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Uni "zwingt" Studenten zum twittern - rechtlich "ok"?

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Beigetreten: 10.09.2014
PokerStrategist

Also ich würde mich an die Fachschaft und den Asta wenden, bei einer VL können die sicherlich auch aktiv werden ohne Dich namentlich ins Spiel zu bringen, damit Du keine Nachteile hast. Ich kann mir nicht vorstellen das man Dich zwingen kann einen Twitteraccount zu führen und Dir bei nichtführen die Prüfung verweigern kann, die Prüfungsordnung in der sowas steht würde ich gerne mal sehen. Was steht denn im Modulhandbuch??


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Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009
PokerStrategist

Ab zur Fachschaft und zum ASta damit. Kann mir nicht vorstellen, dass die da nichts gegen machen werden, wenn der Prof so ein Dünnpfiff vorgibt.

Was kommt als nächstes? Alle müssen für die Zulassung zur Modulprüfung ne Rezension zu seinem Buch bei Amazon schreiben und seinen Status bei Facebook liken, wenn die Vorlesung gefallen hat und Kommi, wenn nicht?


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DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006
Oldschool Grinder

sag dem prof einfach er soll sich nen PS.de-account machen (kannst ihn gleich per TAF werben :coolface: ) und im entsprechenden thread nach den posts schauen, wo du deine anwesenheit bestätigst.


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Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009
PokerStrategist

Kann nicht mir vorstellen, dass das was mit Anwesenheit zu tun hat. Kann ja jeder Mensch von zu Hause einfach n Tweet schreiben, wenn die Vorlesung zu Ende ist. Selbst mit Inhalt, der in der VL bekannt gegeben wird, kann man ja einfach Nachrichten kopieren. Vermutlich will der Typ nur Fame?


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Starfighter99
Beigetreten: 04.04.2011
Elite Grinder

Zeigt ihm was das Wort Spam bedeutet.


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Xantos
Beigetreten: 07.09.2005
Legacy Member

hashtag plz hier reinposten! :)


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KalleTorsten
Beigetreten: 21.07.2006
PokerStrategist

Original von Khrano
Kann nicht mir vorstellen, dass das was mit Anwesenheit zu tun hat. Kann ja jeder Mensch von zu Hause einfach n Tweet schreiben, wenn die Vorlesung zu Ende ist. Selbst mit Inhalt, der in der VL bekannt gegeben wird, kann man ja einfach Nachrichten kopieren. Vermutlich will der Typ nur Fame?

Wobei das mit der Anwesenheitskontrolle so eine Sache ist. Bei uns muss man jede Woche im internen System alle Veranstaltungen ankreuzen die man besucht hat. Da mache ich auch einfach wöchentlich meine Haken, egal ob ich tatsächlich da war oder nicht.

Ich glaube die Unis haben überhaupt kein großes Interesse die Anwesenheit tatsächlich zu kontrollieren. Sie sind in den Bachelor/Master Studiengängen dazu gezwungen, es formell zu tun und versuchen einfach das mit möglichst wenig Aufwand über die Bühne zu bringen.


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Jadino
Beigetreten: 10.02.2009
PokerStrategist

Original von HijackerStar
Info kann man wohl ausschließen.
So ein Schmarn kann nur von einem Geisteswissenschafts-Proff kommen

Ne als Info-Student nutzt man öffentliche Repos, mit verifizierten GitHub-Accounts, is viel besser ne?

Sehe nicht was da rechtlich nicht ok sein sollte, schließlich zwingt dich niemand Klarnamen oder identitätsbezogene Accounts zu verwenden.

Ansonten finde ich es allg. sogar recht gut wenn Universitäten neue Technologien verwenden, insbesondere wenn ein thematischer Bezug vorhanden ist, der hier ja gegeben scheint.
Fände es eher Eigenartig, wenn man sich in einem Studium wie Informationswissenschaft, nicht mit Diensten wie z.B. Twitter auseinander setzt, Praxisbezug und so.

Außerdem schon mal in Erwägung gezogen mit dem Prof. zu reden(hat man zumindest in meinem Studium so gehandhabt) :rolleyes:.


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Original von DerBobs
sag dem prof einfach er soll sich nen PS.de-account machen (kannst ihn gleich per TAF werben :coolface: ) und im entsprechenden thread nach den posts schauen, wo du deine anwesenheit bestätigst.

THIS!
Mit gleichen Waffen zurück schlagen!

