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Tödliches Autorennen, Urteil: Lebenslänglich wegen Mord

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AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von jan121212

Original von AragornOL

Original von Synovate
Also meiner Meinung nach ist die Annahme eines Eventualvorsatzes (Dolus Eventualis) absolut logisch und nachvollziehbar in diesem konkreten Fall.

Für den Eventualvorsatz reicht es aus, wenn entweder das kognitive (Wissenselement) oder das voluntative Element erfüllt ist und zwar auch wenn nur eines dieser Elemente in schwacher Ausprägung erfüllt ist.
Das kognitive Element des Eventualvorsatzes (Wissen darum, dass bei diesem konkreten Verhalten jemand sterben kann) sehe ich definitiv als erfüllt an.
Der Täter muss die Tatbestandsverwirklichung weder wollen, noch für sicher oder wahrscheinlich halten für einen Eventualvorsatz.
Es reicht aus, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung (Tod eines Menschen) lediglich für möglich hält ("sich abfinden" mit der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung).
Das ist für mich in diesem Fall gegeben, denn jedem Erwachsenen muss bewusst sein, dass man einen Menschen töten kann, wenn man mit 150km/h+ mitten in der Innenstadt rote Ampeln überfährt.

Und Mordmerkmal gemeingefährliche Mittel sehe ich ebenfalls als erfüllt an.

Ein starkes Urteil mMn und ich denke im Vgl. zu einigen Anderen hier nicht, dass der BGH das Urteil kassiert.

Der BGH hat bei der Revision dieser Frage folgenden Leitsatz verfasst:

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.). Hingegen ist bewußte Fahrlässigkeit gegeben, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, sie werde nicht eintreten. Insbesondere bei der Erörterung der Frage, ob der Täter den Eintritt des als möglich erkannten Erfolges billigt, muß das Gericht sich mit der Persönlichkeit des Täters und allen für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen auseinandersetzen

Das erkenne ich in Deinen Ausführungen nicht. Es geht eben nicht darum, dass ihm bewusst ist, dass er jemanden töten kann. Es geht darum, dass es ihm platt gesagt, scheißegal war, dass er einen Unfall bauen würde und dabei einen Menschen tötet. Und das sehe ich einfach nicht aus den bekannten Fakten.

In einer Revision aber einen Rechtsfehler nachzuweisen, ist eben auch nicht ohne. Es wird ja nicht noch mal der Sachverhalt geprüft, sondern nur die Argumentation des Richters auf (eindeutige) Fehler geprüft.

Also für den Fall, das es dem Täter scheißegal ist, findest du Mord bzw. Tötungsvorsatz in Ordnung? Dann müsste das Urteil für dich doch ok sein. Die bekannten Fakten sind halt, dass der Richter sein Urteil gerade mit der Gleichgültigkeit des Täters begründet hat. Wie der Richter letztlich zu dieser Einschätzung der Gleichgültigkeit gekommen ist, können wir als Außenstehende nicht sagen. Aber wenn du nicht die Sachverhaltsaufklärung des Richters in Zweifel ziehst, dann müsstest du das Urteil ja eigentlich richtig finden.

Nicht für mich. Das ist geltendes Recht. Und nein. Ich kann das nicht so sehen, wie der Richter und gehe von einem politischen Urteil aus. Was bekannt ist, lässt eben nur auf grobe Fahrlässigkeit schließen. Ich weiss nun nicht, was den Vorfall in Berlin von den anderen unterscheidet, die mit fahrlässiger Tötung geurteilt wurden. Da muss man die Begründung abwarten....


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von Pokersaft

Original von DerIkeaElch
Die Haupterkenntnis aus dem Urteil ist meiner Meinung nach, dass das (deutsche) Strafrecht hier eine ziemliche Lücke hat. Woauchimmer man jetzt die Grenze ziehen mag, es gibt das 400-Euro-Delikt, das fahrlässige Tötungsdelikt (bis fünf Jahre) und eben den Mord (zwingend lebenslang). Vor allem der Mordparagraph gehört in Deutschland dringendst überarbeitet, das ist in Fachkreise ohnehin seit Jahrzehnten ein Thema. Es traut sich nur niemand, für Mord die Mindesstrafe zu senken - weil er dann als politisches Weichei gilt und die Scharfmacher dann von "Kuscheljustiz" und mit der üblichen Polemik reden. Dass nebenbei auch die "niederen Beweggründe" einfach ein Hammer sind, das bestreitet ja gsd ohnehin niemand mehr ernsthaft.

Ich verfolge dieses Thema nun schon seit einigen Tagen in diesem Thread, habe aber trotz viel Wut im Bauch bisher nicht gepostet. Du bringst leider das Fass zum überlaufen,

Ich frage mich wie du dich als österreichischer Jurist (?) derart aufspielen kannst, unser deutsches Strafrecht so zu verurteilen, von welchem du, wie in alleine diesem (und du hast unzähligen anderen Stuss erzählt), sehr begrenzte Ahnung hast.
Die Mindeststrafe für Mord sind sehr gemäßigte 15 Jahre, bitte Vergleiche doch einmal mit dem Ausland. Für Totschlag, kann man schon weitaus weniger bekommen. Wir haben über knapp 100 Jahre Rechtsprechung zu den Mord und Totschlag Paragraphen und im Vergleich zum kleinen Österreich, gibt es bei uns auch genügen fälle um tatsächlich das Recht fortzubilden. Unser Strafrecht kann zu jedem Fall ein angemessenes Urteil finden.

Das Problem ist leider, und dabei irren sich die meisten, die noch nie einen Gerichtssaal von innen, geschweige denn eine richterliche Beratung miterlebt haben, die Beweisführung. In der meist sehr naiven Laienwelt, geht man von klaren Beweisen aus, diese gibt es nahezu nie! Vorsatz ist die subjektive Seite der objektiven Tatbegehung,. Es ist geradezu ausgeschlossen, nachzuweisen, was der Täter in dem Moment gedacht hat. Genau aus diesem Grund kann man nunmal nicht die aller strengsten anforderungen daran haben, sondern muss auch die Tat, wie sie sich von außen dargestellt hat beachten.

Und nun wiederhole ich die allgemeinen Argumente: Drölf Ampeln; > 100kmh in der Innenstadt. Objektiv muss der Täter subjektiv mit einem Unfall gerechnet haben oder er ist geistig einfach behindert. Sind sie nicht, also ok. Die konkrete Gefägnisstrafe ist mMn in diesem Fall nicht besonders erheblich. Es geht darum, dass es ein Mord war und zu Recht so verurteilt wurde! Dafür braucht es auch keinen anderen Straftatbestand.

Die juristisch spannende Frage, und diese geht mir viel zu häufig unter, ist, ob der andere Fahrer tatsächlich als Mittäter ebenfalls als Mörder bestraft werden kann.

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken. Hier habe ich bei Dolus eventualis dann doch etwas meine Zweifel, würde mir nun wohl aber als Inkonsequenz vorgeworfen. Zum Glück muss ich mich seit einiger Zeit nicht mehr mit Strafrecht befassen :-)

Was der Elch geschrieben hat, war sicher Unfug und unangemessen. Aber m. M. n. ist die Frage, ob man die bisherige Sichtweise der Trennung zwischen grob fahrlässig und eben vorsätzlich verschiebt. Eben, weil die Volksseele in solchen Fällen nicht mit fahrlässiger Tötung und max. fünf Jahren Haft klarkommt. Vielleicht auch zu Recht.

Ich denke aber, dass man hier politisch eine Strafe konstruiert hat. Vorsatz, der von Dir genannte Mittäter und auch das Mordmotiv sind genau dies. Ich bin gespannt, wie dies begründet wird.


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von 72o
Artikel auf nachdenkseiten.de

Ich finde solche Kommentare nur schlimm. Hammurabi oder Auge und Auge brauchen wir nicht.


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Lieber AragornOL,
wenn eine Person X eine Bombe in einen Bus werfen wird und dir dann sagt, er habe ganz fest drauf vertraut dass niemand stirbt,
(natürlich ist jemand gestorben),
würdest du dann auch Fahrlässigkeit annehmen?
Er sagt ja, er hat drauf vertraut!
Also Fahrlässigkeit?


Antwort
Zitat

Original von AragornOL
Ich weiss nun nicht, was den Vorfall in Berlin von den anderen unterscheidet, die mit fahrlässiger Tötung geurteilt wurden.

Dann würde ich an deiner Stelle noch Mal darüber nachdenken

Nehmen wir mal diesen Fall hier:

Bewaehrung-und-Sozialstunden-nach-toedlichem-Autorennen

Für meinen persönlichen Geschmack, ist dieses Urteil zu schwach, aber wer nicht versteht, warum hier nicht auf Mord plädiert werden konnte, dem ist leider nicht zu helfen.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von RMSDV

Original von AragornOL
Ich weiss nun nicht, was den Vorfall in Berlin von den anderen unterscheidet, die mit fahrlässiger Tötung geurteilt wurden.

Dann würde ich an deiner Stelle noch Mal darüber nachdenken

Nehmen wir mal diesen Fall hier:

Bewaehrung-und-Sozialstunden-nach-toedlichem-Autorennen

Für meinen persönlichen Geschmack, ist dieses Urteil zu schwach, aber wer nicht versteht, warum hier nicht auf Mord plädiert werden konnte, dem ist leider nicht zu helfen.

Dann poste doch bitte den vollständigen Tatbestand vom Urteil des LG Köln hier rein, damit alle dies nachlesen können.


Antwort
Zitat

Hää? Das wesentliche steht doch in diesen Artikel. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass hier nicht mal der Staatsanwalt den Mordvorwurf ins Spiel brachte. Und zwar zurecht. Ungeachtet dessen, dass beide Fälle ähnlich gelagert sind. Illegales Autorennen, unbeteiligte Person kommt zu Tode.

Ich geh sogar noch weiter: Komplett identischer Tatvorgang, ich bekomme Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, Du gehst in den Bau wegen Mordes.

Beispiel mit der Waschmaschine:

Wir beide sind Nachbarn und wohnen im 4.Stock.

Nachmittags um 15:00 schmeißt du deine Waschmaschine aus dem Fenster, triffst einen Fußgänger, der ist mausetot und du gehst lebenslänglich wegen Mord in den Knast.
Nachts um 03:00 schmeiße ich meine Waschmaschine aus dem Fenster, treffe einen Fußgänger, der ist mausetot und ich gehe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung nach Hause.

Warum ist das so? Du musstest damit rechnen, dass nachmittags um 15:00 Uhr deine Waschmaschine jemanden auf den Kopf fallen kann. Somit ist der Tatbestand des bedingten Vorsatzes erfüllt.
Ich jedoch musste nicht damit rechnen, dass meine Waschmaschine nachts um 03:00 Uhr jemanden auf den Kopf fällt. Daher kann ich auch nur wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.

Und deswegen wiederhole ich mich zum 10. Mal und sage, was der Richter dieser Raser in Berlin gesagt hat:

Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung.


Antwort
Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Vorab:
Ich finde die Bewährungsstrafe im Kölner Prozess deutlich zu niedrig.
Man hätte mMn bei 3-5 Jahren Haft ohne Bewährung landen sollen, denn es ist moralisch verwerflich ohne Rücksicht auf Andere Straßenrennen im Innenstadtbereich einer Großstadt durchzuführen.

Aber der Tatvorgang ist doch nicht komplett identisch wie in Berlin.
Berlin Kollision mit 140km/h, Köln Kollision mit 50km/h, Berlin viele rote Ampeln überfahren, beim Kölner Fall steht im Artikel zumindest keine Infos, dass ebenfalls rote Ampeln überfahren worden sind.
Köln Kollision mit Fußgänger in schwer einsehbarer Kurve, Berlin über rote Ampel gerast und Kollision mit einem Auto, dass grün hatte.

Das sind schon deutliche Unterschiede.
Wenn ich mit knapp 100km/h durch die Stadt fahre und Ampeln beachte, dann ist der Eventualvorsatz eines Tötungsdelikt eben eher noch nicht gegeben, man hat einen Fall grober Fahrlässigkeit -> fahrlässige Tötung.
Wenn ich mit 150km/h+ über mehrere rote Ampeln fahre mitten in der Berliner Innenstadt, dann sehe ich schon einen Eventualvorsatz eines Tötungsdelikts als gegeben an + gemeingefährliche Mittel -> Mord.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von RMSDV
Hää? Das wesentliche steht doch in diesen Artikel. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass hier nicht mal der Staatsanwalt den Mordvorwurf ins Spiel brachte. Und zwar zurecht. Ungeachtet dessen, dass beide Fälle ähnlich gelagert sind. Illegales Autorennen, unbeteiligte Person kommt zu Tode.

Ich geh sogar noch weiter: Komplett identischer Tatvorgang, ich bekomme Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, Du gehst in den Bau wegen Mordes.

Beispiel mit der Waschmaschine:

Wir beide sind Nachbarn und wohnen im 4.Stock.

Nachmittags um 15:00 schmeißt du deine Waschmaschine aus dem Fenster, triffst einen Fußgänger, der ist mausetot und du gehst lebenslänglich wegen Mord in den Knast.
Nachts um 03:00 schmeiße ich meine Waschmaschine aus dem Fenster, treffe einen Fußgänger, der ist mausetot und ich gehe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung nach Hause.

Warum ist das so? Du musstest damit rechnen, dass nachmittags um 15:00 Uhr deine Waschmaschine jemanden auf den Kopf fallen kann. Somit ist der Tatbestand des bedingten Vorsatzes erfüllt.
Ich jedoch musste nicht damit rechnen, dass meine Waschmaschine nachts um 03:00 Uhr jemanden auf den Kopf fällt. Daher kann ich auch nur wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.

Und deswegen wiederhole ich mich zum 10. Mal und sage, was der Richter dieser Raser in Berlin gesagt hat:

Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung.

In dem Artikel steht überhaupt nichts Verwertbares.
Da von dir juristische Aussagen kommen, kannst du ganz einfach den Tatbestand aus dem Urteil (aus juris) hier reinkopieren. So können wir genau den Sachverhalt und ganz wichtig auch die Einlassungen der Angeklagten beurteilen.
Eine Beurteilung aufgrund eines solchen Urteils bzw auch noch den Vergleich zu einem anderen Urteil (berlin) geht gar nicht.

EDIT: du kannst gleich das ganze Urteil reinkopieren; insbesondere die Aussagen der Kammer über die Fahrlässigkeit.


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Der BGH jedoch sieht einen Vorsatz, der Voraussetzung für ein Mordurteil ist, in dem Berliner Urteil nicht belegt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-mordurteil-vom-bgh-gekippt-a-1196026.html

EDIT: Das spricht eher für die Argumentation vom IKEAElch


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von Wody

Der BGH jedoch sieht einen Vorsatz, der Voraussetzung für ein Mordurteil ist, in dem Berliner Urteil nicht belegt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-mordurteil-vom-bgh-gekippt-a-1196026.html

EDIT: Das spricht eher für die Argumentation vom IKEAElch

Das Revisionsurteil ist aber ein ziemlicher Schlag in die Fr.... für das Berliner LG. Aber das war nun schon im Vorfeld ziemlich eindeutig. "Die Verurteilung wegen Mordes konnte keinen Bestand haben, weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist."


Antwort
Zitat
AragornOL
Beigetreten: 28.07.2010
Oldschool Grinder

Original von Pokersaft

Und nun wiederhole ich die allgemeinen Argumente: Drölf Ampeln; > 100kmh in der Innenstadt. Objektiv muss der Täter subjektiv mit einem Unfall gerechnet haben oder er ist geistig einfach behindert. Sind sie nicht, also ok. Die konkrete Gefägnisstrafe ist mMn in diesem Fall nicht besonders erheblich. Es geht darum, dass es ein Mord war und zu Recht so verurteilt wurde! Dafür braucht es auch keinen anderen Straftatbestand.

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Die juristisch spannende Frage, und diese geht mir viel zu häufig unter, ist, ob der andere Fahrer tatsächlich als Mittäter ebenfalls als Mörder bestraft werden kann.

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken. Hier habe ich bei Dolus eventualis dann doch etwas meine Zweifel, würde mir nun wohl aber als Inkonsequenz vorgeworfen. Zum Glück muss ich mich seit einiger Zeit nicht mehr mit Strafrecht befassen :-)

Die wurde explizit verneint: "Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus."


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Original von AragornOL

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Um genau zu sein gibt es nicht einen Satz in der bisherigen Pressemitteilung, der
sich auf genau diesen Punkt bezieht.
Insofern ist deine Aussage unzutreffend.

Und nur um es nochmal klarzumachen:
Das Urteil wurde nicht kassiert, weil es etwa realfaktisch kein Mord war,
sondern weil das LG einige logische Fehler in der Argumentation gemacht
hat, die es nicht hätte geben dürfen.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Das Urteil ist eher einen riesen Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörigen.

Wenn ich schon sowas lese wie, dass das Gericht nicht genauer die Motive bzw. das Empfinden der Angeklagten geprüft hat bekomme ich schon Pickel.

Wer fragt denn nach dem Empfinden der Angehörigen. Die Opfer kann man ja nicht mehr fragen, weil tot.

Und nur weil die Idioten glaubten, alles unter Kontrolle zu haben heißt das gar nichts. Das ist dann zusätzlich noch ein Fall für die Klapse wo sich "the Transporter" gerne mit den anderen Superhelden unserer Gesellschaft unterhalten kann.

Auch wenn ich es nicht glaube... Ich hoffe dass nächste Gericht finden die rechtlich passenderen Worte die ebenfalls zur Verurteilung wegen Mordes führen. Aber das Risiko wird wohl kein Gericht mehr eingehen :(

Ekelhaft... Vielleicht springt ja wenigstens ein lebenslanges Fahrverbot heraus (was es wahrscheinlich nicht gibt).


Antwort
Zitat
cientis
Beigetreten: 10.12.2009
Poker Player

auch wenn es hart klingt, aber dir ist schon klar, dass gerichte dafür da sind, die schuld des/der angeklagten zu überprüfen und nicht um die befindlichkeiten der angehörigen zu bedienen?


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von cientis
auch wenn es hart klingt, aber dir ist schon klar, dass gerichte dafür da sind, die schuld des/der angeklagten zu überprüfen und nicht um die befindlichkeiten der angehörigen zu bedienen?

Und wieso wird dann auf Befindlichkeiten der Täter Rücksicht genommen?

Und ich habe ja auch nicht geschrieben dass wir hier die Scharia etc. anwenden sollen... Ist schon klar, dass das ein Gericht bewertet. Oder was hattest du jetzt gedacht?


Antwort
Zitat
cientis
Beigetreten: 10.12.2009
Poker Player

ich will damit sagen, dass die befindlichkeiten der angehörigen der opfer vor gericht keine rolle spielen dürfen, die der täter sind hingegen sehr wohl von belang mit hinblick auf zb motiv.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von cientis
ich will damit sagen, dass die befindlichkeiten der angehörigen der opfer vor gericht keine rolle spielen dürfen, die der täter sind hingegen sehr wohl von belang mit hinblick auf zb motiv.

In diesem konkreten Fall spricht die Tat für sich. Weil... wenn man nicht gerade einen grenzdebilen Verteidiger hat, kannst du im Nachhinein alles behaupten um deine Schuld zu mindern.

Es gibt in dem Fall nichtmal im Ansatz eine Rechtfertigung dafür was passiert ist.

Ich bin gespannt wie sich das weiter entwickelt.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von AragornOL

Original von Pokersaft

Und nun wiederhole ich die allgemeinen Argumente: Drölf Ampeln; > 100kmh in der Innenstadt. Objektiv muss der Täter subjektiv mit einem Unfall gerechnet haben oder er ist geistig einfach behindert. Sind sie nicht, also ok. Die konkrete Gefägnisstrafe ist mMn in diesem Fall nicht besonders erheblich. Es geht darum, dass es ein Mord war und zu Recht so verurteilt wurde! Dafür braucht es auch keinen anderen Straftatbestand.

Wie wir nun abschließend beurteilt haben - nein, es wurde rechtsfehlerhaft auf Mord entschieden. Es reicht eben nicht aus mit einem Unfall mit Todesfolge rechnen zu müssen.

Die juristisch spannende Frage, und diese geht mir viel zu häufig unter, ist, ob der andere Fahrer tatsächlich als Mittäter ebenfalls als Mörder bestraft werden kann.

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken. Hier habe ich bei Dolus eventualis dann doch etwas meine Zweifel, würde mir nun wohl aber als Inkonsequenz vorgeworfen. Zum Glück muss ich mich seit einiger Zeit nicht mehr mit Strafrecht befassen :-)

Die wurde explizit verneint: "Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus."

Solange kein schriftliches Urteil vorliegt, ist es überhaupt nicht möglich, etwas Substantielles über die Entscheidungsgründe des BGH zu sagen und welche Konsequenz dies für die neue Verhandlung beim Landgericht haben wird.

Es bleibt zu wissen, dass der BGH die Unterscheidung und Abgrenzungskriterien klar und präzise herausgearbeitet hat. Zwischen fahrlässiger Tötung und Mord liegen im Strafmaß Welten bzw Jahre.


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Genau wie erwartet. Es war kein Mord.

Will man Täter im Falle Autorennen mit Todesfolge bestrafen wie Mord so benötigt man nichts weiter als ein Gesetz dazu. Dort werden dann die Merkmale als auch die Strafen genau geregelt und wenn man möchte kann man ja dieselben Strafen wie bei Mord gelten lassen.

Was aber NICHT geht ist Rechtsbeugung zu betreiben und nur weil die Stimmung in der Bevölkerung dies gerade zulässt und der Fall natürlich extrem ist einfach mal einen Vorsatz zu unterstellen. Keiner der beiden ist losgefahren und dachte sich "Cool hoffentlich töte ich heute jemandem bei dem Rennen." Diese Absicht ist aber FUNDAMENTAL bei einem Straftatbestand Mord.

Also einfach ein Gesetz erlassen welches Illegale Autorennen mit Todesfolge gleichstellt mit Mord und das ganze passt wieder. Aber diese Rechtsbeugung wäre ein ganz schlechter Präzedenzfall gewesen, ganz nach dem Motto: Der Mob bestimmt die Regeln.


Antwort
Zitat
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