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Steuererklärung 2013

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spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007
PokerStrategist

Hallo,

es ist ja bekanntlich wieder soweit. Ich kenne mich zwar nicht viel mit Steuererklärung aus, aber Elster sagt mir, dass ich die komplette Lohnsteuer+SoliZuschlag+Kirchensteuer die ich 2012 bezahlt habe zurückbekommen.

Kann das irgendwie angehen?

Habe das ganze Jahr durchgehend gearbeitet, also keinen Firmenwechsel gehabt oder arbeitslos gewesen. Hatte eine kleine Gehaltserhöhung im Oktober 2012, mehr nicht.

Gibt es da eine Grenze an Bruttojahreslohn bzw. Lohnsteuer die man erst überschreiten muss?

Vielen Dank für die Hilfe!

Daniel


Antwort
Zitat
188 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Naja, wenn du entsprechend hohe Ausgaben hattest, die du steuerlich geltend machst kann das sein.

Freibetrag ist ~8000 Euro plus ~1000 Werbungskostenpauschale plus sonstige Pauschalen - kannst vermutlich sagen, dass so rund 10k Euro steuerfrei sind.


Antwort
Zitat
spanishpoker Themenstarter
spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007
PokerStrategist

Ich hab nichts weiter geltend gemacht, das ist es ja was mich stutzig macht


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Original von spanishpoker
Hallo,

es ist ja bekanntlich wieder soweit. Ich kenne mich zwar nicht viel mit Steuererklärung aus, aber Elster sagt mir, dass ich die komplette Lohnsteuer+SoliZuschlag+Kirchensteuer die ich 2012 bezahlt habe zurückbekommen.

Kann das irgendwie angehen?

Habe das ganze Jahr durchgehend gearbeitet, also keinen Firmenwechsel gehabt oder arbeitslos gewesen. Hatte eine kleine Gehaltserhöhung im Oktober 2012, mehr nicht.

Gibt es da eine Grenze an Bruttojahreslohn bzw. Lohnsteuer die man erst überschreiten muss?

Vielen Dank für die Hilfe!

Daniel

Vllt sollten wir bald mal einen Arbeitsthread dazu eröffnen oder einen Steuerguide...

Wer ein bisschen sich mit der Materie befasst (oder google anwirft (alternativ auch den erstbesten Wikipedia Artikel)) wird feststellen, dass es für die Lohnsteuergrenze den sogenannten Grundfreibetrag gibt.[1] Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2012, denn für diesen Zeitraum sprichst du höchstwahrscheinlich, 8.004 Euro.

Diese 8.004 Euro bekommst du dementsprechend auf jeden Fall steuerfrei. Alles darüber wird mit dem entsprechenden Tarif besteuert.[2]

Da Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eine Überschusseinkunftsart ist wird hier nur auf den Überschuss von deinen Einnahmen über deine Werbungskosten abgestellt.[3]

Der Pauschalbetrag für Werbungskosten beträgt 1.000 Euro pro Jahr[4]. Alles was du mehr an Werbungskosten ansetzen möchtest musst du belegen. Hier eine Übersicht, was Werbungskosten sind:

Werbungskosten.

Das mal so als groben Umriss

Quellen:
[1] wikipedia
[2] wikipedia
[3] gesetze im Internet
[4] gesetze im Internet


Antwort
Zitat
spanishpoker Themenstarter
spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007
PokerStrategist

Das mit dem Grundfreibetrag habe ich mir auch angeguckt. Aber laut der meisten Quellen muss man die 8.004 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte vermerken lassen (oder gilt dieser inzwischen für alle?)

Dennoch vielen Dank!


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Original von spanishpoker
Das mit dem Grundfreibetrag habe ich mir auch angeguckt. Aber laut der meisten Quellen muss man die 8.004 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte vermerken lassen (oder gilt dieser inzwischen für alle?)

Dennoch vielen Dank!

:f_confused:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarten werden durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).


Antwort
Zitat
spanishpoker Themenstarter
spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007
PokerStrategist

damit ist meine Frage aber nicht beantwortet ob dieser Grundfreibetrag für alle gilt? :)


Antwort
Zitat
webfuchs
Beigetreten: 10.01.2012
Oldschool Grinder

Das steuerfreie Existenzminimum gilt für jeden


Antwort
Zitat
spanishpoker Themenstarter
spanishpoker
Beigetreten: 17.06.2007
PokerStrategist

Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage :

Kann es sein, dass ich alles zurückbekomme was ich an Lohnsteuer+Soli+Kirchensteuer im Jahr 2012 gezahlt habe?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von spanishpoker
Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage :

Kann es sein, dass ich alles zurückbekomme was ich an Lohnsteuer+Soli+Kirchensteuer im Jahr 2012 gezahlt habe?

