Hi
ich hab ein riesiges Problem!
Nach 2 Semester Bwl an meiner damaligen Uni (WS06/07-SS07) habe ich mich entschlossen mich aufgrund diverser Gründe freiwiliig zu exmatrikulieren.
Da ich allerdings nächstes Jahr mein damaliges Studium an einer anderen UNI fortsetzen möchte, hab ich von meiner damaligen UNI ein Notenblatt zuschicken lassen, damit ich mir das ein oder andere Fach anrechen lassen kann.
Soeben ist das Blatt bei mir eingetroffen und ich war schockiert, als ich folgendes gesehen habe...
Fach XY "endgültig nicht bestanden"
1.Versuch 5.0 am 08.08.2007 (-> bin ich wirklich durchgefallen)
2. Versuch 5.0 am 26.01.2008
Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon exmatrikuliert.
Laut Bescheinigung erfolgte diese am 30.09.2007
Nun bin ich für alle Studiengänge, die irgendwie was mit BWL zu tun haben, deutschlandweit gesperrt?!?!?!
Das kann doch nicht sein oder?!?!?
Prüfungsordnung: § 27 Wiederholung von Prüfungen (1) 1Mit Ausnahme der Assessmentprüfung sowie der Bachelorarbeit kann jede nicht bestandene Modulprüfung zweimal wiederholt werden. 2Die Wiederholung ist auf die nicht bestandene Prüfungs- oder Studienleistung beschränkt. 3Die Prüfungen der Assessmentprüfung können nur einmal wiederholt werden. 4Die Wiederholungsprüfung muss zum nächsten Termin, spätestens mit Ablauf des auf das Prüfungssemester folgenden Semesters abgelegt werden. 5Die Frist zur Wiederholung wird durch Exmatrikulation und Beurlaubung nicht unterbrochen. 6Die Studierenden gelten bei Nichtbestehen einer Prüfung zum nächsten Wiederholungsversuch als angemeldet. 7Bei Versäumung der Wiederholung oder der Wiederholungsfrist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, sofern der Prüfungsausschuss der Studierenden oder dem Studierenden nicht wegen besonderer, nicht selbst zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt. 8Die Regeln über Mutterschutz und Erziehungsurlaub (§ 7 Abs. 2)
so what's my line now? Ich bitte um Hilfe und nicht um blöde Kommentare.