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[Geschlossen] endgültig nicht bestanden trotz Exmatrikulation?!?!?

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Brian1986
Beigetreten: 18.09.2006
Oldschool Grinder

Hi

ich hab ein riesiges Problem!

Nach 2 Semester Bwl an meiner damaligen Uni (WS06/07-SS07) habe ich mich entschlossen mich aufgrund diverser Gründe freiwiliig zu exmatrikulieren.

Da ich allerdings nächstes Jahr mein damaliges Studium an einer anderen UNI fortsetzen möchte, hab ich von meiner damaligen UNI ein Notenblatt zuschicken lassen, damit ich mir das ein oder andere Fach anrechen lassen kann.

Soeben ist das Blatt bei mir eingetroffen und ich war schockiert, als ich folgendes gesehen habe...

Fach XY "endgültig nicht bestanden"
1.Versuch 5.0 am 08.08.2007 (-> bin ich wirklich durchgefallen)
2. Versuch 5.0 am 26.01.2008

Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon exmatrikuliert.
Laut Bescheinigung erfolgte diese am 30.09.2007

Nun bin ich für alle Studiengänge, die irgendwie was mit BWL zu tun haben, deutschlandweit gesperrt?!?!?!
Das kann doch nicht sein oder?!?!?

Prüfungsordnung: § 27 Wiederholung von Prüfungen (1) 1Mit Ausnahme der Assessmentprüfung sowie der Bachelorarbeit kann jede nicht bestandene Modulprüfung zweimal wiederholt werden. 2Die Wiederholung ist auf die nicht bestandene Prüfungs- oder Studienleistung beschränkt. 3Die Prüfungen der Assessmentprüfung können nur einmal wiederholt werden. 4Die Wiederholungsprüfung muss zum nächsten Termin, spätestens mit Ablauf des auf das Prüfungssemester folgenden Semesters abgelegt werden. 5Die Frist zur Wiederholung wird durch Exmatrikulation und Beurlaubung nicht unterbrochen. 6Die Studierenden gelten bei Nichtbestehen einer Prüfung zum nächsten Wiederholungsversuch als angemeldet. 7Bei Versäumung der Wiederholung oder der Wiederholungsfrist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, sofern der Prüfungsausschuss der Studierenden oder dem Studierenden nicht wegen besonderer, nicht selbst zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt. 8Die Regeln über Mutterschutz und Erziehungsurlaub (§ 7 Abs. 2)

so what's my line now? Ich bitte um Hilfe und nicht um blöde Kommentare.


64 Antworten

ich sehe da nur 2 Termine, du hast aber 2 Wiederholungen, da muss ein Fehler vorliegen. Klär das mit dem Prüfungsamt deiner Uni ab.
Lass dir den 2. Versuch löschen wegen Exmatrikulation und zur Not hol' dir halt hilfe beim ASTA oder so.


Lammertz
Beigetreten: 05.08.2007
PokerStrategist

easy line .... Rücksprache mit der Uni nehmen .... die können dir da wohl eher weiter helfen ....

btw ich dachte man hat 3 versuche ?!

grüße


Dodo26
Beigetreten: 16.11.2006
Oldschool Grinder

Original von Brian1986
Hi

ich hab ein riesiges Problem!

Nach 2 Semester Bwl an meiner damaligen Uni (WS06/07-SS07) habe ich mich entschlossen mich aufgrund diverser Gründe freiwiliig zu exmatrikulieren.

Da ich allerdings nächstes Jahr mein damaliges Studium an einer anderen UNI fortsetzen möchte, hab ich von meiner damaligen UNI ein Notenblatt zuschicken lassen, damit ich mir das ein oder andere Fach anrechen lassen kann.

Soeben ist das Blatt bei mir eingetroffen und ich war schockiert, als ich folgendes gesehen habe...

Fach XY "entgültig nicht bestanden"
1.Versuch 5.0 am 08.08.2007 (-> bin ich wirklich durchgefallen)
2. Versuch 5.0 am 26.01.2008

Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon exmatrikuliert.
Laut Bescheinigung erfolgte diese am 30.09.2007

Nun bin ich für alle Studiengänge, die irgendwie was mit BWL zu tun haben, deutschlandweit gesperrt?!?!?!
Das kann doch nicht sein oder?!?!?

