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Tödliches Autorennen, Urteil: Lebenslänglich wegen Mord

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idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

Original von BudSpencer8
Keiner der beiden ist losgefahren und dachte sich "Cool hoffentlich töte ich heute jemandem bei dem Rennen." Diese Absicht ist aber FUNDAMENTAL bei einem Straftatbestand Mord.

Nö, ist sie nicht.


Antwort
Zitat
beni
Beigetreten: 17.10.2006
BlackMember

Was wäre wenn ich mich mit einem Maschinengewehr in die Fußgängerzone stelle, meine Augen schließe und dann mehr oder weniger Zufallssalven abgeben würde.

Wäre das dann auch kein Mord? Ich will es nur verstehen.


Antwort
Zitat
AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Was dann wäre? Dann würde ich Äpfel mit Birnen vergleichen.


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Original von idude

Original von BudSpencer8
Keiner der beiden ist losgefahren und dachte sich "Cool hoffentlich töte ich heute jemandem bei dem Rennen." Diese Absicht ist aber FUNDAMENTAL bei einem Straftatbestand Mord.

Nö, ist sie nicht.

Doch ist sie:

Rechtslage
In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:

Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]

Der Vorsatz also die Absicht muss gegeben sein und das ist sie hier nicht. Ausser man geht davon aus die Jungs haben gehofft einen Unfall zu bauen und jemanden zu töten.


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Original von beni
Was wäre wenn ich mich mit einem Maschinengewehr in die Fußgängerzone stelle, meine Augen schließe und dann mehr oder weniger Zufallssalven abgeben würde.

Wäre das dann auch kein Mord? Ich will es nur verstehen.

Hättest du dann sie Absicht jemanden zu töten? Ich würde sagen ja.


Antwort
Zitat
jan121212
Beigetreten: 11.09.2007
Oldschool Grinder

Original von BudSpencer8

Original von idude

Original von BudSpencer8
Keiner der beiden ist losgefahren und dachte sich "Cool hoffentlich töte ich heute jemandem bei dem Rennen." Diese Absicht ist aber FUNDAMENTAL bei einem Straftatbestand Mord.

Nö, ist sie nicht.

Doch ist sie:

Rechtslage
In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:

Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]

Der Vorsatz also die Absicht muss gegeben sein und das ist sie hier nicht. Ausser man geht davon aus die Jungs haben gehofft einen Unfall zu bauen und jemanden zu töten.

Vorsatz ist nicht gleich Absicht. Absicht ist nur eine Unterform des Vorsatzes. Ausreichend für den Vorsatz ist schon dolus eventualis, bei dem der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt. Ist aber auf den vorherigen Seiten auch schon mehrfach erklärt worden.


Antwort
Zitat
idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

es muss weder absicht gegeben sein, noch müssen die jungs darauf hoffen einen unfall zu bauen und jemanden zu töten.
vorsatz ≠ absicht
es gibt unterschiedliche arten von vorsatz, wobei absicht eine davon ist.
es reicht aber auch immer der bedingte vorsatz aus. und den kann man nicht so leicht ausschliessen wie die von dir genannte absicht.

edit: hatte grad ein deja vu. und das berechtigt...

Original von idude

Original von BudSpencer8

Ganz genau du nimmst es billigend in Kauf. Das spräche dann aber für "fahrlässige Tötung" und nicht "Mord". Für einen Mord muss die Absicht gegeben sein

lies dir bitte mal die wikipedia-artikel zu bedingtem vorsatz und fahrlässigkeit durch. dann wirst schnell merken, dass das was du schreibst nicht stimmt.
das "billigend in kauf nehmen" deutet genau auf den bedingten vorsatz hin. bei fahrlässigkeit darf man es genau nicht in kauf nehmen.

und absicht ist wiederum was anderes.

Original von idude
bitte informier dich mal über die unterschiedlichen arten von vorsatz. v.a. über den bedingten vorsatz.

Original von BudSpencer8
ok, werd ich mir mal anschauen


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Ja, ich erinner mich. :f_drink:

"Bedingter Vorsatz" scheint der springende Punkt zu sein und soweit ich weiß ist es unter Juristen höchst umstritten ob das hier zutrifft.

Die Ganze Rechtsbeugerei könnte man sich doch ganz einfach ersparen indem man einen Straftatbestand "Beteiligung an illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang" einführt. Dann müsste man sich nix aus den Fingern saugen und irgendwelche Vorsätze konstruieren sondern könnte ganz klare Aussagen machen ob der Straftatbestand erfüllt wäre oder nicht. Case closed.