Du hast doch jetzt schon mehrfach die Antwort gehört oder nicht?

Ja, es kann sein, wenn du viele Ausgaben hattest oder wenig verdienst, sodass dein zu versteuerndes Einkommen(Bruttobezüge abzgl. der relevanten Ausgaben) unter 8004 Euro liegt....


Antwort
Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Hmm, hab noch nichma die Steuer für 2011 eingereicht.
Wie lange kann man das noch rückwirkend machen?


Antwort
Zitat
Air96
Beigetreten: 03.08.2006
PokerStrategist

Original von krong
Hmm, hab noch nichma die Steuer für 2011 eingereicht.
Wie lange kann man das noch rückwirkend machen?

geht imo noch problemlos.

meine schwester + eltern haben erst vor kurzem (sep-okt 2012) die steuer für 2010 u. 2011 gemacht.


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Original von spanishpoker
Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage :

Kann es sein, dass ich alles zurückbekomme was ich an Lohnsteuer+Soli+Kirchensteuer im Jahr 2012 gezahlt habe?

Frag das doch das Elster Programm...

Antwortmöglichkeiten:

entweder JA oder NEIN.

zu den Fristen siehe §169 Abgabenordnung

§ 169 Festsetzungsfrist

[...]
(2) Die Festsetzungsfrist beträgt:
[...]
2.
vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.

oder aber im gleichen Paragraphen

Spoiler

Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen [...] ist. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung [...] nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Kann mir eben jemand bestätigen das ich von meinen NK den Hausmeister, Treppenhausreinigung absetzen kann?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Fantomas741
Kann mir eben jemand bestätigen das ich von meinen NK den Hausmeister, Treppenhausreinigung absetzen kann?

Du brauchst eine Bescheinigung des Hausverwalters über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Das ist der Ersatz für die Vorlage der Rechnungen laut § 35 a EStG. Nur die Hausgeldabrechnung vorzulegen wird nicht genügen.

Das gilt für die eigengenutzte Wohnung. Vermieter machen ja die Gesamtkosten nach der Verwalterabrechnung geltend.


Antwort
Zitat
RiotAZ
Beigetreten: 26.09.2006
Poker Player

Mache neben dem Job ne Weiterbildung als Webdesigner, die von der Firma komplett gezahlt wird.
Das kann ich also schonmal nicht absetzen.

Kann ich aber PC den ich mir neu gekauft hab (unter anderem auch für die Weiterbildung) sowie Internet Kosten geltend machen?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von RiotAZ
Mache neben dem Job ne Weiterbildung als Webdesigner, die von der Firma komplett gezahlt wird.
Das kann ich also schonmal nicht absetzen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir der Arbeitgeber die Fahrtkosten auch erstattet.
Also Rechnung aufmachen: Kursgebühr+Fahrtkosten+ggf.Tagesgeld -Kostenerstattung.
Die Treffen von eventuellen gemeinsamen Lerngruppen :f_biggrin: nicht vergessen.
Dieser Restaufwand kann abgesetzt werden. Die Frage ist, ob als Sonderausgaben oder Werbungskosten (was besser wäre). Da hast Du ggf. Hinweise auf den Rechnungen.

Original von RiotAZ
Kann ich aber PC den ich mir neu gekauft hab (unter anderem auch für die Weiterbildung) sowie Internet Kosten geltend machen?

Da würde ich die Steuererklärung persönlich beim Sachbearbeiter abgeben. Darin einen Kostenansatz von 80 oder 90 % beruflich und dann argumentieren und "handeln". Mindestens 50 % sollten anerkannt werden, Rest privat.


Antwort
Zitat
RiotAZ
Beigetreten: 26.09.2006
Poker Player

Hey, danke für die Hilfe.
Ist nur Fernlehrgang, also nix mit Fahrtgeld usw.


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

hab mal gelernt, halbes jahr nachdem das jahr geendet hat. rest geht nur mit verlängerungsantrag, den man in der regel aber immer bekommt.
kp ob das noch aktuell ist


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Original von BrEaKdOwN[pG]
hab mal gelernt, halbes jahr nachdem das jahr geendet hat. rest geht nur mit verlängerungsantrag, den man in der regel aber immer bekommt.
kp ob das noch aktuell ist

Lol hast du überhaupt sen thread gelesen?

Hab doch schon die fristigkeit gepostet...


Antwort
Zitat
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