Prüfungsordnung: § 27 Wiederholung von Prüfungen (1) 1Mit Ausnahme der Assessmentprüfung sowie der Bachelorarbeit kann jede nicht bestandene Modulprüfung zweimal wiederholt werden. 2Die Wiederholung ist auf die nicht bestandene Prüfungs- oder Studienleistung beschränkt. 3Die Prüfungen der Assessmentprüfung können nur einmal wiederholt werden. 4Die Wiederholungsprüfung muss zum nächsten Termin, spätestens mit Ablauf des auf das Prüfungssemester folgenden Semesters abgelegt werden. 5Die Frist zur Wiederholung wird durch Exmatrikulation und Beurlaubung nicht unterbrochen. 6Die Studierenden gelten bei Nichtbestehen einer Prüfung zum nächsten Wiederholungsversuch als angemeldet. 7Bei Versäumung der Wiederholung oder der Wiederholungsfrist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, sofern der Prüfungsausschuss der Studierenden oder dem Studierenden nicht wegen besonderer, nicht selbst zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt. 8Die Regeln über Mutterschutz und Erziehungsurlaub (§ 7 Abs. 2)

so what's my line now? Ich bitte um Hilfe und nicht um blöde Kommentare.

Kein blöder Kommentar, aber: Du studierst und schreibst das Wort "endgültig" falsch?! Ich hoffe für dich, dass das ein Flüchtigkeitsfehler war... Das Wort kommt von Ende, verdammt nochmal!!! So schwer ist die deutsche Sprache nun auch nicht!!! Und jetzt kommt mir nicht mit dem schwulen Hans... Manche Fehler müssen einfach verbessert werden, andernfalls schreibt er das sein ganzes Leben lang falsch!

Bei Deinem Studi-Problem kann ich leider nicht weiterhelfen...


Am Besten mit dem Prüfungsamt sprechen. Hier kann kein Mensch diese Frage zuverlässig beantworten.
Es gibt aber keinen deutschlandweiten Abgleich der Unis und somit einfach woanders einschreiben. Noten anerkennen wird dann natürlich etwas schwer, aber ich denke da wirst du ja eh nicht so viele Fächer haben.


Brian1986 Themenstarter
Brian1986
Beigetreten: 18.09.2006
Oldschool Grinder

ne in der assessmentphase darf man nur einmal wiederholen.(zumindest an dieser Uni)
also das passt schon...

Werde auch Montag beim Prüfungsamt anrufen, allerdings bin ich momentan echt am Ende!!! und wollte euch fragen , ob es ganz normal ist, was mir passiert ist?

Wie soll ich denn bitte dort die Wiederholungsprüfungen schreiben, wenn ich dort gar nich mehr immatrikuliert bin?
Ich versteh es einfach nicht!

Oder vll wisst ihr ja,ob man einen Härtefallantrag stellen kann

Auf diesem Notenblatt steht auch ganz deutlich drauf, dass mein Prüfungsanspruch am 26.4.08 erloschen ist und dass ich das Studium oder einen verwandten studiengang nicht mehr fortsetzen kann


Original von Dodo26

Kein blöder Kommentar, aber: Du studierst und schreibst das Wort "endgültig" falsch?! Ich hoffe für dich, dass das ein Flüchtigkeitsfehler war... Das Wort kommt von Ende, verdammt nochmal!!! So schwer ist die deutsche Sprache nun auch nicht!!! Und jetzt kommt mir nicht mit dem schwulen Hans... Manche Fehler müssen einfach verbessert werden, andernfalls schreibt er das sein ganzes Leben lang falsch!

Bei Deinem Studi-Problem kann ich leider nicht weiterhelfen...