Das hätte ebenfalls den Vorteil das man auch die indirekt Teilnehmenden bestrafen könnte. Wie sieht es zB mit den Tussen aus welche regelmässig Beifall klatschend am Rand stehen oder auf dem Beifahrersitz mitfahren? Trifft die keine Schuld? Oder zumindest Mitschuld?
Meines Erachtens gehören auch diese bestraft da sie einen erheblichen Teil der Motivation darstellen bei solchen illegalen Autorennen. Natürlich ist das kein Mord oder etwas vergleichbares, aber bisher dürften sie weitestgehend ungeschoren davonkommen, was eigentlich unangemessen erscheint da sie eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Schmerzliche Geldstrafen wären eigentlich das Mindeste.

In diesem Fall waren die beiden soweit ich das in Erinnerung habe ja alleine in ihren Autos unterwegs, aber allzuoft sind eben Zuschauer beteiligt welche eine Rolle in dem Ganzen spielen, sei es als Mitfahrer oder jemand der das Ganze von Außen filmt oder sonstwie.

Also nicht juristisch Rumwürgen um irgendwie Mord konstruieren zu können sondern einen sauberen Straftatbestand einführen und die Sache ist gegessen.


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von MrPGrey

Original von AragornOL

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Um genau zu sein gibt es nicht einen Satz in der bisherigen Pressemitteilung, der
sich auf genau diesen Punkt bezieht.
Insofern ist deine Aussage unzutreffend.

Und nur um es nochmal klarzumachen:
Das Urteil wurde nicht kassiert, weil es etwa realfaktisch kein Mord war,
sondern weil das LG einige logische Fehler in der Argumentation gemacht
hat, die es nicht hätte geben dürfen.

Das ist nun auch nicht korrekt. Das LG hat falsch bewertet. Mehrfach und rechtsfehlerhaft. Das Urteil war halt zu konstruiert. Und es war eben kein Mord.

Es wird auch künftig kaum möglich sein, zu begründen, dass ein Raser den Tod anderer billigend in Kauf nimmt, den eigenen Tod aber nicht. Dies ist ja eines der Probleme gewesen. Natürlich könnte man Fälle konstruieren, wo dieses ggf. gegeben sein könnte. Aber es ist eben nicht ausreichend, den Vorsatz einfach zu unterstellen. Dieser muss sauber nachgewiesen werden.

Und das ist doch auch völlig richtig so. Wenn man von seinem Rechtsgefühl ausgeht, sollte klar sein, dass es kein Mord war. Dass die aktuellen Strafen zu niedrig sind, sieht vermutlich jeder so. Aber das ist eine Frage der Politik bzw. der Legislative. Der Richter am LG hat die politische Diskussion aber angestoßen. Auch wenn das nun nicht seine Aufgabe ist und sein Urteil schlicht schlecht und falsch war.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von AragornOL

Original von MrPGrey

Original von AragornOL

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Um genau zu sein gibt es nicht einen Satz in der bisherigen Pressemitteilung, der
sich auf genau diesen Punkt bezieht.
Insofern ist deine Aussage unzutreffend.

Und nur um es nochmal klarzumachen:
Das Urteil wurde nicht kassiert, weil es etwa realfaktisch kein Mord war,
sondern weil das LG einige logische Fehler in der Argumentation gemacht
hat, die es nicht hätte geben dürfen.

Das ist nun auch nicht korrekt. Das LG hat falsch bewertet. Mehrfach und rechtsfehlerhaft. Das Urteil war halt zu konstruiert. Und es war eben kein Mord.

Es wird auch künftig kaum möglich sein, zu begründen, dass ein Raser den Tod anderer billigend in Kauf nimmt, den eigenen Tod aber nicht. Dies ist ja eines der Probleme gewesen. Natürlich könnte man Fälle konstruieren, wo dieses ggf. gegeben sein könnte. Aber es ist eben nicht ausreichend, den Vorsatz einfach zu unterstellen. Dieser muss sauber nachgewiesen werden.

Und das ist doch auch völlig richtig so. Wenn man von seinem Rechtsgefühl ausgeht, sollte klar sein, dass es kein Mord war. Dass die aktuellen Strafen zu niedrig sind, sieht vermutlich jeder so. Aber das ist eine Frage der Politik bzw. der Legislative. Der Richter am LG hat die politische Diskussion aber angestoßen. Auch wenn das nun nicht seine Aufgabe ist und sein Urteil schlicht schlecht und falsch war.

Ohne dass du das Urteil gelesen hast, solche Behauptungen aufzustellen , ist schon krass.


