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Urteil EuGH: Streaming illegal

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Pfirsichgeschmack
Beigetreten: 17.01.2014

Das bezieht sich doch zum einen erst mal auf das Angebot dieses einen Mediaplayers...andere Artikel greifen da Premiumuser generell mit auf aber das war mir auch bisher schon zu risky. Aber einfach ne "Kinoseite" aufrufen und nen Film gucken ohne irgendwelche Registrierungen etc. is wohl nach wie vor 0,0 risky


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HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008

Original von Gofa

Original von HijackerStar

Original von Gofa
Und bzgl. Filesharing ist kein "richtiger" Diebstahl: Nur weil die Grenzkosten bei digitalen Gütern quasi 0 sind, heißt das nicht, dass durch die illegale Nutzung/Vervielfältigung kein Schaden entsteht.

Es handelt sich dann um ergangene Erlöse, die dann nicht 1zu1 mit dem illegalen Konsum skalieren. Eher 1/5 oder 1/10 des Preises des jeweilig illegal konsumierten Produktes.

Ergangene Erlöse durch illegale Handlugen sehe ich absolut als Schaden an. Die Logik kannst du auch bei einem Ferrari anwenden. "Ein geklauter Ferrari ist ein Schaden, weil jemand anderes Kosten dafür getragen hat." Wenn ich den aus einem Autohaus klaue, weiß man auch nicht, ob den sonst jemand gekauft hätte. Kosten haben für beide Produkte andere getragen.

Klar, hätte nicht jeder, der ein digitales Gut illegal konsumiert sich dieses andernfalls gekauft. Aber es gibt diese Leute (Wie hoch die Quote tatsächlich ist kann keiner wissen). Wenn ich ein digitales Produkt herstelle, mache ich mir ja Gedanken über die Absatzzahlen und bestimme Stückkosten + Gewinnmarge. Wenn jetzt x% der Personen das Produkt illegal beziehen anstatt es zu kaufen kann das im schmlimmsten Fall ein Verlustgeschäft werden. Das siehst du nicht als Schaden an?

Man muss Schaden und entgangenen Erlös getrennt voneinander behandeln.
Beim Download und beim Ferrari gibt es einen entgangenen Erlös, ein mittelbarer Schaden. Beim Film wäre es der Gewinn beim Verkauf der DVD mal als Beispiel, bzw. beim VoD Streaming. Beim Ferrari ist es die Prämie des Händlers.
Dann gibt es noch den direkten, den echten Schaden. Der ist beim Download gleich null. Beim Ferrari ist es der Einkaufspreis, also 200.000€ als Beispiel.

Wie gesagt, ist beides illegal. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann man aber ohne weiteres nicht so leicht einen konkreten Schaden nachweisen, insbesondere beim Privatkonsum, und wenn überhaupt nur mittels abstrakten Werten aus vergangenen Verfahren. Für mich plausibel genug, dass das nicht ein und dasselbe ist, ergo unterschiedlich bestraft gehört. Wenn es nach mir geht würde ich sogar den Konsum straffrei stellen.


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Zitat
Assetgasse
Beigetreten: 27.12.2006

Naja, soweit ich das Urteil als Laie überblicke, ist halt genau "Kinoseite aufrufen und Filmgucken" nicht mehr 0,0 risky, da das Urteil in dem Fall genau dagegen urteilt. Vorher war es schlicht nicht juristisch geklärt, das Urteil schafft aber eine Grundlage für Abmahnungen etc. vs Streamer.


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Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

nen geklauter ferrari ist ja wohl nen schlechtes beispiel. der einzige schaden der wohl entseht ist fpr die versicherung. es sei denn man ist so dumm und versichert den ferrari nicht vollkasko und diebstahlschutz etc


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ElHive
Beigetreten: 24.07.2007

Original von HijackerStar

Original von Gofa
Und bzgl. Filesharing ist kein "richtiger" Diebstahl: Nur weil die Grenzkosten bei digitalen Gütern quasi 0 sind, heißt das nicht, dass durch die illegale Nutzung/Vervielfältigung kein Schaden entsteht.

Es handelt sich dann um ergangene Erlöse, die dann nicht 1zu1 mit dem illegalen Konsum skalieren.
Eher 1/5 oder 1/10 des Preises des jeweilig illegal konsumierten Produktes. Summieren tut es sich auf der Seite des Anbieters der illegalen Daten. Dort müssen sie meiner Meinung auch zuschlagen und nicht bei dem Konsumenten.

Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, muss man auch 60€ abdrücken. Ein echter Schaden entsteht da auch nicht, da die Kosten für den Betreiber die gleichen sind, egal ob man ein Ticket löst oder nicht.

Sehe nicht, warum Schwarzgucker hier mit Samthandschuhen angefasst werden sollen.


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Zitat
Gofa
Beigetreten: 23.09.2007

@HijackerStar:

Spoiler

Original von HijackerStar
Man muss Schaden und entgangenen Erlös getrennt voneinander behandeln.
Beim Download und beim Ferrari gibt es einen entgangenen Erlös, ein mittelbarer Schaden. Beim Film wäre es der Gewinn beim Verkauf der DVD mal als Beispiel, bzw. beim VoD Streaming. Beim Ferrari ist es die Prämie des Händlers.
Dann gibt es noch den direkten, den echten Schaden. Der ist beim Download gleich null. Beim Ferrari ist es der Einkaufspreis, also 200.000€ als Beispiel.

Das ist jetzt wahrscheinlich n bisschen klein-klein was wir hier machen, daher packe ichs mal in spoiler.
Du widersprichst dir imo selber: "Schaden und entgangenen Erlös getrennt" -> "entgangenen Erlös, ein mittelbarer Schaden". Wie gesagt, ein entgangener Erlös ist ein Schaden. Klar kannst du Schaden weiter kategorisieren aber das ändert nichts daran, dass ein Schaden entsteht. Du hast, meine ich, auch darauf abzielen wollen, dass man diese unterschiedlichen "Schadensfälle" unterschiedlich bewerten sollte und das sehe ich genauso.
Trotzdem wäre ich vorsichtig mit dem Vergleich des "direkten Schadens". Du bemisst diesen ja anhand des Einkaufspreises. Wie wäre es, wenn ich ihn direkt aus der Produktionshalle klaue? Dann würdest du wahrscheinlich die Herstellungskosten als Schadenssumme heranziehen. Das gleiche musst du aber auch bei digitalen Gütern machen. Der Unterschied ist eben nur die Kostenrechnung (bei digitalen Gütern fehlen vereinfacht gesagt die variablen Kosten). Trotzdem werden die Fixkosten (wie auch beim Ferrari) auf die erwartete Absatzmenge umgelegt. Ein illegal bezogener statt legal erworbener Film verursacht also mMn auch einen "direkten Schaden". Anyway, Schaden entsteht ja so oder so, hast du ja auch geschrieben.

Original von HijackerStar
Wie gesagt, ist beides illegal. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann man aber ohne weiteres nicht so leicht einen konkreten Schaden nachweisen, insbesondere beim Privatkonsum, und wenn überhaupt nur mittels abstrakten Werten aus vergangenen Verfahren. Für mich plausibel genug, dass das nicht ein und dasselbe ist, ergo unterschiedlich bestraft gehört. Wenn es nach mir geht würde ich sogar den Konsum straffrei stellen.

Grundsätzlich d'accord. Nur zum letzten Punkt: Wo wäre denn nach deinem Verständnis der "direkte Schaden" wenn ich ein Schwimmbad nutze ohne zu zahlen? Müsste dieser Konsum dann nicht auch konsequenterweise straffrei sein?


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juche, endlich wird dafür gesorgt, dass die am hungertuch nagenden premierleague-profis und hollywood-diven noch mehr milliönchen bekommen :f_thumbsup:


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HAVVK
Beigetreten: 29.12.2005

Weil für die Produktion eines Filmes nur die Top-Schauspieler benötigt werden? Sorry solche Aussagen sind entweder meganaiv oder sollen das eigene Fehlverhalten entschuldigen / Gewissen beruhigen.


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Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006

Es wäre so leicht, wenn man es so machen würde, dass man nur für ein Spiel bezahlt oder einen Film.

Aber die wollen halt mehr Geld rausholen.

Die Preise für das Tagesabo sind so hoch, dass es sich kaum noch von einem normalen Abo unterscheidet. 2 Tagesabos = Monatsabo, wenn man es aboniert. Es bleibt nur zu hoffen, dass es mal eine vernünftige Alternative geben wird.

Wenn man für 2€ es über Amazon in HD oder UHD gucken kann, dann würde es auch die meisten machen.


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Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

das problem meiner meinung nach sind ja nciht die kino filme die online gestellt werden, da die quali da eh immer für den arsch ist. das problem ist sobald die dvd rauskommt. sollten vlt mal bisschen geld in dvd kopierschutz oder was auch immer investieren um zu verhindern das man die so easy online stellen kann wenn das überhaupt möglich ist


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BigStack83
Beigetreten: 15.12.2006

Soweit ich das verstehe, hat der EuGH lediglich den Verkauf einer Box für illegal erklärt, die primär dazu dient, Filme von Seiten wie halt kinox.to zu streamen.
Die Illegalität ergibt sich daraus, dass der EuGH dies als "öffentliche Vorführung" wertet: https://www.golem.de/news/europaeischer-gerichtshof-streaming-aus-illegalen-quellen-ist-rechtswidrig-1704-127504.html
Die Übertragung des Urteils auf den normalen Nutzer dieser Seiten - wie von dem Anwalt da vorgenommen - verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Schließlich findet keine öffentliche Vorführung statt und auch keine Verbreitung/Vervielfältigung, gegen welche Rechtsnorm sollte ich als Nutzer also verstoßen?

Außerdem: So what? Um als Nutzer überhaupt Probleme bekommen zu können, müssten die Rechteinhaber erstmal meine IP haben, nur an die kommen sie halt in 99,9999 % der Fälle nicht dran.


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Zitat
luxxx
Beigetreten: 21.12.2006

Ich warte erst mal darauf, bis der Onkel von Kanzlei WBS auf Youtube mir erklärt, dass es jetzt gefährlich sein könnte. Bis dahin betrachte ich die Rechtslage als Endnutzer immer noch als ungefährlich.


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Zitat
Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006

Original von Patte87
das problem meiner meinung nach sind ja nciht die kino filme die online gestellt werden, da die quali da eh immer für den arsch ist. das problem ist sobald die dvd rauskommt. sollten vlt mal bisschen geld in dvd kopierschutz oder was auch immer investieren um zu verhindern das man die so easy online stellen kann wenn das überhaupt möglich ist

Ne ist nicht möglich.

Die Lösung ist wie immer eigentlich das Material möglichst einfach und möglichst günstig auf legalen Wegen zu verteilen und da ist man insgesamt die letzten paar Jahre schon auf nem recht guten Weg imho.


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Ignite
Beigetreten: 15.02.2006

Original von BigStack83
...

bester beitrag...HijackerStar zweitbester...


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Carty
Beigetreten: 17.05.2006

Original von Betrunkener
Es wäre so leicht, wenn man es so machen würde, dass man nur für ein Spiel bezahlt oder einen Film.

Aber die wollen halt mehr Geld rausholen.

Die Preise für das Tagesabo sind so hoch, dass es sich kaum noch von einem normalen Abo unterscheidet. 2 Tagesabos = Monatsabo, wenn man es aboniert. Es bleibt nur zu hoffen, dass es mal eine vernünftige Alternative geben wird.

Sky hat keinerlei interesse daran Tagesabos zu verkaufen. Gerade weil 2 tagesabos = Monatsabo entsprechen, werden viele Verbraucher dann gleich zum Monatsabo greifen. Und das ist das, was Sky will. Vermarkten sie einfach clever. Ist übrigens bei vielen Abo-Sachen so, einfach mal darauf achten.


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Urteil ist ziemlicher Müll. Wir haben früher auch mit unserem Kassettenrekorder urheberrechtlich-geschützte Musik aufgenommen. Es hat keine Sau interessiert. Wenn die Musik- bzw. Filmindustrie nicht in der Lage ist, ihre Produkte gegen unerlaubte Vervielfältigung zu schützen, haben sie halt Pech gehabt.

Ich stelle auch mal auf meiner Webseite ein völlig sinnfreies Katzenvideo zur Verfügung und weise darauf hin, dass das anklotzen verboten ist. Danach promote ich den Link auf allen sozialen Medien und warte, bis die ersten trotzdem klicken und anschließend lass ich alle abmahnen.


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Onken
Beigetreten: 29.06.2007

Das Mitschneiden von Musik ist ja auch legal.


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Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006

Original von RMSDV
Urteil ist ziemlicher Müll. Wir haben früher auch mit unserem Kassettenrekorder urheberrechtlich-geschützte Musik aufgenommen. Es hat keine Sau interessiert. Wenn die Musik- bzw. Filmindustrie nicht in der Lage ist, ihre Produkte gegen unerlaubte Vervielfältigung zu schützen, haben sie halt Pech gehabt.

Wie schützt sich denn ein x-beliebiger Laden gegen Diebstähle? Mit ein bisschen Technik, vielleicht einem Ladendetektiv, aber vor allem dadurch, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Diebstahl verbietet und ahndet, so dass Leute nicht auf die Idee kommen sich auf Gutdünken und ohne Konsequenzen durch den Laden zu klauen. Inwiefern ist es deiner Meinung nach ungerechtfertigt eine ähnliche Gesetzeslage auch für digitale Medien umsetzen zu wollen?


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Original von Onken
Das Mitschneiden von Musik ist ja auch legal.

man erläutere bitte den unterschied zwischen dem streamen eines öffentlich verfügbaren internetvideos und dem mitschneiden eines öffentlich verfügbaren radioprogramms.


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Unterschied ist dass der eine Anbieter dafür bezahlt, der andere nicht.


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