Du solltest mehr Ausrufezeichen benutzen.


schirm
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

1. Frage: wid man automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet?
2. Frage: Kann man sich nicht abmelden?

Ich glaub eher die Uni schützt sich so davor, dass leute, die sich für die finale prüfung angemeldet haben, sich nicht einfach exmatrikulieren, falls die "Abmeldefrist" um ist.

naja dürfte wohl endgültig sein. GGNORE :/


Dodo26
Beigetreten: 16.11.2006
Oldschool Grinder

Original von filseking

Original von Dodo26

Kein blöder Kommentar, aber: Du studierst und schreibst das Wort "endgültig" falsch?! Ich hoffe für dich, dass das ein Flüchtigkeitsfehler war... Das Wort kommt von Ende, verdammt nochmal!!! So schwer ist die deutsche Sprache nun auch nicht!!! Und jetzt kommt mir nicht mit dem schwulen Hans... Manche Fehler müssen einfach verbessert werden, andernfalls schreibt er das sein ganzes Leben lang falsch!

Bei Deinem Studi-Problem kann ich leider nicht weiterhelfen...

Du solltest mehr Ausrufezeichen benutzen.

Danke für den Tipp!!! :f_eek:


ayatolla
Beigetreten: 29.03.2008
Oldschool Grinder

WiSo Nürnberg?

Wenn ja musst Du echt mal zum Prüfungsamt.

Wenn Du eh an eine andere Uni willst würde ich mal mit denen reden.

Das einen eine andere Uni nicht mehr nimmt wenn man endgültig durchgefallen ist stimmt so nämlich nicht.


Original von schirm
1. Frage: wid man automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet?
2. Frage: Kann man sich nicht abmelden?

Ich glaub eher die Uni schützt sich so davor, dass leute, die sich für die finale prüfung angemeldet haben, sich nicht einfach exmatrikulieren, falls die "Abmeldefrist" um ist.

naja dürfte wohl endgültig sein. GGNORE :/

Bei uns hat man zwei Wiederholungsprüfungen und dann noch die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung. Der Antrag für diese Prüfung muss dann x Wochen nach Bekanntgabe der zweiten Wiederholung erfolgen.
Man hat aber nicht an jeder Uni zwei weitere Versuche.


ansosnten gehste auf ne privatuni oder ins ausland


Brian1986 Themenstarter
Brian1986
Beigetreten: 18.09.2006
Oldschool Grinder

yep wiso nürnberg

wie gesagt Montag rufe ich dort mal an.
Aber hätte ja sein können, dass ihr so ähnliche Fälle kennt .

@filseking

ja man wird automatisch fürdie wiederholungsprüfung angemeldet.
ich hab die prüfung im SS07 geschrieben und bin durchgefallen , gleich darauf habe ich mich exmatrikuliert.

und im nächsten Semester hatte ich dann auf einmal den 2.fehlversuch


Original von Brian1986
ne in der assessmentphase darf man nur einmal wiederholen.(zumindest an dieser Uni)
also das passt schon...

Werde auch Montag beim Prüfungsamt anrufen, allerdings bin ich momentan echt am Ende!!! und wollte euch fragen , ob es ganz normal ist, was mir passiert ist?

Wie soll ich denn bitte dort die Wiederholungsprüfungen schreiben, wenn ich dort gar nich mehr immatrikuliert bin?
Ich versteh es einfach nicht!

Oder vll wisst ihr ja,ob man einen Härtefallantrag stellen kann

Auf diesem Notenblatt steht auch ganz deutlich drauf, dass mein Prüfungsanspruch am 26.4.08 erloschen ist und dass ich das Studium oder einen verwandten studiengang nicht mehr fortsetzen kann

Meiner Meinung nach spricht in dieser Situation alles gegen dich.
Nach der ersten nichtbestandenen Prüfung hast du dich entweder für den zweiten Zeitraum selbst angemeldet (kommt aus deinen Infos nicht so ganz raus) oder wurdest automatisch angemeldet.
Und wie du ja schon treffend zitiert hast, unterbricht ein Exmatrikulation nicht die Wiederholungsfrist.

Man stelle sich bitte vor, das jeder der kurz vor seinem letzten Prüfungsversuch, Angst bekommt und sich in die Exmatrikulation flüchtet.

Damit möchte ich dir nicht unterstellen, das dies deine Intention war, aber die Rechtslage dürfte eindeutig sein.


schirm
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

Original von mystery81

Original von Brian1986
ne in der assessmentphase darf man nur einmal wiederholen.(zumindest an dieser Uni)
also das passt schon...
[...]
Auf diesem Notenblatt steht auch ganz deutlich drauf, dass mein Prüfungsanspruch am 26.4.08 erloschen ist und dass ich das Studium oder einen verwandten studiengang nicht mehr fortsetzen kann

Meiner Meinung nach spricht in dieser Situation alles gegen dich.
Nach der ersten nichtbestandenen Prüfung hast du dich entweder für den zweiten Zeitraum selbst angemeldet (kommt aus deinen Infos nicht so ganz raus) oder wurdest automatisch angemeldet.
Und wie du ja schon treffend zitiert hast, unterbricht ein Exmatrikulation nicht die Wiederholungsfrist.

Man stelle sich bitte vor, das jeder der kurz vor seinem letzten Prüfungsversuch, Angst bekommt und sich in die Exmatrikulation flüchtet.

Damit möchte ich dir nicht unterstellen, das dies deine Intention war, aber die Rechtslage dürfte eindeutig sein.

genau so seh ich das auch. egal ob du dich angemeldet hast oder angemeldet wurdest. die Exmatrikulation ist kein Rücktrittsgrund.
Du hättest dich rechtzeitig abmelden müssen sofern das überhaupt möglich war.


Brian1986 Themenstarter
Brian1986
Beigetreten: 18.09.2006
Oldschool Grinder

nochmal

ende des 2.semesters habe ich die Prüfung das erste mal geschrieben und bin durchgefallen. kurz nach der notenbekanntgabe habe ich mich exmatrikuliert.

Die Wiederholungsprüfung wäre erst ein halbes jahr später gewesen.
hätte ich mich da schon abmelden müssen ?

wie gesagt ich versteh es nicht ganz

@mystery:

ich dachte ja auch,dass die bisherigen Fehlversuche sehr wohl mit übernommen werden.


Original von Brian1986
nochmal

ende des 2.semesters habe ich die Prüfung das erste mal geschrieben und bin durchgefallen. kurz nach der notenbekanntgabe habe ich mich exmatrikuliert.

Die Wiederholungsprüfung wäre erst ein halbes jahr später gewesen.
hätte ich mich da schon abmelden müssen ?

wie gesagt ich versteh es nicht ganz

So wird es sein.

An meiner Hochschule sind Prüfungsamt und Immatrikulationsamt, sowohl räumlich als auch EDV-technisch voneinander getrennt.
Somit kommt es zwischen den beiden Anlaufstellen zu einem kleinen aber oft entscheidenden Zeitverzug.
Das bedeutet, das du nicht davon ausgehen kannst, dass du bei einer Exmatrikulation automatisch von allen Prüfungen abgemeldet wirst.

Mein Tip: Ruf bei der Prüfungsverwaltung an bitte um Kulanz.
Letztenendes wird es wohl auf das Wohlwollen der zuständigen Sachbearbeiter ankommen.


pappenheimer
Beigetreten: 05.02.2007
Oldschool Grinder

normalerweise wird man nicht autoamtisch für die nachprüfung angemeldet. was ist denn da passiert? gab es die regelung, dass die prüfung innerhalb einer frist wiederholt werden musste? bspw war das bei mir im ersten semester so. dort waren die einführungsveranstaltungklausuren (ebwl, evwl, ewinf, ...) am ende des 1. semesters zwingend zu schreiben. wh dann entsprechend.


Elodai
Beigetreten: 02.04.2008
Poker Player

Biste auch sicher, dass das dann deutschlandweit gilt und nicht nur auf Länderebene?
Hab da grad irgendwas im Kopf, dass wenn man in Bayern es net schafft, "einfach" nach Hessen oder was weiss ich geht und das selbe Fach nochmal studieren kann; kann auch sein, dass ich mich da täusche.


pappenheimer
Beigetreten: 05.02.2007
Oldschool Grinder

Original von Elodai
Biste auch sicher, dass das dann deutschlandweit gilt und nicht nur auf Länderebene?
Hab da grad irgendwas im Kopf, dass wenn man in Bayern es net schafft, "einfach" nach Hessen oder was weiss ich geht und das selbe Fach nochmal studieren kann; kann auch sein, dass ich mich da täusche.

nee dtl-weit stimmt schon. das gilt aber nur für unis. an fhs kannste dich wieder einschreiben bspw.


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