Gehen wir die Sache doch mal anders an:
Was wäre, wenn zwei Autos sich entgegenkommen und der vordere nach links abbiegen will?
Wenn wir den vorderen nun als "von rechts kommend" betrachten, dann müssen wir ihm Vorfahrt gewähren.
Aber von ihm aus gesehen kommen wir ja auch "rechts".
Er muss uns Vorfahrt gewähren.
Schwierig zu erläutern, aber ich glaube, es sollte ersichtlich sein, wieso ein entgegenkommender nicht "von rechts" kommt.
Von rechts und links kommt nur der Querverkehr.
Dieser gewährt Vorfahrt oder hat Vorfahrt vor uns (Rechts-vor-links-Regel).
Ein entgegenkommender ist also niemals Querverkehr (auch nicht an abknickenden Vorfahrtstraßen).
Von vorne kommt der Gegenverkehr. Dem Gegenverkehr gewähren wir Vorrang, wenn wir nach links abbiegen.
Als Merkhilfe hier: Wer die Spur des anderen überqueren will, muss den anderen vorbeilassen (nur bei Vorrang, nicht bei Vorfahrt!).
Diese Dinge gelten überall (außer an abknickenden Vorfahrtstraßen, da diese eine besondere Ausnahme sind, aber in Rechts-vor-Links-Gebieten darf es in der Regel keine abknickenden Vorfahrtstraßen geben, weil diese Gebiete regelmäßig in einer 30-Zone wiederzufinden sind).
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Wenn nicht, muss ich wohl wieder in der StVO und in den Mails rumgraben.