Original von Indy1701e
Du kannst zivilrechtlich ein vollstreckbares Urteil bekommen.
Du schaust eigentlich schon so wie der typische Jura Student aus. Was ist eigentlich mit § 812 BGB? Werden da solche Balgen auch irgendwie gesondert behandelt?
Original von Indy1701e
Du kannst zivilrechtlich ein vollstreckbares Urteil bekommen.
Du schaust eigentlich schon so wie der typische Jura Student aus. Was ist eigentlich mit § 812 BGB? Werden da solche Balgen auch irgendwie gesondert behandelt?
Nee, ich bin kein Student.
Im Bereicherungsrecht gibt es auch Einschränkungen, die sind aber nicht gesetzlich normiert, bzw. beziehen sich auf eine analoge Anwendung von 166 und 828.
Wow!
- zur Bank gefahren, Personenbeschreibung abgegeben ( ♦ )
- Videos angeschaut, Bankkauffrau erkennt aufgrund der Beschreibung den Schurken ( ♦ )
- zur Polizei gefahren, Anzeige erstattet
- dann zum Anwalt gefahren
- der berichtet, dass das Verfahren leider eingestellt wurde
UND DAS ALLES AN EINEM EINZIGEN TAG! Mannomann, seid ihr fix da bei Euch in Paderborn ♦
...und 3 Seiten ernsthafte Antworten!
Original von COleException
Wow!- zur Bank gefahren, Personenbeschreibung abgegeben ( ♦ )
- Videos angeschaut, Bankkauffrau erkennt aufgrund der Beschreibung den Schurken ( ♦ )
- zur Polizei gefahren, Anzeige erstattet
- dann zum Anwalt gefahren
- der berichtet, dass das Verfahren leider eingestellt wurdeUND DAS ALLES AN EINEM EINZIGEN TAG! Mannomann, seid ihr fix da bei Euch in Paderborn ♦
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#1
Klingt wirklich bescheuert... Vielleicht hat der TE "hilfe Mitbewohner spinnt" oder den Thread über die Spendensammlung gelesen für diesen Vater mit seiner Tochter gelesen und möchte jetzt durch die Mitleidsschiene, Geld bekommen.
Wir sind heute morgen zur Bank gefahren, mussten dann eine Personenbeschreibung abgeben, die Frau von der Bank hat sich dann die Videoüberwachungs Videos angeschaut & dann hat die beschreibung gepasst
Sehr geil, besonders wenn die Sache zwei Jahre her ist, fällt dir dann vor einem Tag ein, Anzeige zu erstatten und zur Bank zu fahren.
Original von COleException
Wow!- zur Bank gefahren, Personenbeschreibung abgegeben ( ♦ )
- Videos angeschaut, Bankkauffrau erkennt aufgrund der Beschreibung den Schurken ( ♦ )
- zur Polizei gefahren, Anzeige erstattet
- dann zum Anwalt gefahren
- der berichtet, dass das Verfahren leider eingestellt wurdeUND DAS ALLES AN EINEM EINZIGEN TAG! Mannomann, seid ihr fix da bei Euch in Paderborn ♦
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Das ist 2 Jahre her, aber das verfahren wurde vor 1 Woche eingestellt!
@alle Donks die glauben ich verarsche rum:
Was wollt ihr eig? Ich hätte nix davon!
@Alle anderen:
Danke vielmals für die antworten, habe doch n bissl Hoffnung bekommen.
Original von PaddaBronx
Das ist 2 Jahre her, aber das verfahren wurde vor 1 Woche eingestellt!
Original von PaddaBronx
Wir sind heute morgen zur Bank gefahren, mussten dann eine Personenbeschreibung abgeben, die Frau von der Bank hat sich dann die Videoüberwachungs Videos angeschaut & dann hat die beschreibung gepasst. Ich bin direkt zur Polizei gefahren & hab ne Anzeige erstattet. Der Täter war zum Tatzeitpunkt noch nicht Strafmündig, normalerweise müssen die Eltern dafür haften, aber der Anwalt meint das Verfahren wurde eingestellt. Mein Anwalt ist unfähig.
Dein Leben läuft also rückwärts.
Der "Hilfe Mitbewohner spinnt" oä. OP haben da auch nix von...just for fun!
Ich bleib dabei LEVEL!
Hab langsam echt kein bock mehr hier was zu schreiben, wenn man so dumm angemacht wird! Ich bitte einen Mod hier bisschen aufzuräumen.
Original von PaddaBronx
Hab langsam echt kein bock mehr hier was zu schreiben, wenn man so dumm angemacht wird! Ich bitte einen Mod hier bisschen aufzuräumen.