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von ipraythesun

Original von AragornOL

Original von Pokersaft

Und nun wiederhole ich die allgemeinen Argumente: Drölf Ampeln; > 100kmh in der Innenstadt. Objektiv muss der Täter subjektiv mit einem Unfall gerechnet haben oder er ist geistig einfach behindert. Sind sie nicht, also ok. Die konkrete Gefägnisstrafe ist mMn in diesem Fall nicht besonders erheblich. Es geht darum, dass es ein Mord war und zu Recht so verurteilt wurde! Dafür braucht es auch keinen anderen Straftatbestand.

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Die juristisch spannende Frage, und diese geht mir viel zu häufig unter, ist, ob der andere Fahrer tatsächlich als Mittäter ebenfalls als Mörder bestraft werden kann.

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken. Hier habe ich bei Dolus eventualis dann doch etwas meine Zweifel, würde mir nun wohl aber als Inkonsequenz vorgeworfen. Zum Glück muss ich mich seit einiger Zeit nicht mehr mit Strafrecht befassen :-)

Die wurde explizit verneint: "Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus."

Solange kein schriftliches Urteil vorliegt, ist es überhaupt nicht möglich, etwas Substantielles über die Entscheidungsgründe des BGH zu sagen und welche Konsequenz dies für die neue Verhandlung beim Landgericht haben wird.

Es bleibt zu wissen, dass der BGH die Unterscheidung und Abgrenzungskriterien klar und präzise herausgearbeitet hat. Zwischen fahrlässiger Tötung und Mord liegen im Strafmaß Welten bzw Jahre.

Die Presseerklärung des BGH sagt da schon einiges aus. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=81300&pos=0&anz=45


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Lol.


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von 3nJ0yIT
Das Urteil ist eher einen riesen Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörigen.

Wenn ich schon sowas lese wie, dass das Gericht nicht genauer die Motive bzw. das Empfinden der Angeklagten geprüft hat bekomme ich schon Pickel.

Wer fragt denn nach dem Empfinden der Angehörigen. Die Opfer kann man ja nicht mehr fragen, weil tot.

Und nur weil die Idioten glaubten, alles unter Kontrolle zu haben heißt das gar nichts. Das ist dann zusätzlich noch ein Fall für die Klapse wo sich "the Transporter" gerne mit den anderen Superhelden unserer Gesellschaft unterhalten kann.

Auch wenn ich es nicht glaube... Ich hoffe dass nächste Gericht finden die rechtlich passenderen Worte die ebenfalls zur Verurteilung wegen Mordes führen. Aber das Risiko wird wohl kein Gericht mehr eingehen :(

Ekelhaft... Vielleicht springt ja wenigstens ein lebenslanges Fahrverbot heraus (was es wahrscheinlich nicht gibt).

"Ekelhaft" sagst Du..wieder so ein rechtspopulistischer Slang. Unten sagst Du, dass Du keine Scharia willst. Du meinst vermutlich die Strafen. Denn die Scharia ist ein Rechtssystem. Etwas, was Du für Deutschland ja offenbar verneinst. Vom Urteil des höchsten deutschen Gerichtes bekommst Du Pickel. Weil es Dir um die Opfer und Angehörigen gilt. Die Zeiten von Auge um Auge haben wir hinter uns. Sollte Dir klar sein. Aber Du möchtest, dass die Täter die Höchststrafe bekommen. Dabei ist es Dir völlig latte, ob sich so ein Urteil mit unseren Rechtsnormen deckt. Lustigerweise wirfst Du so ein Denken bestimmten Kulturkreisen vor.


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von ipraythesun

Original von AragornOL

Original von MrPGrey

Original von AragornOL

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Um genau zu sein gibt es nicht einen Satz in der bisherigen Pressemitteilung, der
sich auf genau diesen Punkt bezieht.
Insofern ist deine Aussage unzutreffend.

Und nur um es nochmal klarzumachen:
Das Urteil wurde nicht kassiert, weil es etwa realfaktisch kein Mord war,
sondern weil das LG einige logische Fehler in der Argumentation gemacht
hat, die es nicht hätte geben dürfen.

Das ist nun auch nicht korrekt. Das LG hat falsch bewertet. Mehrfach und rechtsfehlerhaft. Das Urteil war halt zu konstruiert. Und es war eben kein Mord.

Es wird auch künftig kaum möglich sein, zu begründen, dass ein Raser den Tod anderer billigend in Kauf nimmt, den eigenen Tod aber nicht. Dies ist ja eines der Probleme gewesen. Natürlich könnte man Fälle konstruieren, wo dieses ggf. gegeben sein könnte. Aber es ist eben nicht ausreichend, den Vorsatz einfach zu unterstellen. Dieser muss sauber nachgewiesen werden.

Und das ist doch auch völlig richtig so. Wenn man von seinem Rechtsgefühl ausgeht, sollte klar sein, dass es kein Mord war. Dass die aktuellen Strafen zu niedrig sind, sieht vermutlich jeder so. Aber das ist eine Frage der Politik bzw. der Legislative. Der Richter am LG hat die politische Diskussion aber angestoßen. Auch wenn das nun nicht seine Aufgabe ist und sein Urteil schlicht schlecht und falsch war.

Ohne dass du das Urteil gelesen hast, solche Behauptungen aufzustellen , ist schon krass.

Ist es nicht, aber warte auf das Urteil und erkläre dann, was denn an meinen Aussagen krass war. Viel Spaß bis dahin...


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Ich glaube ihr versteht da einige Dinge ziemlich falsch.

Nochmal:
Das Gericht hat NICHT(!) entschieden, dass es kein Mord war.
Das Gericht hat indes entschieden, dass das LG-Urteil mit Rechtsfehlern behaftet war.
Es hat gerade KEINE Aussage zu den tatsächlichen Verhältnissen getroffen.
Genau das ist eben der Sinn einer Revision - Rechtsfehlerprüfung und nicht Tatsachenprüfung.
Insofern ist eure Aussage "Es war eben kein Mord" schlicht falsch.

Zur Rechtsbeugung:
Bloß, weil das Geschehen hier nicht eurem durch Medien vorgefertigten Beispielbild
eines Mordes entspricht, bedeutet das nicht, dass juristisch kein Mord vorliegt.
Objektiv lagen alle Merkmale eines Mordes vor.
Der BGH hat (bislang) nicht einmal die Einordnung eines Kfz als gemeingefährliches Werkzeug kritisiert.
Weiterhin hat der BGH ausdrücklich nicht entschieden, dass ein solches Geschehen
eben keinen Mord darstellt. Mit entsprechender ((rechts-)fehlerfreier) Argumentation kann
exakt der selbe Fall das nächste Mal als Mord durchgehen.

Zudem wurde auch anlässlich dieses Falls in Windeseile 315d StGB eingefügt, der
die Fallhöhe von Mord zu fahrlässiger Tötung auffangen und es möglich machen soll
die Täter auch mit 5-10 Jahren zu bestrafen.
Aber: Dieser § soll gerade wieder NICHT eine Beurteilung als Mord ausschließen.
Das ist auch weiterhin möglich.

Weiterhin wurde hier sicherlich kein Vorsatz konstruiert.
[ Zudem hat der BGH auch nicht gesagt "hier lag kein bedingter Vorsatz" vor.
Er hat nur gesagt "Ihr habt ihn nicht rechtsfehlerfrei bewiesen". ]
Wenn ein Großteil der objektiven Umstände für einen Vorsatz spricht und ein
ansehnlicher Teil der Juristen dies ebenfalls so sieht, dann würde ich mich als Laie
mit Vorwürfen wie "konstruiert" oder "einfach unterstellt" zurückhalten.

Ansonsten ist es einfach wirklich KRASS, wie sich hier absolute Laien rausnehmen
die juristische Arbeit eines Richters zu beurteilen, ohne auch nur annähernd irgendeine
Ahnung von der Materie zu haben.
Es ist ja ok, wenn man schreibt "finde ich nicht so", aber dann
"Urteil schlecht und falsch" finde ich extrem unangemessen.

Habt ihr da selbst kein schlechtes Gefühl dabei einfach drauf loszuschreiben ohne
wirkliche Fachkenntnis zu haben? Oder geht ihr auch in den Louvre und ruft "Das ist kacköööö"?


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von MrPGrey
Ich glaube ihr versteht da einige Dinge ziemlich falsch.

Nochmal:
Das Gericht hat NICHT(!) entschieden, dass es kein Mord war.
Das Gericht hat indes entschieden, dass das LG-Urteil mit Rechtsfehlern behaftet war.
Es hat gerade KEINE Aussage zu den tatsächlichen Verhältnissen getroffen.
Genau das ist eben der Sinn einer Revision - Rechtsfehlerprüfung und nicht Tatsachenprüfung.
Insofern ist eure Aussage "Es war eben kein Mord" schlicht falsch.

Zur Rechtsbeugung:
Bloß, weil das Geschehen hier nicht eurem durch Medien vorgefertigten Beispielbild
eines Mordes entspricht, bedeutet das nicht, dass juristisch kein Mord vorliegt.
Objektiv lagen alle Merkmale eines Mordes vor.
Der BGH hat (bislang) nicht einmal die Einordnung eines Kfz als gemeingefährliches Werkzeug kritisiert.
Weiterhin hat der BGH ausdrücklich nicht entschieden, dass ein solches Geschehen
eben keinen Mord darstellt. Mit entsprechender ((rechts-)fehlerfreier) Argumentation kann
exakt der selbe Fall das nächste Mal als Mord durchgehen.

Zudem wurde auch anlässlich dieses Falls in Windeseile 315d StGB eingefügt, der
die Fallhöhe von Mord zu fahrlässiger Tötung auffangen und es möglich machen soll
die Täter auch mit 5-10 Jahren zu bestrafen.
Aber: Dieser § soll gerade wieder NICHT eine Beurteilung als Mord ausschließen.
Das ist auch weiterhin möglich.

Weiterhin wurde hier sicherlich kein Vorsatz konstruiert.
[ Zudem hat der BGH auch nicht gesagt "hier lag kein bedingter Vorsatz" vor.
Er hat nur gesagt "Ihr habt ihn nicht rechtsfehlerfrei bewiesen". ]
Wenn ein Großteil der objektiven Umstände für einen Vorsatz spricht und ein
ansehnlicher Teil der Juristen dies ebenfalls so sieht, dann würde ich mich als Laie
mit Vorwürfen wie "konstruiert" oder "einfach unterstellt" zurückhalten.

Ansonsten ist es einfach wirklich KRASS, wie sich hier absolute Laien rausnehmen
die juristische Arbeit eines Richters zu beurteilen, ohne auch nur annähernd irgendeine
Ahnung von der Materie zu haben.
Es ist ja ok, wenn man schreibt "finde ich nicht so", aber dann
"Urteil schlecht und falsch" finde ich extrem unangemessen.

Habt ihr da selbst kein schlechtes Gefühl dabei einfach drauf loszuschreiben ohne
wirkliche Fachkenntnis zu haben? Oder geht ihr auch in den Louvre und ruft "Das ist kacköööö"?

Also ich bin kein Jurist, aber habe ein sehr juristisch geprägtes Zweitstudium absolviert.

Der BGH hat natürlich nicht direkt gesagt, dass es kein Mord war. Es hat das Mord-Urteil aufgehoben. Wenn Du die bislang zugänglichen Aussagen des BGH dazu liest, solltest Du allerdings akzeptieren, dass die Aussage, dass in diesem Fall eben kein Mord stattgefunden hat, deutlich ist. Das LG hat Annahmen getroffen, die nicht haltbar sind. Sie hat Rechtsnormen schlicht und einfach falsch beurteilt. Da geht es doch nicht - wie nun gerne behauptet - um eine schlechte Begründung, sondern darum, dass der Begriff des bedingten Vorsatzes falsch angewendet wurde. Wenn die Neuverhandlung keine neuen Details erbringt, dann wird man nicht mehr als Mord urteilen können (ohne wieder kassiert zu werden).


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Aradingsbums... Ich glaube du machst dir viel zu viele Gedanken wie ich irgendwas sehen könnte und wie du es immer wieder versuchst in den Kontext von irgendwas rechtsradikalem zu rücken ist schon bemerkenswert. Scheint ne Krankheit zu sein...


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von 3nJ0yIT
Aradingsbums... Ich glaube du machst dir viel zu viele Gedanken wie ich irgendwas sehen könnte und wie du es immer wieder versuchst in den Kontext von irgendwas rechtsradikalem zu rücken ist schon bemerkenswert. Scheint ne Krankheit zu sein...

Ich glaube, Du bist im falschen Thread....und ich muss Dich doch nicht rücken. Du hast Dich doch selbst eindeutig positioniert.


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Volltext ist übrigens draußen.

"2. Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gelangen, gilt mit Blick auf mögliche Mordmerkmale das Folgende..."

Soviel zu "auf keinen Fall Mord".


Antwort
Zitat
Gecko1996
Beigetreten: 16.04.2006
PokerStrategist

Die Problematik die sich ergibt, wenn man die ganze Sache als Mord wertet, ist doch, dass man dann jedes illegale Autorenn in einer (Innen)stadt als versuchten Mord werten müsste. Und das ist doch wohl ziemlich abwegig. So zumindest die (für mich nachvollziehbare) Sicht eines Juristen auf dem Gebiet des Strafrechts, mit dem ich mit über den Fall unterhalten habe.


Antwort
Zitat
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