Ich würde erstmal mit dem Prof. direkt sprechen und mir Grund und Intention des ganzen erklären lassen bevor ich irgend etwas dagegen unternehme. Ich wäre da als Lehrkörper auch sauer und durchaus zu subjektiven Prüfungsbewertungen bereit wenn ein Student sich direkt irgendwo über einen beschwert und Alarm macht ohne mich selbst auf das Thema an zu sprechen. #BürokratieIstDerLetzteAusweg


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Ich habe grade zufällig im Gespräch mit einem anderen Prof. eine Änderung des Hochschulgesetzes mitbekommen. Allein dies reicht vermutlich dass der Prof. das twittern nicht mehr als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung verwenden darf.


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Rechtschreibhans
Beigetreten: 25.01.2009
Poker Player

Wie wäre es den Hashtag einfach bei 4chan zu posten bzw. sonstigen Abfällen des Internets?

Ich denke das hätte sich dann ganz schnell erledigt.

Übrigens sehr sehr geiles Deutsch in eurem neuen Hochschulgesetz.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

"Neben studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen gemäß § 63 Abs. 1 und Teilnahmeverpflichtungen in dem engen Rahmen des § 64 Absatz 2 a sind keine weiteren Kontrollen des studentischen Studierverhaltens zulässig. Dementsprechend werden allein Prüfungsleistungen gemäß § 63 Absatz 1 mit Leistungspunkten versehen und gemäß § 63 a anerkannt."

Allein dieser Abschnitt sagt meiner Auslegung nach doch schon aus dass das twittern keinesfalls als Prüfungszulassung Voraussetzung verlangt werden darf oder wie seht ihr das?


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lx1982
Beigetreten: 19.08.2006
PokerStrategist

"Die Welle" habt ihr doch sicherlich alle gelesen..?
und der Prof. ist Geisteswissenschaftler, ne?


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KalleTorsten
Beigetreten: 21.07.2006
PokerStrategist

Original von knubbee
"Neben studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen gemäß § 63 Abs. 1 und Teilnahmeverpflichtungen in dem engen Rahmen des § 64 Absatz 2 a sind keine weiteren Kontrollen des studentischen Studierverhaltens zulässig. Dementsprechend werden allein Prüfungsleistungen gemäß § 63 Absatz 1 mit Leistungspunkten versehen und gemäß § 63 a anerkannt."

Allein dieser Abschnitt sagt meiner Auslegung nach doch schon aus dass das twittern keinesfalls als Prüfungszulassung Voraussetzung verlangt werden darf oder wie seht ihr das?

Zitiere mal "§ 64 Absatz 2 a". Damit dürfte es stehen und fallen.


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raek123
Beigetreten: 19.07.2006
Oldschool Grinder

Original von lx1982
und der Prof. ist Geisteswissenschaftler, ne?

seite davor, ne?


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Timmel
Beigetreten: 10.10.2007
PokerStrategist

Der Stock macht also immernoch einen auf ehrenamtlicher Beschäftigungstherapheut?

Mach den Scheiß halt mit - immernoch besser als dich formell über den einzigen Prof. am Lehrstuhl zu beschweren, der dir die Abschlussprüfung abnehmen kann.

Oder noch besser:
Wechsel den Studiengang und studier was "Vernünftiges".
Mit meinem Magister in Germanistik und Infowissenschaften gewinn ich heute keinen Blumentopf. Verdienst in der freien Wirtschaft etwa zwei drittel dessen, was Dipl.-Ings als Einstiegsgehalt bekommen.


Antwort
Zitat

Informationswissenschaft und Sprachtechnologie

Interessiert an sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Videoportalen, Blogs und maschineller Übersetzung?

Du hast anscheinend den Flyer deines Studiengangs nicht gelesen. Ich schreib mich doch auch nicht in Literaturwisschenschaft ein und beschwer mich dann, wenn wir ein Buch lesen sollen.


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Zitat
daberndl
Beigetreten: 24.03.2008
BlackMember

Original von Pr0digy1

Informationswissenschaft und Sprachtechnologie

Interessiert an sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Videoportalen, Blogs und maschineller Übersetzung?

Du hast anscheinend den Flyer deines Studiengangs nicht gelesen. Ich schreib mich doch auch nicht in Literaturwisschenschaft ein und beschwer mich dann, wenn wir ein Buch lesen sollen.

:facepalm:


Antwort
Zitat
Knallo
Beigetreten: 31.05.2006
Oldschool Grinder

Original von Pr0digy1

Informationswissenschaft und Sprachtechnologie

Interessiert an sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Videoportalen, Blogs und maschineller Übersetzung?

Du hast anscheinend den Flyer deines Studiengangs nicht gelesen. Ich schreib mich doch auch nicht in Literaturwisschenschaft ein und beschwer mich dann, wenn wir ein Buch lesen sollen.

Und Gerichtsmediziner müssen sich erst einmal umbringen lassen?


Antwort
Zitat

machs einfach nicht, und meld dich ganz normal zur klausur an.


Antwort
Zitat
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