Kannst ja gerne die Unklarheiten mal erklären. Wenn die Sache vor 2 Jahren passiert ist, warum gehst du, als das Verfahren eingestellt wurde zur Bank? Was macht das für nen Sinn?
Original von Indy1701e
Ganz nüchtern betrachtet hast du hier einen Anspruch nach § 823 I BGB gegen den Schädiger. Evtl. auch noch nach § 823 II BGB iVm § 242 StGB (Diebstahl der Karte); § 823 II BGB ivM § 263a StGB.Bei dem von OP geschilderten Fall greifen auch keine Ausnahmeregelungen des § 828 BGB, so das ein Anspruch hier grds. gegeben sein sollte.
Ob beim Schädiger allerdings was zu holen ist, ist eine andere Sache.Ich hätte vl. versucht, mir den Betrag von der Bank gutschreiben zu lassen und die Forderung gegen den Schädiger an diese abgetreten.
Edit:
Adhäsionsverfahren wird auf Antrag im Strafverfahren eingeleitet. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei dir aber schon durch, so das nur noch der zivilrechtliche Weg bleibt. Dieser stünde übrigens auch offen, wenn das Strafgericht den Antrag ablehnen würde. Im Jugendstrafrecht kannst du das Adhäsionsverfahren jedoch eh vergessen, da es keine Anwendung findet.
1.Woher kennst du dich dann so gut aus, wenn du das nicht studierst?
2. Wenn OP die PIN dem Täter gegeben hat, glaub ich kaum, daß da die Bank mitspielt und den Betrag gutschreibt
3. Heißt das, dass ein unter 14 jähriger tun und lassen kann was er will? Das ist ja ziemlich krass und Scheiße
geb da lostsoul und coleeinfach recht es sind so viele unklarheiten, wiedersprüchlichkeiten und unsinnige dinge in deinen posts das ich einfach glauben muss das das alles nicht wahr ist. Beseitige alle unklarheiten, drück dich mal so aus das alle das verstehen, dann ändere ich vielleicht meine Meinung. Dumm angemacht habe ich übrigens niemanden!!!
Vor ner Woche wollte er noch gestakt werden, das hat nichts gebracht: Ich möchte gestakt werden :-)
Nun kommt er mit seiner Zeit-Paradoxon-Geschichte an mit dem Hinweis, dass sein ganzes Geld weg ist und er im Rollstuhl sitzt.
Original von lostsoul
Kannst ja gerne die Unklarheiten mal erklären. Wenn die Sache vor 2 Jahren passiert ist, warum gehst du, als das Verfahren eingestellt wurde zur Bank? Was macht das für nen Sinn?
Tut mir leid das hab ich vllt falsch ausgedrückt.
Ich bin nachdem das Konto leergeräumt wurde zur Bank gefahren, hab ne Personenbeschreibung abgegeben, dann zur Polizei & hab Anzeige erstattet & bin zum Anwalt gefahren. Der Anwalt hat der Familie die ganze Zeit Briefe mit einer Zahlungsaufforderung geschickt. Der hat viel Zeit verbraucht & hat nix gerissen. Dann schrieb er mir halt dass das Verfahren eingestellt wurde.
Original von josch2001
3. Heißt das, dass ein unter 14 jähriger tun und lassen kann was er will? Das ist ja ziemlich krass und Scheiße
ist aber in den meisten fällen so
unter 18 jahren kannste auch quasi straffrei schwarzfahren
Original von COleException
Vor ner Woche wollte er noch gestakt werden, das hat nichts gebracht: Ich möchte gestakt werden :-)Nun kommt er mit seiner Zeit-Paradoxon-Geschichte an mit dem Hinweis, dass sein ganzes Geld weg ist und er im Rollstuhl sitzt.
Was hat das eine mit dem anderen zutun? Ich stehe dazu & bin Vertrauenswürdig, willste meine Ebaybewertungen sehen?
besuch mich doch! Ich sitze wirklich im **** Rollstuhl & die Sache ist wirklich passiert!
Nochmal:
Original von PaddaBronx
Hatte gestern ne Freundin losgeschickt mir Geld abzuheben ... Wir sind heute morgen zur Bank gefahren ... Ich bin direkt zur Polizei gefahren
Wie passt das zu der Aussage, das wäre vor 2 Jahren gewesen?
Also ich müsste mich ja nur kurz in den Bus setzen und nachschauen, aber ich glaube ihm einfach mal... Scheiß sache die dir passiert ist. Hatte auch mal ne ähnliche Geschichte... Accountdaten für ein Onlinespile verkauft, vergessen Bankingdaten raus zu löschen, Ebaykäufer hat 250 euro ausgegeben, war aber erst 12, kein rankommen auch mit Anwalt, weil meine eigene Dummheit die Daten weiter zu geben...
Naja Gruß aus Paderborn