel1987

Original von PaddaBronx

"selbstverständlich können wir die Angelegenheit noch einmal erörtern. Ich weise jedoch darauf hin, dass strafrechtlich keine weiteren Möglichkeiten bestehen, da der Täter zur Tatzeit noch nicht 14 Jahr alt und damit nicht strafmündig war, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn das entsprechende Verfahren eingestellt.

Im Strafverfahren würdest du dein Geld eh nicht mehr bekommen, da geht es um den Strafanspruch des Staats gegenüber dem Täter. Du musst zivilrechtlich vorgehen.

Adhäsionsverfahren! Im konkreten Fall hättest du aber Recht.


fromouterspace
Beigetreten: 29.09.2009
PokerStrategist

Original von PaddaBronx
Die Eltern? Soll ich lachen? Es kam noch nicht mal ne Entschuldigung & die nehmen ihren Sohnn in Schutz.

Öh wat? Die nehmen ihren Sohn in Schutz? Mit welcher Begründung?

Ich würds auch versuchen, irgendwie öffentlich zu machen. Vllt. sehen wir dich ja bald in SternTV oder so ;)


godefroy
Beigetreten: 19.10.2005
Elite Grinder

Edit by ZarvonBar: Bitte nicht spamen.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Indy1701e

Adhäsionsverfahren! Im konkreten Fall hättest du aber Recht.

Davon habe ich noch nie was gehört, man lernt immer was neues^^ Und wie kann man dieses "Adhäsionsverfahren" einleiten? Danke.


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Ganz nüchtern betrachtet hast du hier einen Anspruch nach § 823 I BGB gegen den Schädiger. Evtl. auch noch nach § 823 II BGB iVm § 242 StGB (Diebstahl der Karte); § 823 II BGB ivM § 263a StGB.

Bei dem von OP geschilderten Fall greifen auch keine Ausnahmeregelungen des § 828 BGB, so das ein Anspruch hier grds. gegeben sein sollte.
Ob beim Schädiger allerdings was zu holen ist, ist eine andere Sache.

Ich hätte vl. versucht, mir den Betrag von der Bank gutschreiben zu lassen und die Forderung gegen den Schädiger an diese abgetreten.

Edit:
Adhäsionsverfahren wird auf Antrag im Strafverfahren eingeleitet. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei dir aber schon durch, so das nur noch der zivilrechtliche Weg bleibt. Dieser stünde übrigens auch offen, wenn das Strafgericht den Antrag ablehnen würde. Im Jugendstrafrecht kannst du das Adhäsionsverfahren jedoch eh vergessen, da es keine Anwendung findet.


video anfordern und überall online stellen mit name und adresse von dem typen, dann kriegt er ordentlich druck so wie die hier:

wenns klappt ists halt schon zu krass eigentlich aber wenn du auf rache aus bist...


Original von Indy1701e
Ganz nüchtern betrachtet hast du hier einen Anspruch nach § 823 I BGB gegen den Schädiger. Evtl. auch noch nach § 823 II BGB iVm § 242 StGB (Diebstahl der Karte); § 823 II BGB ivM § 263a StGB.

Bei dem von OP geschilderten Fall greifen auch keine Ausnahmeregelungen des § 828 BGB, so das ein Anspruch hier grds. gegeben sein sollte.
Ob beim Schädiger allerdings was zu holen ist, ist eine andere Sache.

Ich hätte vl. versucht, mir den Betrag von der Bank gutschreiben zu lassen und die Forderung gegen den Schädiger an diese abgetreten.

Edit:
Adhäsionsverfahren wird auf Antrag im Strafverfahren eingeleitet. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei dir aber schon durch, so das nur noch der zivilrechtliche Weg bleibt. Dieser stünde übrigens auch offen, wenn das Strafgericht den Antrag ablehnen würde. Im Jugendstrafrecht kannst du das Adhäsionsverfahren jedoch eh vergessen, da es keine Anwendung findet.

Kind kannst ja nicht anklagen, daher müsstest du doch die Eltern haftbar machen, oder?
Aber was ist mit §832 ?


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Exkulpation. Wird hier idR immer greifen.

Im Zivilrecht spricht man von beklagen, anklagen gibts im Strafrecht.

Problem ist hier die Prozessfähigkeit -> § 51 ZPO


ThomasThomasson
Beigetreten: 26.11.2009
PokerStrategist

paxis


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Du kannst zivilrechtlich ein vollstreckbares Urteil bekommen.


Teilen: