Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Aus ungekündigter Position bewerben

353 Beiträge
70 Benutzer
1829 Reactions
44 K Ansichten
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Bei der Qualifikation?


Antwort
Zitat
Fio1616
Beigetreten: 20.10.2008
Poker Player

Bei der Qualifikation definitiv viel zu niedrig.

Lass dir ein Zwischenzeugnis geben und schau dich damit woanders um. Was genau der vorgesetzte davon hält ist egal.
Er kann nicht wirklich etwas machen und setzt ihn unter druck was zu ändern.


Antwort
Zitat
Nikinho9
Beigetreten: 31.08.2007
Elite Grinder

Was denkt ihr denn alle was man als Einstieg nach der Promotion bekommen sollte?
Unter meinen Bekannten mit Promotion in Mathe ist mittlere 60 ziemlich normal?


Antwort
Zitat
Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006
Elite Grinder

Kollege mit Maschinenbau Promotion auch mit irgendwie 65-70k bei einem Automobilzulieferer im Tariflohn eingestiegen.

65k als viel zu niedrig einzustufen, ist völlig weltfremd


Antwort
Zitat
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006
Elite Grinder

Als Laborant kann man auch 60K bekommen (bei 40h/Woche), wenn man in der richtigen Firma an der richtigen Stelle arbeitet.

Als Dr. Chem. sollte man deutlich mehr bekommen finde ich. Gerade bei der Leistung und so einem Job.


Antwort
Zitat
Woerni
Beigetreten: 11.09.2006
PokerStrategist

Wenn der Doktor für seinen Job nicht relevant wäre - er evtl. überqualifiziert ist - dann kann man das aus meiner Sicht nicht als Grund für einen höheren Verdienst anführen.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Zum Start ist 65k völlig ok und es gibt viele die im ersten Jahr noch nicht so produktiv sind für das Unternehmen und wo man entsprechend mehr eingearbeitet wird. Wenn man aber direkt im ersten Jahr die Aufgabe von OP macht und vor allem soviel reist und international tätig ist, dann ist nach einem Jahr eine deutliche Gehaltssteigerung angebracht. Also als Einstieg ok, mittlerweile ist das Gehalt aber zu gering. Hier weiß aber auch keiner ob OP eine Gehaltssteigerung angesprochen hat.

Mal ehrlich, ich kenne nicht viele, die im ersten Jahr bereits soviel machen durften und die Erfahrung wird sich später doppelt auszahlen. Dafür muss man aber auch bereit sein eine Gehaltssteigerung zu fordern oder meistens eben zu wechseln.


Antwort
Zitat
bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006
Oldschool Grinder

Original von Woerni
Wenn der Doktor für seinen Job nicht relevant wäre - er evtl. überqualifiziert ist - dann kann man das aus meiner Sicht nicht als Grund für einen höheren Verdienst anführen.

Kann man schlecht sagen. Vielleicht benötigt er nicht das Fachwissen aus seiner Promotion, aber sein akademischer Grad verleiht ihm und seiner Firma Autorität und Reputation und könnte dafür sorgen, dass seine Kunden mehr Geld bei ihm ausgeben.


Antwort
Zitat
bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006
Oldschool Grinder

Wurde glaube ich schon mal hier im Forum gepostet:


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Mal was anderes: schreibe dir alle Überstunden auf! Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf entsprechende Vergütung, egal was im Arbeitsvertrag steht (muss man natürlich nochmal genau prüfen, aber generelle Regelungen wie "alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind unwirksam. Es wird hier ja um relativ hohe summen gehen, wenn man das so liest.


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

Original von Nikinho9
Was denkt ihr denn alle was man als Einstieg nach der Promotion bekommen sollte?
Unter meinen Bekannten mit Promotion in Mathe ist mittlere 60 ziemlich normal?

Die 65 wirden mir auch als gut erreichbar beschrieben.

Jetzt nach einem Jahr werde ich die 65 trotz extremer mehrbelastung nicht erreichen (aller Wahrscheinlichkeit nach), weil das Wachstumsziel absolut lächerlich war. Habe ich damals als Neuling natürlich nicht gerafft


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

Original von pg89
Mal was anderes: schreibe dir alle Überstunden auf! Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf entsprechende Vergütung, egal was im Arbeitsvertrag steht (muss man natürlich nochmal genau prüfen, aber generelle Regelungen wie "alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind unwirksam. Es wird hier ja um relativ hohe summen gehen, wenn man das so liest.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese pauschale Abgeltung rechtens ist, wenn es sich um eine spezialisierte Position handelt?


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von DarkZonk
Jetzt nach einem Jahr werde ich die 65 trotz extremer mehrbelastung nicht erreichen (aller Wahrscheinlichkeit nach), weil das Wachstumsziel absolut lächerlich war. Habe ich damals als Neuling natürlich nicht gerafft

Kann man die Firma nur loben wie sie es geschafft haben dich für ein paar k mehr zu soviel Mehrarbeit zu bewegen. Ist zum Teil dann auch einfach deine Schuld, dass du da komplett mitspielst. Aber gerade am Anfang kann man das auch als positive Lernerfahrung abstempeln.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von DarkZonk

Original von pg89
Mal was anderes: schreibe dir alle Überstunden auf! Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf entsprechende Vergütung, egal was im Arbeitsvertrag steht (muss man natürlich nochmal genau prüfen, aber generelle Regelungen wie "alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind unwirksam. Es wird hier ja um relativ hohe summen gehen, wenn man das so liest.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese pauschale Abgeltung rechtens ist, wenn es sich um eine spezialisierte Position handelt?

Glaube das ist ziemlich individuell und nicht so eindeutig in deinem Fall. Bei deinem Gehalt würde ich auf jeden Fall mal ein Fragezeichen daran hängen, ob da so viele Überstunden überhaupt drin sein dürfen. Bei den Summen kann man auch mal ein Vorgespräch bei einem Anwalt in Erwägung ziehen.


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

Original von AyCaramba44

Original von DarkZonk
Jetzt nach einem Jahr werde ich die 65 trotz extremer mehrbelastung nicht erreichen (aller Wahrscheinlichkeit nach), weil das Wachstumsziel absolut lächerlich war. Habe ich damals als Neuling natürlich nicht gerafft

Kann man die Firma nur loben wie sie es geschafft haben dich für ein paar k mehr zu soviel Mehrarbeit zu bewegen. Ist zum Teil dann auch einfach deine Schuld, dass du da komplett mitspielst. Aber gerade am Anfang kann man das auch als positive Lernerfahrung abstempeln.

Absolut, ich war da naiv und blauäugig. Ich wusste es ja auch wirklich nicht besser und habe das dann geglaubt. Zusäötzlich war ich auch einfach froh, den Job zu haben, weil die Arbeitsmarktchancen für Chemiker nicht so gut sind im Moment (zumindest für die ohne Berufserfahrung) und ich da froh war, sehr schnell und einfach einen Job bekommen zu haben, sodass ich auch ohne weitere Störungen meine Dissertation fertigschreiben konnte


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Original von DarkZonk

Original von pg89
Mal was anderes: schreibe dir alle Überstunden auf! Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf entsprechende Vergütung, egal was im Arbeitsvertrag steht (muss man natürlich nochmal genau prüfen, aber generelle Regelungen wie "alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind unwirksam. Es wird hier ja um relativ hohe summen gehen, wenn man das so liest.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese pauschale Abgeltung rechtens ist, wenn es sich um eine spezialisierte Position handelt?

Ja ist es aber bei ihm nicht. Also nicht rechtens.

Ausnahme: Besserverdiener und besondere Berufsgruppen
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt aber nicht für alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Besserverdiener und Arbeitnehmer, die höherwertige Dienste verrichten.

Besserverdiener sind Arbeitnehmer, deren Gehalt die aktuell bei 76.200 Euro (West) bzw. 68.400 Euro (Ost) pro Jahr liegende jährliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet.

Dienste höherer Art sind Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung, eine hohe geistige Fantasie oder Flexibilität voraussetzen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten). Solche Arbeitnehmer müssen die Klausel zur Überstundenabgeltung hinnehmen und gehen leer aus.


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

Aber würde ich nicht unter diesen letzten Abschnitt fallen? Überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen?


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Original von DarkZonk
Aber würde ich nicht unter diesen letzten Abschnitt fallen? Überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen?

Nein dann würde ja jeder Akademiker darunter fallen.


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

Original von elnapo

Original von DarkZonk
Aber würde ich nicht unter diesen letzten Abschnitt fallen? Überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen?

Nein dann würde ja jeder Akademiker darunter fallen.

Mein Jahresbonus kann bei Übererfüllung des Ziels (natürlich absolut unrealistisch, wenn man es jetzt weiß) auf max 30 k steigen, wodurch ich dann bei 80 k wäre. Würde diese Eventualität ausreichen, damit ich über diese Bemessungsgrenze falle oder zählt nur das reale Einkommen?


Antwort
Zitat
DarkZonk Themenstarter
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

doppelpost.


Antwort
Zitat
Teilen: